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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 195. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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.Auf dekÄegMaride'befinöct' sichr-' -1) - Protocollextract der 2. Kammer vom 5. Februar , dell ß. 4. dest Wepsonell- und Gewerbsteuergesetzes betr., än die 2. BeputaÜon. . 2)' Desgleichen - die von der Regierung bei dem Gesetze wegen Bestrafung der fleischlichen Verbrechen vorgenom- mcnen Redaitionsveränderungen bett.; zu den Acten zu neh men. 3) Protocollepträct der 2. Kammer vom 8. Februar, die'Petition der Gemeinde zü Langenleuba bett.; diese Petition hat die 2-Kämmer, eben so wie hieß von der diesseitigen ge schehen ist, abzuweifen beschlossen.'' 4). Johann Ernst Richter zu Taucha zeigt an ,- daß er bei seinen sammtlichen Beschwerden bereits .früher an die betreffenden Ministerien gegangen sei ; an dle.zL LepütaKon.".' - Mass geht nun zur Tagesordnung über, auf welcher sich als e rsier Gegenstand die Fortsetzung der Berathung über das Gesetz wegen der Zusammenlegung der Grundstücke befindet. —- Referent ist Bürgermeister Wehner. Zuvörderst legt.Seer. Hartz des in der letzten Sitzung erhaltenen Auftrags zu Folge eine neue Fassung des tz. 2. vor. Sie lautet also : . Der Besitzer eines Grundstücks muß sich die Zusammenle gung gefallen lassen, -») allemal wenn wenigstens zwei Dritthcile der betheilkgten Grundstücksbesitzer damit einverstanden sind, b) wenn die Zusammenlegung bei Gelegenheit der Ablösung von Dienstbarkeiten.oder Gemeinheitstheilungen zur Sprache kommt, inglcichest an Orten, wo die Ablösüllg.von Dienstbarkeiten oder eine Gemeinheitstheilungi in. Gemäßheit des Gesetzes vom 17.. .Marz 1832 vor dem Erscheinen gegenwärtigen Gesetzes bereits stattgefunden hat, sofern.von einem oder mehrern bei jener Ablö- sung oder' Lhcilung interessirt gewesenen Grundstücksbesitzern darauf angettagen, diesem Anträge auch .von der Majorität der Betheiligten beigetteten wird, v) Wenn davon die nach den Be stimmungen.irn vierten'Abschnitte des. Gesetzes vom 17. März 1832 über Ablösungen und 'Gemeknhektstheklungen verlangte Auf hebung.einer die Grundstücke mehrerer Besitzer gemeinschaftlich betreffenden Trift Und Hutungsdienstbarkeit, z. B. einer Kop pelhutung oder auch nur die Ausscheidung Einzelner« aus einer svlchen svrgl. §8. l.17. undl.18, des angezogenen...Gesetzes) ab hängig ist, .auch ohne daß es,hier der Zustimmung irgend e.iner Majorität bedarf. — In dem unter L, Wachten Falle können je doch nur diejenigen zur Theilnahme an der Zusammenlegung ge zwungen'werden ,- welche bei der Ablösung oderGxmeinheitsthei- lungselbstbctheiligtsindodergcwesensind. . . Der königl. Commi'ssar v. Scha arschmidtr Wenn ich Mir das Wort'erbitte, so- geschieht cs nicht/ um Bedenken ge gen die gefaßten Beschlüsse zu wiederholen, noch um Ausstel lungen gegen die so eben verlesene Fassung zu machen; denn ich finde sic den gefaßten Beschlüssen durchaus gemäß, welche zwar der Consequwz, Einfachheit und Klarheit des,Gesetzes Abbruch gethan haben, welche aber Nach dem Beschlüsse der Kammer nun einmal feststehcn. Der Envagung der Kammer gebe ich indeß anheim, öh sie sich vielleicht .geneigt fühlen möchte^ eine von.mir beabsichtigte kürzere und vielleicht noch übersichtlichere Fassung, ganz den Beschlüssen entsprechend, annehmen zu wollen. Ich schlage nämlich eine kleine Veränderung im tz. 2. lit. a., unveränderte Beibehaltung von tz. 2. lii. h. und Ein schaltung eines neuen tz. nach dem tz. 2. vor. Es würde tz. 2. so zu fassen sein: „ Der Besitzer eines Grundstücks muß sich die Zusammenlegung gefallen lassen:, o) wenn die Mehrheit der dabei hetheiligteü Grundstücksbesitzer damit einverstanden ist ; b) wenn davon die nach den Bestimmungen rc." Der hierun ter ciMfchaltmde neuewürde nun so lauten: „Die§.2. unter a. vorausgesetzte Mehrheit ist bei einem Zusammenlegungs plane, in welchen Mr solche Grundstücke gezogen werden sollen, die bei einer noch in der Verhandlung begriffenen, oder nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. März 1832, jedoch vor Erlassung d«s gegenwärtigen Gesetzes, bereits zu Stande gekommenen'Aufhebung von Dienstbarkeiten oderGe- meinheitsthcilung betheiligt sind, dann vorhanden, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen sich für die beantragte Zusam menlegung erklärt. In allen anderen Fällen ist. das Einver- standniß von mindestens zwei Dritteln der Betheiligten erfor derlich." . - Diese Fassung findet allgemeine Gcnehmigurtg. Secr. Hartz aber bemerkt, wie nach Genehmigung dieser Fassung die von ihm noch vorzulegenden neuen Fassungen der tztz. 8. und 10. nicht paffen würden, weshalb er sie. bis in der nächsten Si tzung im Einklang mit der so eben beschlossenen Fassung des tz. 2. der Kammer zur Genehmigung vorlegen werde. Referent trägt nun dietztz. 12.13.14. 15. 16. vor, (s. dies. Nr. 223. d. Bl. S. 1993. u. flg.) , Die 3 erstem tztz., so wie tz. 16. hatte die 2. Kammer un verändert angenommen. Das Gutachten der Deputation zu dem tz. 15. aber lautet: . - . Nach den,Beschlüssen der 2. Kammer soll aä a. das Wört chen': „ganz" in Wegfall kommen, hinter das Wort: „gleicher" aber: „odevmöglichst nahestehender" eingeschaltet, und endlich der Nachsatz von den Worten: „Ist dicß rc." bis zu und mit den Worten: „vorgenommen wird," gänzlich in Wegfall kommen. — Die Deputation glaubt, der 1. Kammer den Beitritt ancm- pfehlxn zu müssen; die Veränderungen erscheinen der Sache an gemessener, und der. Wegfall des Nachsatzes dürste anzurathen sein, theils weil der, welcher für Land wieder Land von mög lichst.gleicher Bodenclasse und gleicher Gattung auch nach Z. 11. von demselben Ertrage beim Umtausch «hält, nicht verletzt werden kann, und die im erwähnten Nachsatze an gedeutete Entschädigung zu großen Mißbräuchen und Differenzen, führen dürfte. Dietztz. 12.13.14. werden.unverändert, Z. 15. m der von der 2. Kammer beliebten Maße, tz. 16. unverändert ein-' stimmig angenommell. Zu tz. 17. hatte die Deputation nichts erinnert. Grasv. Einsiedel: Ich fürchte, daß die Worte: „mit besonderer Schwierigkeit oder" in Zukunft mancherlei Differenz verursachen könnten, indem man sich nur zu häufig darauf be ziehen wird, und muß vorzüglich darauf aufmerksam machen, daß tz. H. und insonderheit die 2. Hälfte des tz. 10. ganz ähnli che Bestimmungen enthalte, .dieser Satz daher nur eine Wieder holung sein würde. . Darum, trage ich auf den Wegfall bereg- ter Worte an..Des Vorschlag wird hinreichend un terstützt. Der königl. Kommissar 0. Sch aarschmidt: Wenn ich das Amendement richtig gefaßt habe, so scheint es kein materiell
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