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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 195. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2931 selben das Familienglück und die Gcwissensruhe der Betheiligten abhängt? Die Gränzen des Dispensationsrechts aufzusuchen, wird man also vergebens sich bemühen, Warum also noch die Gestattung der Vertrage hinter der Dispensation verstecken? WW man deshalb die Sache in die Hand .der höchsten Behörde legen, um etwanige Umtriebe ans Licht zu ziehen, so wird dieß Mittel ohne Erfolg sein, denn die Localbehörden sind es, die dieß vermöchten, wenn es zu constatiren sein würde. Dieser Fall dürste aber wohl höchst selten eintreten, und dann würden di« Localbehörden wohl selbst Anzeige zu machen verpflichtet fein und dieser Verpflichtung gewiß nachkommen. Allein die Spu ren solcher Ereignisse verschwinden gewöhnlich, und es bleibt nichts als eine Sage übrig. Mir selbst lag es in meinen frühem Amtsverhaltnissen.ob, einigemal solche Spuren zu verfolgen. Zwei solcher Fälle sah die öffentliche Meinung für entschieden an. Bei genauer Erforschung zeigte sich in dem ersten Falle ein hoher Grad von Jndifferentismus, in dem andern tiefes Verderbnkß auf der einen, auf der andern hart beschuldigten Seite xin gesetz liches, pflichtmaßiges Verfahren. Andere können vielleicht andere Erfahrungen gemacht haben, allein ich zweifle, ob die in Frage stehenden Fälle klar , und erwiesen genug sind, und ob einzelne gesetzwidrige Fälle ausreichen, , um einen so großen, so tief in das Familienleben einschneidenden Eingriff in die natürliche Freiheit zu rechtfertigen, den man schon im 1.1777 gesetzlich für einen Gewissenszwang erklärt hat. Wo sind denn die Zeichen der Zeit, die einen solchen Rückschritt rechtfertigen? Aus den officiellen Mittheilungen geht hervor, daß in einem Zeiträume von 2^ Jah ren m den Erblanden 27 Katholiken zur protestantischen, und „nur 12 Protestanten zur katholischen Kirche übergegangen sind. Das ist also die Kraft dieser heimlichen Gewalt, die man uns mit so düstern Farben, schildert! Da sollte Gefahr sein, daß die Leuchte des Protestantismus von dem Altäre herabgestoßen würde? Und fetzt, in dieser Zeit? Nimmermehr! Alles An dere halte ich für möglich, nur dieß nicht. Eher möchte ich an hat diese Befürchtung m den Gesetzmotiven deutlich aus gesprochen, und aus dieser Befürchtung ist das vorge.legte Gesetz, das außerdem ganz ünnöthig wäre, hervorge- gangen. Der Kammer haben aber Thatsachen vyrgelegen, welch- jede Vorsicht rechtfertigen; mir selbst sind aber noch mehr solche Thatsachen, aus denen sehr traurige Folgen entsprangen, bekannt. Ich erwähne nur eines solchen Vorfalls. Darauf, wo er sich zugetragen, kommt nichts an; — für die Wahrheit aber kann ich einstchen! -7- Ein Protestant hatte eine Katholikin geheirathet und gleich bei der Verehelichung mit ihr festgesetzt, daß, wenn ihre Ehe mit Kindern gesegnet würde, diese kn der evangelischen Religion erzogen werden sollten. In dieser Ehe wurde ein Kind erzeugt, und solches auch, nachdem es in Schulfähigkeit getreten war, in eine protestantische Schule gebracht, wo es mehrere Jahre Unterricht genoß. Die Eheleute lebten in einem Orte, wo weder ein katholischer Geistlicher, noch eine katholische Schule sich befand; die Frau aber kam zufällig, an einem andern Orte, mit einem Geistlichen katholischen Glaubens zusammen. Letzterer machte ihr nun darüber: daß sie die Erziehung ihres Kindes in der evangelischen Konfession nicht behindert hatte, die bittersten Vorwürfe, bestimmteste, darauf;» dringen, daß das Kind dem katholischen Glauben zugewendet werden möchte- und setzte ih rem Gewissen dergestalt zu, daß die Frau in die größte Unruh versetzt wurde, und vom Ehemanne beharrlich, daß er annoch das Kind in der katholischen Religion erziehen lassen solle, ver langte. Dadurch wurde der eheliche Friede so gestört, daß der Ehemann, um der fortwährenden, daraus entstandenen Zwistig keit zu entgehen, auf Scheidung von seiner Ehegenossin (mit der er bis zu der letzteren Zusammentreffen mit dem katholischen Geist lichen sehr glücklich gelebt hatte) anzutragcn, sich notgedrungen glaubte, was auch geschehen wäre, hatte das Schicksal das Miß- verhältniß durch den unerwarteten Tod des Kindes nicht ausge glichen, und wäre dadurch die eheliche Ruhe nicht wieder herge- stellt worden. — Nach solchen Erfahrungen muß man sich aber doch gewiß überzeugt fühlen, daß es höchst nothwendkg sei, gegen die Einmischungen der Geistlichen in die religiöse Erziehung der den Traum Luthers über die Länge und die Kraft der Feder erin nern, mit welcher er die Theses nkederschrkeb, die er an die Schloß kirche zu Wittenberg anheftete. Endlich, meine hochgeehrtesten ? Kinder aus gemischten Ehen (mögen es nun protestantische oder Herren, mache ich sie noch auf die feste, compacte Majorität kn ! katholische sein) Vorkehrungen zu treffen. Die Wahrnehmungen der 2. Kammer aufmerksam, auf eine Majorität, die sich bei der i haben gelehrt, daß diese Herren, bei dieser Angelegenheit, theils zweiten Berachung erhöht hat, die eine feste, unerschütterliche! in ihrem Feuereifer, theils aus Grundsätzen, zu deren möglichster- Ueberzeügung darstellt, die Ueberzeugung, daß durch dke An- L Befolgung sie sich verpflichtet glauben, die rechte Mitte einzuhal- nahme der Gründzüge des Gesetzes Mige Parität festgestellt und! ten nicht vermögen, und daher zu weit gehen. Nun betrachte dem inner» Glück dtr Familien und der Gewissensruhe Schutz er-i ich aber Vertrage nicht blos als einen gewöhnlichen Weg, son-- Hellt-wkd.Hch'üete tidvL. Kammer hei.' ' ! dem als eine breite Landstraße, welche den Eingang zu den Ein- Würgermeister Wehner; Ich gehöre unter diejenigen De-! Mischungen der erwähnten Art eröffnet, und welche, — solldem putationsmitglieder, welche der vereinigten Deputation einen! Unheil, welches daraus entsteht, vorgebeügt werden, — soll vermittelnden Vorschlag vorgelcgt haben. Dieser Vorschlag hat k eine Confefsion vor der andern nicht begünstigt werden, — so aber Eingang Nlchtgefunden ; ich binde mich daher auch an solchen s fest als möglich zu versperren ist. Nach gewissenhafter Ueberzeu- nicht weiter, und bemerke üun, in Beziehung auf den fraglichen! gung kann ich mich daher für. die Zulässigkeit der Verträge über Gegenstand, Folgendes: Daß die Einmischung der Geistlichen! die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nichttr itt die religiöse Erziehung der Kinder ans gemischten Ehen den! klären. Man hat behaupten wollen: der Gesetzgeber dürfe sich ehelichen und häuslichen Frieden bedrohe, — darüber möchte! auf den politischen Standpunct nicht stellen, sondern müsse den kaum noch ein Zweifel obwalten können. Die Regierung! Rechtsgrundsatzen folgen; man könne daher, weil es gegen
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