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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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der Verträge kann eben so wenig in Sachsen für ein Verbot der gemischten Ehen erklärt werden, als dieß in Weimar, Hannover Md Preußen der Fall ist. . Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe mich früher der Mehrheit der Kammer zugesellt, und muß mich noch immer zu selbiger bekennen, denn nUr der von ihr bezeichnete Weg kann zu einer wahren Mischen Gleichheit zwischen beiden CoNfessio- nen führen. Dessenungeachtet fühle ich mich heute gedrungen, mich für das Gesetz zu erklären , indem ich hierin das einzige Mittel finde, mit der 2. Kammer eine Vereinigung herbeizufüh ren. Es hat auch "bereits Hr. Bürgermeister Hübler deutlich gezeigt, wie nachtheilig die'Folgen sein würden, falls wir uns letzterer nicht anschlössen. Ich muß ihm vollkommen vertreten. Das neue Gesetz beschränkt die Freiheit der Vertrage wenigstens einigermaßen, und giebt Mittel an die Hand, im Falle diese fehlen sollten, den streitigen Gegenstand zu normiren. Ein Beispiel, welches wir im Läufe der jetzigen Ständevcrsammlung erlebten, ist die Beschwerde der verehelichten Pompin. Sollte man sich aber durch die Erfahrung überzeugen, daß das Gesetz so noch nicht die gewünschte Gleichheit herzustcllen vermöge, dann kann das Gesetz immer noch künftigen Abänderungen un terliegen. Uebrigens erblicke auch ich, als Protestant, indem so gestalteten Gesetze keine Gefahr für den Glauben, zu welchem ich mich bekenne. Ist der protestantische Glaube Wahrheit, so wird diese Wahrheit nie wieder in den Schatten gestellt werden können, jm Gcgentffeife lehrt, die ganze Weltgeschichte, daß eine Wahrheit, einmal an das Licht-gefördert, nie wieder un- tergeht. . Staatsminister V. Wüller: Von der Dringli ch keit.des in Frage stehenden Gesetzes, für welche ich früher in den hohen Kammern nähere Mittheilungen.gemacht habe, scheint man all seitig überzeugt zu sein, und es beschrankt sich demnach zur Zeit die Verschiedenheit der Ansichten auf dessen jetzt ausgehobene Be stimmungen, Die Rechtfertigung dieser beiden Grundsätze über Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, welche, in dem Ge setzentwürfe vorgesch lagen sind, enthalt der anderweite Bericht der I. Deputation der 2. h. Kammer, in dessen von.demfHerrn Refe renten, so wie nachher von dem Hrn, Stellvertreter des Hrn. Prä sidenten ausgesprochenes Lob ich mit voller Ueberzeügung ein stimme; es ist in diescmBerichtenichtnur mit Vollständigkeit das bisher in dieser Sache Verhandelte zusammen gestellt, sondern ex ist auch in seinen übrigen Theilen mit einer vorzüglichen Klarheit und Gründlichkeit, so wie mit einem seltenen Scharfsinn geschrie ben; mir ist es besonders erfreulich gewesen / indiefem Berichte die Ansichten gebilligt gefunden zu haben, welche ich zu Begrün dung des GesMntwürfs kn 'beiden hohen Kammern ausgestellt habe, und ich bin dadurch in "der Ueberzcugung von deren Mchfigkeit üm/so mehr befestigt woxden ,, als ich.auch das jenige, wäs ich 'm diesen hohen Kammern hierüber.geäußert habe, ausführlicher in geeignetem Wege veröffentlicht, . und bis jetzt in öffentlichen Blättern keine Widerlegung gefun den habe. Auch der Regierung haben die seit Erstattung des VorberichtS Ihrer geehrten Deputation statt gefundenen Vorgän ge die wshlthuende Gewißheit verschaffen müssen, einen, in An sehung der fraglichen beiden Grundsätze, aüfinnem Gründen be ruhenden Gesetzentwurf vorgelegt zu Haben, was von der Gestat tung der Verträge ein verehrtes Mitglied dieser h. Kammer vor hin ausdrücklich bestätigt hat, indem nicht nur, nachdem dervvr- errpähnte Deputationsbericht in Nir 2. Kammer berathen worden war, wo mithin die in den Beilagen des von Ihrer geehrten De putation erstatteten Berichts sowohl, als in dieser hohen Kammer selbst, laut gewordenen Bedenken dagegen mit ihren Gründen zur Kenntniß der 2. Kammer gelangt waren, bei der nachher erfolgten Abstimmung sich wieder der Anwesenden für deren Beibehal tung ausgesprochen, sondern auch die Mitglieder der I. Depu tation der'2. Kammer bei den Verhandlungen der vereinigten Deputation, wie ich so eben vernommen habe, bestimmt erklärt haben, daß sie bei den gewonnenen Ansichten fest beharren würden. Einer nochmaligen Rechtfertigung der angegriffenen Grundsätze des Gesetzentwurfs glaube ich hiernach mich um so weniger unter ziehen zu dürfen, als ich hierbei nur in Wiederholungen des. In halts des mehr berührten Deputationsberichts, und der heute von dem geehrten Stellvertreter des Herrn Präsidenten, auch andern geehrten Mitgliedern für den GesetzentwurfgefchehenenAeußerun- gen verfallen, und Ihnen Ihre edle Zeit schmälern müßte, daher ich mich nur auf einige einzelne Bemerkungen, veranlaßt durch Auslassungen bei der heutigen Discussion, beschränken werde. Es ist zuvörderst geäußert worden, als habe auch die Staats regierung die Besorgnisse getheilt, daß bei der dcrmaligen Freiheit der Aeltern, über Vie Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen Bestimmungen treffen zu können, der protestantischen Kirche zu nahe getreten werden könne, und man hat sich deshalb auf die Motive des Gesetzentwurfs bezogen; allein relatorisch nur wird der in den Schriften der vormaligen Stände dießfalls geäußerten Befürchtungen Erwähnung gethan, und zur Begründung: der Nothwendigkeit einer subsidiarischen Bestimmung für Fälle, wo über die Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen eine Ueber- einkunft unter den Ehegatten nicht getroffen worden ist, bloß als ein,untergeordneter Grund mit berührt, daß man die Aeltern zu einem Vertrags hierüber „auch um fremde Einmischungen zu ver meiden" nicht nöthigen möge. So hat auch der §. 18. des Ge- setzentwurfs, -von welchem'ein hochgestelltes Mitglied dieser hohen Kammer behauptet hat, es scheine die Stäatsregierung hierbei über ihre Befugnisse hinausgegangen zu sein, keinesweges eine derartige Befürchtung motivirt, sondern vielmehr nach den ange zogenen Landtagsacten thcils die Erwägung, daß der Schulbesuch ein Gegenstand - der obrigkeitlichen Aufsicht sei, theils die Verhü tung außerdem zu besorgender willkührlicher Abweichungen von dem Gesetze, welchen die Regierung wohl überall entgegen zu treten hat. Hatte^aber auch die Regierung jenen Besorgnissen eine Be rücksichtigung gestattet, so würde Vieß, da sie jede anerkannte Con- ftssidn vor BeeinträchtiZungen zu schützen hat, nicht befremdlich sein können, nachdem früher aufLandtagcn und sonst verschiedent lich solche Befürchtungen läut geworden sind. Auch bei den Ver handlungen in der jetzigen Ständeversammlung geht ja — ich muß der Behauptung im Berichte der 1. Deputation der 2.Kam mer eben so, wie demjenigen, was der geehrte Redner vor mir (Bürgermeister Hübler) dießfalls bemerkt hat, beipflichten —
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