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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Staatsminister v. Könneritz: Es hat nicht im Sinne der Regierung gelegen, das Eigenthumsrecht solcher Gebäude an den Staat zu bringen, oder die Localbehörden aus deren Bk nutzung zu verdrängen. Es soll überhaupt nur die Ausführung der beabsichtigten neuen Einrichtung dadurch erreicht werden. Daß übrigens immer noch eine Vereinigung mit den Localbe hörden wird getroffen werden müssen, unterliegt keinem Zwei fel, und man darf wohl hoffen, daß die Negierung auch hier von den allerbilligsten Ansichten ausgehen wird, da es ja in ihrem eigenen Interesse liegt, die Geschäfte der Localbehörden gehörig besorgt, die von ihr zu vollstreckenden Strafen gehörig executirt zu sehen. Sollte aber der tz. wirklich ausfallen, so wird man dem Staate große Opfer aufbürden, wenn ich daran erinnere, daß früher, als das Land noch vereinigt war, auf den Fall , daß die gejammte Justizverwaltung an den Staat übergehen sollte, die Kosten der ersten Einrichtung besonderer Criminalgerichte von den Standen sehr hoch, wenn ich nicht irre, gar auf 1,000,000 Thlr. angegeben worden sind. Secr. v. Zedtwitz: Zur Beseitigung aller angeführten Bedenken und um namentlich auch die Rücksicht nicht aus dem Auge zu verlieren, daß die erste Einrichtung dem Staate große Kosten verursachen würde, wenn er von den zeither der Crimi- nalgerichtsbarkeit bestimmt gewesenen Raumen keinen Gebrauch mung gilt jedoch nur in so fern, als an demselben Orte von der Regierung eine besondere Criminalgcrichtsstelle errichtet wird." Bürgermeister Reiche-Eisenstuckr Er überzeuge sich immer mehr, daß es doch am Besten sei, daß der §. wegfalle, und man Alles der freien Vereinigung überlasse. Der Staat werde am Ende keine großen Opfer dafür zu bringen haben. Denn die Orte, wo dergleichen Gerichtsftellen hin verlegt wer den sollten, genössen den Vortheil, ih^ Recht am Orte nehmen zu können, und manchen anderen, den sie sich nicht so leicht entgehen lassen würden. Sie würden am Ende eher hier und da für ganz andere zu sorgen bereit sein, als daß eine so wun derbare Koppelwirthschaft zwischen königlichen und Localbehör den, wie er bereits auseinander gesetzt habe, eintrete. Hierauf wird der tz. 24. in der vom Prinzen Johann vor geschlagenen Maße mit 18 gegen 16 Stimmen genehmiget, und die Sitzung nunmehr um 2 Uhr aufgehoben. Hundert», acht u. neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am27. Februar 1834. Berathuug über den Bericht, die Emancipation der Ju den betreffend. Die Sitzung, während welcher die öffentlichen Tribunen mit ungemein viel Zuhörern besetzt bleiben, beginnt vor 10 Uhr, das Protocoll der letzten wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Wagner und 0. Wiesand mit unterzeichnet. Auf der Registrande stand: 1. Bericht der 4. Deputation der 2. Kammer vom 24. Febr. 1834, über die Beschwerde der Dorfschaftm Hirschfeld, Lautershofen, Lautersbach und Haar, wegen fortdauernder Lei stung von Aequivalent - Geldern für ehemalige Jagddienste, Wolfsjagddienste und Heckenzäune; auf die Tagesordnung. 2) Mehrere Schullehrer der Ephorie Oelönitz bitten unterm 22. Februar 1834, die 2. Kammer möge dahin wirken, daß noch auf gegenwärtigem Landtage das neue Schulgesetz bcrathen und dadurch den Mängeln und Gebrechen gesteuert werde, an welchen die allgemeine Volsbildung leide; zu asserviren. 3) Der Abg.Oehlschlägel bittet um Urlaub vom 3. bis mit 21. März d. I.; bewilligt. 4) Der Abg. Nostitz und Jänckendorf bittet um Urlaub vom 3. bis mit 13. März d. I.; bewilligt. 5) Der Abg. Scndig bittet um Urlaub vom 2. bis mit 22. März d. I.; bewilligt. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nun überging, stand nur die Berathung über den Bericht der 3. Deputation, die Emancipation der Juden betreffend. Sowohl um des Verständnisses der nachstehenden, oft auf den Bericht Bezug nehmenden, Verhandlungen, als auch um der Theilnahme willen, welche dem fraglichen Gegenstände im -das Abg. machen dürfte, erlaube er sich vorzuschlagen, den tz. 24. so zu fassen: „Den Eriminalgerichtsbehörden steht der Mitgebrauch der Gebäude und Raume zu, welche bisher" rc. Hierdurch werde nicht Aur den Ekgenthümern dieser Gebäude und Plätze das Eigenthum daran Vorbehalten, sondern sie würden auch zu gleich in den Stand gesetzt, dem Staate nach Befinden andere zweckmäßige Localien statt der inne habenden einzuräumen.. Secr. Hartz: Aufmerksam müsse er insonderheit darauf Machen, daß ein jeder gemeinschaftliche Gebrauch der Gebäude große Unannehmlichkeiten mit sich führe. Wie unausführbar die Sache an und für sich, davon gebe schon das einen sprechen den Beweis, wie man sich bemühe, irgend ein geeignetes Aus kunftsmittel aufjusinden. Uebrigens werde man bei der ersten Einrichtung darin eine Erleichterung finden, daß sich wohl jede Localbehörde, von dem Wunsche, ein Crimknalgericht am Orte zu haben, belebt, sehr bereitwillig zeigen werde, ihr möglich stes zur baldigen Bewerkstelligung der Sache bcizutragen. Staatsminister v. Könneritz: Dieß ist wenigstens dann nicht mit Bestimmtheit vorauszusetzen, wenn die Lage eines Ortes die Verlegung eines Criminalgerichts an denselben unbe dingt nothwendig macht. Es werden mehrere Versuche gemacht, eine passende Fass, silng des Z. 24. aufzufi'nden. Unter den vorgeschlagenen sinder die des Prinzen Iohannden meisten Beifall. Nach ihr lau- § tet der tz. 24. also: „Mit der Crimmalgerichtsbarkeit gehet an jJn- und Auslande geschenkt wird und wurde, machen wir den Staat zugleich der Gebrauch der Gebäude und Räume über, gedachte intere ssan te Actenstück, dessen Verfasser der welche bisher dem Zwecke der Criminaljustiz gewidmet waren, v. Mayer ist, durch dieses Blatt zugänglicher. (Die Ver- msoweit sie den Localbehörden entbehrlich werden, und ist des- Handlungen der 1. Kammer über diesen Gegenstand befinden sich halb eine Vereinigung mit letztem zu treffen. Diese Bestim- in Nr. 09. d. Bl.).
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