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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nelles und für die Erziehung der Kinder in der Religion des Va ters als positiv ergänzendes Gesetz, wenn keine Verträge von den Aeltern geschloffen wurden. Ich fühle mich zu dieser Abstim mung nicht allein durch die Liebe zur Eintracht bewogen, auf die ich überall und namentlich bei öffentlichen Werathungen einen ho hen Werth setze, sondern auch durch die Erwägung, daß durch diese Regel die Erziehung der Kinder nach den Geschlechtern, auf welche die Gerechtigkeitsliebe immer zurückkommen wird, keines wegs ausgeschlossen, sondern vielmehr ausdrücklich in ihr enthal ten ist. v. Posern: Ich habe mich schon früher über den uns jetzt zur Berathung wiederum vorliegenden Gegenstand ausgespro chen und mich für den Gesetzentwurf erklärt; ich würde mir es daher selbst nicht vergeben, wenn ich jetzt wieder darauf zurück kommen, das vorher Gesagte gleichsam wiederholen wollte, um so mehr, da bereits auch heute vor mir so viel und gut und mit so vieler Wärme zu Gunsten der Vertrage gesprochen worden ist. Mein der Gegenstand ist so hoch wichtig und liegt mir zu sehr am Herzen, als daß ich mir nicht erlauben sollte, noch einige wenige Worte hier auszusprcchen. Nach meiner innigsten Überzeugung erkläre ich mich für die Bestimmungen des Gesetzentwurfes, also für dieZulässigkeit von Verträgen, einzig und allein, weil ich den Staat nicht für berechtigt, nicht für befugt halte , dem Gewissen bindende Vor schrift zu geben, die Freiheit des Willens und des Gewissens in engere Gränzen als bisher zu pressen, weil ich das Verbieten der Verträge als eine Verletzung der heiligsten Rechte derAeltern erkenne, als ein eisernes Princip, Gewissenszwang benannt, in grellem Widerspruche mit dem Streben nach wahrer Freiheit. Ich erachte das Verbieten solcher Verträge gleich dem Verbote der gemischten Ehen, und frage die hochgeehrten Herren, ob dieß in ihrer Absicht liegen kann,- ob dieses in Ein klang zu bringen ist mit der so oft gerühmten Toleranz unseres Vaterlandes, ob wir nicht vielmehr bei einem sol chen Schritte würden erröthen müssen! Zch gehe also allein von dem Standpunkte des Rechtes aus, nicht von dem der Po litik, das Nechtsprincip, der Schutz für Freiheit des Gewissens und Willens ist der erste, der allein entscheidende Grund meiner Abstimmung. Ich halte meine protestantische Kirche nie für gefährdet, wiederhole es aber, daß ich mich hier in keinem Falle. für befugt halten würde, von dem Standpunkte der Politik aus zugehen; denen aber, welche unsere protestantische Kirche durch i den Gesetzentwurf für gefährdet halten, und denen, welche von dem Standpuncte der Politik ausgehen, muß ich in Erinnerung bringen, daß die Untersagung von Verträgen die Nothwendr'g- keit für Eirichtung katholischer Schulen in allen Orten des Lan des, wo sich gemischte Ehen finden, zur Folge haben müßte; denn wenn der Staat etwas befiehlt , so ist- er auch verpflichtet, dafür zu sorgen, daß seine Befehle ausgeführt werden können, zu sorgen, daß in dem hier angegebenen Falle diejenigen Kin der, welche nach dem frühern Beschlüsse der 1. Kammer in der kqtholischen Religion erzogen werden müssen; auch , hinlängliche Gelegenheit finden, an ihrem Wohnorte den nöthigen Unterricht zu. erhalten, ein Umstand, der, wollte ihn die katholische Kirche für sich benutzen, ihr hinlängliche Gelegenheit darbieten würde, weiter um sich zu greifen, ein Umstand, der, in seiner ganzen Ausdehnung betrachtet, für die Staatskasse eine unübersehbare Ausgabe herbeiführen und auf die Unterthanen eine neue Last der Abgaben wälzen würde. Die hohe Kammer scheint dem nun zwar haben vorbeugen zu wollen, indem sie früher die Frage: Sollen Dispensationen von der über die Confession der Kinder gemischter Ehen zu ertheilendcn gesetzlichen Vorschrift zu lässig sein? einstimmig bejahend beantwortete, und hatte dabei wohl auch vorzugsweise den Fall vor Augen, wenn sich nicht Schulen für beide Confesstonen an dem Wohnorte derAeltern befinden; allein, meine hochgeehrtesten Herren, eine Dispen sation setzt stets ein Gesuch, eine Bitte, daß solche «rtheilt werden möge, voraus, sie kann unmöglich aufgedrungen wer den, und der achte Katholik wird, eben so wie der achte Prote stant es in diesem Falle thun würde, lieber — es liegt dieß in der Natur des Menschen — von seinem Rechte Gebrauch machen, als sich hier auf das Bitten legen. Die Zulässigkeit von Dis pensationen gestaltet sich sonach als ein Weg, der nur in den seltensten Fällen betreten werden wird. Referent: Alle bisher zur Vrrtbeidigung dcS Gesetzes angeführten Gründe können mich nicht bestimmen, meine Ansich ten zu ändern. Dessenungeachtet werde ich mich, um nicht die Beseitigung des Gegenstandes noch weiter hinausgeschoben zu sehen, für das Gesetz erklären. Man mag wenigstens nicht übersehen, daß ich mindestens nicht politische, sondern rechtliche Bestimmungsgründe habe; die Dispensationen sollen nicht frei, sondern auf wenige, fest zu normirende Falle beschränkt sein; nicht nur der Einfluß der Geistlichen, sondern' auch die Gewisi sensscrupel werden gefürchtet. Da endlich die 2. Kammer Dis pensationen nicht zuläßt, so wird nach den von ihr getroffenen Bestimmungen die Verpflichtung, Schulen zu bauen, weit mehr hcrvortreten. . Seer. Hartz: Nach den heute geschehenen Aeußerungen scheint es nicht mehr zweifelhaft zu sein, daß wir uns in der Mehrheit für das Gesetz erklären werden, und sonach würde cs nur überflüssig sein, eine gegenthcilige Meinung aufzuführen. Dcmungeachtet kann ich nicht umhin, zu gestehen, daß ich im mer noch meiner innersten Ucberzeugung nach eben so wie früher gegen jede, auch noch so beschränkende Zulassung von Vertragen stimme. Ich finde darin keinen Gewissenszwang, und ist er vorhanden, so tragt der Staat hiervon keine Schuld, son dern allein diejenigen, welche gemischte Ehen eingchcn, legen sich selbst solchen Zwang auf, denn er ist in der Nothwendigkcit begründet. 'Ich wünsche nicht eine auf das Papier geschriebene, sondern eine wirkliche Parität, und diese- wird , so lange Ver träge zulässig sink, nie erreicht werden können. Ich finde in dem Verbote der Verträge das einzige Mittel, dem in den Kreis landen bestehenden Mißtrauen beider Eonfesflonen abzuhelfen. Was übrigens die Bestimmung, dass die Kinder nach den, Ge schlechtern getheilt erzogen werden sollen, betrifft, so muß ich auch hierin meinen frühery Ansichten gleich bleiben und gegen diese Ar
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