Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den' S.' Marz 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sechste öffentliche Sitzung der - ersten Kammer, am 18. Februar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathang über den Gesetzentwurf, wegen der zur Verbesse rung der Criminalrechtspflcgc zu treffenden Bestimmungen u. Einrichtungen. Man geht nun zu den einzelnen tztz. über. 1. lautet: Die Criminalgerichtsbarkeit, so weit sie nicht schon von Staatswegen ausgeübt wurde, oder in Nachstehendem eine Aus nahme davon stattflndet, geht auf den Staat über. Bürgermeister Ritterstädr: Damit sich die Kammer in ihren Beschlüssen nicht etwa vorgreife, halte er ds für zweckmä ßig, die Abstimmung über diesen tz., bei dessen Annahme man sich doch zugleich über das ganze Gesetz entschieden habe, vor der Hand noch ausgesetzt sein zu lassen. v. Weber: Wollte man ja über den H. l. schon abstim- men, müsse nothwendig vorher auch über ihn discutirt werden. Bürgermeister Wehner: Er schließe sich dem Anträge des Bürgermeister Ritterstädt an, wenn man bereits bei der Be- rathung über den Gesetzentwurf sub H dem Staate große Lasten aufzubürden beschlossen habe, und nunmehr auch bei Werathung über den Gesetzentwurftrub Z ihm wieder Dpftr aufcrlegen wolle, so halte er es für besser, lieber Alles noch beim Alten zu lassen. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Wer eine Reform des Zustizwesens nur mit Aufgabe der Patrimonialgerichtsbar keit, mit der Verfolgung des Planes unter (-) zu erreichen glaube, und gegen jede halbe Maßregel sei, könne ohnedieß sich nicht für die im Entwurf F beabsichtigte Aufgabe eines Theils der Patrimonialgerichtsbarkeit sonderlich bestimmt fühlen. Nur wenn die schweren Bedenken, welche in dem Gesetzentwürfe lägen, namentlich das wegen des Kostenpunktes u. das wegen einer ungenügenden provisorischen Einrichtung, da die Errichtung von Districtsgcrichten durch Aowcrfung des Planes D zur Zeit unausführbar sei, im Laufe der Diskussionen sich erledigten, könne man für den Gesetzentwurf stimmen. In Annahme des 1. ß. aber liege schon die Annahme des ganzen Gesetzes. Des halb wünsche auch er, den 1. tz. bis an das Ende der Werathung ausgesetzt zu sehen. Prinz I v Hann: Es sei wohl wünschenswerth, nicht ohne Roth von der Reihefolge der tztz. abgcgangen zu sehen. Der vor liegende enthalte ja nur den Hauptgrundsatz, mit dem man ein verstanden zu sein scheine, greife der Frage hinsichtlich des Kosten punktes nicht vor, und wer für den Z. stimme, dem stehe es ja im mer noch frei, falls er sich mit andern Bestimmungen des Gesetzes nicht vereinigen zu können glaube, gegen das Gesetz zu stimmen. Referent macht darauf aufmerksam, daß über Z. 1. doch vor der Annahme des ganzen Gesetzes discutirt werden müsse, man möge ihn nun früher oder spater in Beraihung ziehen. Staatsminister v. Könneritz: Wenn man dre Abstim mung über tz. 1. aussetzen wollte, so würde das nichts anderes fein, als eine Aussetzung des ganzen Gesetzes. Lieber mag man dann überden in selbigem ausgesprochenen Hauptgrundsatz eine allgemeine Diskussion halten. Graf v. Hohenthal erklärt sich für die sofortige Abstim mung über den tz. Der Präsident sieht sich nach diesem Allen zu der Frage veranlaßt: Ist die Kammer gemeint, den tz. 1. sofort zur Ent scheidung zu bringen? welches mit 29 gegen 8 Stimmen be jahet wird. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Da die Kammer über den 1. tz. abzustimmen beschlossen habe, so beantrage er nun ein Amendement zu demselben, nach den Worten: „geht auf den Staat über" hinzuzusetzen: „sobald die Errichtung förmlicher Criminalgerichte erfolgen kann." Wenn der 2. tz. den Wunsch, gleichsam das Zusichern der Regierung aus spreche, daß ordentliche Criminalgerichte errichtet werden soll ten , wenn die Patrimonialgerichtsbarkeit überhaupt nicht wie jetzt noch im Wege stehe, so beabsichtige er, das, was im tz. 2. nur Wunsch und Hoffnung sei, nach tz. I. als B c- dingung zu versetzen. Was helfe cs, wenn der Staat die Criminalgerichtsbarkeit der Patrimonialgerichte übernähme, ohne daß damit sofort eine vollständige Reform vorgenommen werden könne, sondern nur ein Provisorium eintreten werde, welches der Opfer nicht werth sein, und fast an eben den Man geln leiden dürfte, als bisher das Crkminalwesen an Patrimo- nialgerichtsstellen. Doch wolle er gern schon das Uebergehen der Criminalpslege in die Disposition des Staates als einen Schritt vorwärts anerkennen, aber auch nur als einen Schritt, und er befürchte, daß man sich nun desto eher versucht finden könnte, den zweiten nicht nachzuthun und stehen zu blei ben, weil doch wenigstens etwas geschehen sei, und der Plan D werde dann noch weniger erreichbar werden, als jetzt. Der Antrag des Sprechers wird ausreichend unterstützt. Staatsminkster v. Könneritz : Ich kann diesem Zusatze meine Zustimmung nicht ertheilen, und glaube, daß der Zweck, welchen der Herr Antragsteller damit beabsichtiget, nicht erreicht werden wird. Er beabsichtiget nämlich, die Patrimonialgerichts barkeit wo möglich ganz an den Staat zu bringen. Nun ist aber in dem Plane suh D dargethan, daß bei gänzlicher Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit eine Trennung der Crkminaljustiz von der Civiljustiz gerade nicht nothwendig und rathsam sei; viel-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder