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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 195. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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MW Annahme finde.- Sejst Mrfchlag sei" aber -tzchrseU wohl- aus führbar. und eben so gerecht- denn es werdeeine offcnbnr» Härte fern , denbej der Zusammenlegung gar' nicht interessirteü! Pawchianrn-einen-Bcitrag zuzumuthen.. ' ' i, ES!wird hierauf der Antrag des Bischofs^ M aü e r M a n n mit 19 gegen 2Stimmen verworfen, wodurch.W-zugleich der des Prinzen Johan n erledigt,, und nachdem das Amende ment des Bürgerin cistsrsH ü ble r ebenfalls und zwar mit 22 gegen. 9 Stimmen abg e lehnt worden, genehmigt man §.38. einstimmig unverändert.! B ischof Mauerm a n n: So-beantrage, er denn einen Zu- satzparagraphen in der Maße , wie er ihn auf de» Fall, daß sein Amendement zu §. 38. keine Annahme finden sollte, bereits emgereicht habe. Er habe zur Unterstützung desselben weiter nichts zu erinnern, als daß die Rechtfertigung seines nunmehri gen Antrags im Traditionsrecesse begründet sei. Der vorgeschlagene Zusatzparagraph- findet indeff keine hinreichende Unterstützung, worauf Bischof M au ermann erklärt: Es werde das, was er zum Besten der katholischen Kirchen- und Schulgrundstücke lei-' der vergeblich beantragt" habe, nutt auf anderm Wege weiter ausgeführt werden müssen. Nach Entfernung der königl. Bevollmächtigten schreitet der Präsident zur Abstimmung über das ganze Gesetz, vorbe hältlich der in nächster Sitzung vom Seer. Hartz noch vorzule genden neuen Fassung der §Z. 8. und IO., und stellt folgende Frage: Nimmt die Kammer das Gesetz wegen'Zusammenlegung der Grundstücke in der Mäße, wie sich solches durch dieAbstim- mung bei den einzelnen §§. gestaltet hat, an ? Dicß wird nach ^erfolgtem Namensaufrufe von 26 gegen-6 Stimmen bejahet. Diejenigen Mitglieder, welche sich für das Nein erklärten, waren: Bischof Mauermann, v. Ziegler, Mein hold, Bürgermeister Ritterstadt, v. Beust (auf Thosfell), Bürgermeister Reiche-Eisen stuck. Man gelangt nun zum z weiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung,- nämlich zum Vortrage, über die Lage der Be- ratdung.wegen des Gesetzes über, die gemischten Ehen und die Erziehung der in feleigcn erzeugten Kinbcr. - - .ReferentV.^Carlowitzbeginnt-seinenVortrag also: Esser mir erlaubt, Jhnm den" GäNg und die Wesultate der bisherigen WerathuNgen über deN vorliegenden hochwichtigen Gegenstand, da ein schriftlicher Vortrag nicht vvrliegt,. mündlkchetwas näher zu entwickeln»' Die 2. Kammer erklärte sich'zuerst fürden Gesetz? entwurf, die 1. hingegen,-vomden Ansichten letzterer gänzlich ab weichend, verwarf jede Art von Verträgen zwischen, Ehegatten verschiedenen Glaubens über die Erziehung-ihrer Kinder, und hielt eine nach denGeschlechterngetheilte Erziehung-herKinder für die entsprechendste. DieL Kammer blieb in deß nach der mittelst Prokocollextracts erfolgtemMittheiluttg der diesseitigen Beschlüsse mit einer Majorität von 55 gegen 8 Stimmen bei ihrer frühem Entscheidung stehen. Es traten demnach die betreffenden Depu tationen beider Kammern zusammen. Eine Vereinigung unter ihnemwar- aber ebn? auch nicht zu Stayde zu bringen/ da die MtMeder der j^ftitigen ^Wtay'oy shW. Seits sich für etwas anderes, als ihre Kammer beschlossen, nicht entscheiden zu können behaupteten, und die diesseitigen Deputationsmitglieder ebenfalls nicht vpn ihrer, nach Inhalt des früher erstatteten Berichts frei lich auch unter sich nicht ganz conformen Ansicht abzugehen eben so wenig über sich gewinnen konnten.' Zwei der Mitglieder dies seitiger Deputation vereinigten sich dahin, in Vorschlag zu brkn-- gen: „es sollten die in gemischten Ehen erzeugten Kinder jedesmal nach'der freien Bestimmung des Vaters in einer oder der andern Consessr'on erzogen werden", welches so lange noch-einer Aende- rung unterliegen sollte, als der religiöse Unterricht der Kinder noch nicht seinen Anfang genommen habe. Nichts desto weniger konnte dieser Vorschlag weder von der jenseitigen, noch diesseiti gen Deputation als ein vereinigender angesehen werden. Sonach konnte zur Zeit noch nichts gethan werden, um die zwischen bei den Kammern obwaltende Differenz zu beseitigen, und da die jenseitige Deputation in ihrem zweiten Berichte die für die diessei tige Ansicht sprechenden Gründe zu widerlegen sich bemüht hat, so habe ich in diesemBezuge Folgendes zu erinnern: Die jensei tige Deputation legt hem Beschlüsse der I. Kammer einen ganz falschen, Grund unter, wenn sie meint, dieser Beschluß sei aus der Besotgniß vor Beeinträchtigung her protestantischen Kirche entsprungene Der Gegenbeweis hiervon liegt in den im diesseiti gen Deputationsberichte ausgesprochenen Ansichten, woraus klar hervorgeht, daß man keiner Kirche vor der andern habe einen Vor zug einraumen wollen, sondern nur das unparteiische Recht zur Richtschnur genommen habe, denn sonst würde man ja lieber das der protestantischen Partei sehr günstige WeimarscheGesetz in An wendung zu bringen bemüht gewesen sein. Was mich selbst be trifft, so habe ich mich gegen alle Verträge nach gefchloßner Ehe erklärt, aber nicht bloß, um den etwankgen Einfluß, welchen die katholische Geistlichkeit auf die Ihrigen ausübt, zu entfernen, sondern um Entfernung des Einflusses der Geistlichkeit jederPar-- tei willen, der in dem vorliegenden Falle nur die Ruhe, Zufrie denheit und-das Glück der Ehe stören kann. Die jmseitige De- putation sagt ferner:. Die Lhatsachen, welche eine Verletzung des' Mandats vom 19. ,Februar 1827 hinsichtlich des vorliegenden Gegenstandes enthielten, seien nur Spuren, nicht aber Beweise gewesen; auf Spuren aber dürfe ein Gesetz nicht süßen. Jndeß gcht doch aus den Motiven des Gesetzes klar hervor, daß die Re gierung an der Möglichkeit eines Einflusses der Geistlichkeit und. deren entschiedenem Nschthekle nicht zweifle, und daher vorbeu gende Maßregeln für angemessen halte. Es fstnun ftrner indem jenseitigen Dcputationsberichte herausgehoben morden, daß das Verbot der Vertrage, einen Gewissenszwang enthalte, Dirß ist aber höchstensmur ein negativer Gewissenszwang; denn ein Je- der kann vor Eingehung der Ehe mit sich selbst zu Raths gehen, -ob er sich -dem Zwange unterwerfen will oder nicht. Weit eher würde ein solcher Zwang eintreten, wenn man die Verträge zu lassen, und so den Willen des schwächer» Ehegatten unter den des starkem stellen wollte, Den Hauptgrund entnimmt die jenseitige Deputation von der nach der Meinung der 1. Kammer zu gestat-
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