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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Der Bericht lautet, wie folgt: Die israelitische Gemeinde zu Dresden hat in einer durch em Mitglied der I. Kammer bevorworteten Petition vom 20. März v. I., welche seit dem auch im Druck erschienen ist, (Dresden bei Meinhold 1833) bei der 1. Kammer „um deren Jntercession bei der hohen Staatsregierung für Ertheilung der privat - und staatsbürgerlichen Rechte an die im Königreiche Sachsen einge- b o rn e n Israeliten gegen Uebernahme aller Staatsbürgerpflichten Seiten der letztem," angesucht. Die 1. Kammer hat diese Peti tion nebst Beilage, so^wie eine spater bei beiden Kammern zu gleich cingegangene Petttion des Handels standes und derGewerb- treihenden zu Leißnig, Oschatz, Colbitz, Döbeln, Mittweida und Grimma gegen die Emancipation der Juden, ihrer 3. Depu tation zur Berichterstattung überwiesen, und diese hat hierauf in ihrem Berichte vom 30. Mai v. I. das erstere Gesuch beifällig be gutachtet und folgenden Antrag an die Staatsregjerung vorge schlagen: „daß Se. königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten könig liche Hoheit geruhen möchten, nach Revision der in Beziehung der Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Sachsen gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Vorschriften, zu Verbesserung ihres bürgerlichen Zustandes und zu Beseitigung der von ihnen aufgestellten gegründeten Beschwerden, den Entwurf zu einem im Sinne des 33. Z. der Verfassungsurkunde zu bearbeitenden Gesetze dev Ständen vorlegen, unerwartet dieser Vorlegung aber wegen Aufhebung der für die Stadt Freiberg noch gütigen policeilichen Maßregeln, wornach Juden, welche diese Stadt passiren, bei ihren Geschäftsgängen durch von ihnen selbst zu honorirende Policeibiener begleitet werden, Anordnung ergehen zu lassen." Die 1. Kammer ist in ihrer;,71sten Sitzung diesem Anträge einstimmig beigetreten, und in Folge .dieses Beschlusses ist die Sache gn die 2, Kammer gelangt, welche dieselbe der Deputation zu nochmaliger Begutachtung zugewiesen hat. Auch sind , der letztem noch folgende, sämmtlich gegen die Emancipation derJu- den gerichtete Petitionen zur Berichterstattung bei derHauptsache mit übergeben worden, als nämlich: 1) Bittschrift mehrerer Bürger und Einwohner von Dresben, vom 2. Januar 1833; 2) dre schpn gedachte Bittschrift von Leißnig und 5 andern Städten; 3) Bittschrift des Handels - und Gewerbstandes von Borna, Pegau, Groitzsch, Frohburg, Lausigk und Zwenkau vom 17. Juli 1833; 4) nachträgliche Petition der Städte Leiß nig, Oschatz, Grimma, Döbeln, Colditz und Mittweida vom 23. Juli 1833 und 5) Bittschrift des Handwerkervereins zu Chemnitz yom 28. Septemöer 1833. — Die Deputation legt die Gründe, welche su bewogen haben, der Kammer den Beüpttzu dem Beschlüsse der 1. Kammer im Allgemeinen und die Bevor wortung einiger speciellen Anträge insbesondere anzuempfehlen, in Folgendem dar, indem sie von dem gegenwärtigen Stande der Verhältnisse der Juden in Sachsen ausgehend und die Gesetzge bung anderer Staaten damit vergleichend, die Gründe, welche für die Emancipation der Juden in Sachsen sprechen, kurz wie derholen, und bemüht sein wird, die Hauptgründe, welche da gegen in den obigen 5 Petitionen haben geltend gemacht werden wollen, zu widerlegen. — Es leben in Sachsen zwischen 700 und 800 Bekenner der mosaischen Religion, Ihre Verhältnisse beru hen auf den alten Judeporbnungen von l6A2 und 1772, dann auf mehrern einzelnen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Observanzen, und sind hauptsächlich in Folgendem zusammen zu stellen: 1) Ihre Ausnahme bedarf der ausdrücklichen Concession des Landesherrn, daher sie Schuhjuden l -'ßen; 2) diese Conces sion erstreckt sich immer nur auf das Haupt der Familie, dessen Ehefrau und die annoch in väterlicher Gewalt befindlichen Kin der; 3) sie muß daher erneuert werden beim Tode des Familien hauptes, so wie 4) bei Anlegung einer besondern Wirthschaft Seiten der Kinder und bei Verheirathungen; 5) sie dürfen nur zwei jüdische Dienstleute halten, 6) dürfen nur Schacherhandel und Geldgeschäfte treiben, 7) sind ausgeschlossen von allen bür gerlichen, zünftigen und unzünftigen Gewerben, 8) dürfen kei nen Grundbesitz erwerben, 9) dürfen in der Regel nur in Dres den und Leipzig, und auch hier nur in der innern Stadt, nicht in Vorstädten, 10) ßauf dem Lande aber gar nicht wohnen und sind 11) ausgeschlossen von öffentlichen Aemtern und dem Mili- tairdienste, 12) und von dem Genüsse aller übrigen politischen Rechte. — Hierzu kommen noch einige besondere Bestimmungen, z. B. 13) in Freiberg, wo durchreisende Juden sich nur ^Stun den aufhalten dürfen, von einem Policeidiener auf allen ihren Gängen begleitet werden, und diesen dafür bezahlen müssen; fer ner 14) in Dresden, wo bei jedem entstandenen Feuer die Juden schaft zehn Lhaler bezahlen muß. — In ähnlicher gedrückten Lage befunden sich die Juden ohngefähr seit dem 13ten Jahrhunderte bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts in fast allen Staa ten Europas. — Nachdem aber Nordamerika in der Pensyl- vanischcnVerfassungsurkunde vom 28. September 1776 Cap.I. Art. 2. erklärt hatte, daß kein Mensch, welcher das Dasein eines Gottes erkenne, irgend eines bürgerlichen Rechtes beraubt we ben könne, und darauf die vollständige Emancipation der Juden in jenem Staate eingetreten war, verkündete zuerst Frankreich durch das Decket der Nationalversammlung vom 13. November 1791 die völlige Emancipation der Juden. — Ihm folgte in glei chem Beschlüsse Holland mit dem Decrete vom 2. September 1796, welches in der später» Constitution von 1815 Art. 34. be stätigt wurde, und bei der neuerlichen Trennung Belgiens von den Niederlanden in die Verfassungsurkunde des ersteren Staates übergegangen ist. — Während nun auch in Großbritannien die Juden mit den Christen gleiche bürgerliche Rechte genießen, nur mit Ausnahme der sogenannten politischen Rechte, insbeson dere der Parlamentsfähigkcit; Oesterreich durch die Patente vom 2. Januar 1782 und 3, August 1797 den Juden die Erler nung und Betreibung aller Handwerke und Gewerbe, die Errich tung jüdischer Innungen, den Eintritt in das Militair u. s. w. gestattet; Rußland durch die Ukas vom 9. December 1804 die völlige Gleichstellung der Juden in Bezug auf bürgerliche Rechte, mit Ausschluß der politischen, verfüget; Schweden in Bezug auf Bürgerrecht, Handel und Gewerbe ähnliche Einrichtungen getroffen, und Dänemark den Juden nicht nur das Bürger recht, sondern auch Anspruch auf öffentliche Aemter ertheilt hatte, so daß spater durch das Edict vom 29. Mqrz 1814 die völlige Gleichstellung ausgesprochen werden konnte; begann auch in der Gesetzgebungspplitik der andern deutschen Staaten eine geläu- tertere Ansicht über die Verhältnisse der Juden sich Bahn zu bre chen, und harte in den einzelnen Staaten Gesetze zur Folge, wo durch entweder die völlige Emancipation der Juden ausgespro chen, oder die völlige Ertheilung aller bürgerlichen Rechte, mit Ausschluß nur der politischen, oder doch wenigstens die Erthei lung des Rechtes zu allen Zweigen bürgerlicher Nahrung, Grund besitz u. s. w. mit wenigen und leichten Bedingungen und Be schränkungen denselben zugesprochen wurde. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in DreKe». Verantwortliche Redacüop: tt. Gretsch-U.
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