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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 198. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Jahrzehend gut machen können, was sie seither verschuldet haben. Von der Deputation wurde ferner gesagt, daß von den Gcwerb- und Handeltreibenden am meisten gegen die Emanckpatkon der Juden geklagt werde, daß diese aber keine Stimme haben könnten, weil sie betheiligt seien. Ich glaube, das Gegentheil behaupten zu können, daß nämlich nur die ein richtiges Urtheil fallen können, welche mit diesen Verhältnissen genau bekannt sind, und wenn man auf die Gesetzgebung Bezug nimmt, so kann man wohl nist Recht behaupten, daß diese ein großes Gewicht darauf legen muß, den Staatsangehörigen die rechtlichen Mittel zu ihrem Erwerbe nicht zu entziehen. Die materiellen Interessen sind im Bericht« aus Unkenntniß der Verhältnisse, wie sie sich im gewöhnlichen Le ben gestalten, nicht berücksichtigt worden. Wenn die Sache in die Hände der Regierung gelegt würde, so glaube ich gewiß, daß diese das Nöthigste thun wird, um nicht auf einmal etwas her vorzurufen, was nur zu beklagen, aber nicht zu ändern wäre. Auch der Abgeordnete vor mir hat ausgesprochen, man möge nicht die unbedingte Emancipation beantragen, sondern nur be dingt, und man möge zugleich die nöthigen Beschränkungen an deuten. Ich halte dieses für zweckmäßig und vereinige mich mit diesem Anträge, wenn man nicht will, daß der bisherigen ge gründeten Furcht Nahrung gegeben und Unzufriedenheit erzeugt werde. Stellvertretender Abg. v. Friesen: Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß das Verhältniß der israelitischen Glaubens genossen in unserem Vaterlande einer der wichtigsten Gegenstände sei, welche eine künftige Gesetzgebung zu berücksichtigen habe, kann ich doch mit den Ansichten des Deputationsberichtes mich nicht ganz vereinigen. Auch ich theile die Ansicht, daß ihre Lage traurig, beklagenswerth sei. Vorurtheile sind aller dings neben andern Gründen die Veranlassung zu der traurigen Lage der Israeliten. Aber Vorur theile sind nur durch eine ruhige Beleuchtung, eine gewissenhafte Eröffnung der Wahrheit, welche sie verhüllen und entstellen, nicht aber dadurch auf zuheben, daß man ihnen Uebertreibungen entge genstelle, daß man mit ihnen gegründete Ansichten und Befürchtungen vermenge. Aus diesem Grunde kann ich mit einigen Puncten des allgemeinen Thcilesdes vorliegenden Berichtes mich um so weniger einverstanden erklä ren, als die Bekämpfung mancher als Vorurtheil behandelter Ansichten, sowie der wirklichen Jrr- thümer und Vorurtheile den Zweck hat, Petitionen abzuweisen, welche doch gewiß dieselbe der Wahr heit getreue Beleuchtung, dieselbe Gerechtigkeit verdienen, als die Petition der Israeliten, gegen welche jene gerichtet sind. Hauptsächlich mußichindie- fer Beziehung des 4. Punctes gedenken. Ich glaube, man hat den Einwand, der in dm fraglichen Petitionen von der Religion der Israeliten und dem Talmud hergenommen ist, zu geringe ge achtet. Die Deputation sagt: Selbst das von den Christen hei lig gehaltene alte Testament rc. Allerdings ist das der Fall! Um so schlimmer aber, wenn das alte Testament als alleinige Quelle der Offenbarung angesehen, wenn es mit dem neuen nicht in Ein ¬ klang gebracht wird. Es ist noch niemals geleugnet worden, daß die mosaische Gesetzgebung, wie sie im 2. Buch Mosis, Cap. 20. und flg. enthalten ist, nicht bloß einen religiösen, sondern zu, gleich einen politischen Zweck hatte. Die Offenbarung des neuen Testaments aber, die christliche Religion unterscheidet sich eben dadurch von jener, daß sie mit unmittelbaren weltlichen Zwecken gar nichts zu thun hatte. Sie wurde dadurch eben zu dem Band, das den größten Theil von Europa unter sich vereinigte. Sie ist dadurch zur Garantie aller Staatenverhältnisse nach innen und außen geworden. Sind wir aber, wie es denn schwerlich geleug net werden kann, erst dadurch, daß wir christlichen Staaten an gehören , zu der Ausbildung unserer ganzen Staatsverhaltniffe gekommen, deren wir zur Zeit genießen; so ist die Frage sehr na türlich, ob diejenigen, welche zur christlichen Religion, zurWelt- religion nicht, sondern vielmehr zu einer besondern Staats- oder Volksreligion sich bekennen, zum unverkürzten Genüsse aller aus unserm Staatsverbande fließenden Rechte zugelassen werden können ? Dagegen sagt ein aus der israelitischen Petition ent nommener Passus: Daß der Talmud den Israeliten unbedingten Gehorsam gegen alle Staatsgesetze aufs strengste anbefehle rc. Auch führt der Bericht das in der Petition enthaltene Glaubens-^ bekenntniß an, was allerdings weit milder klingt, als die mostki-, sehe Gesetzgebung es erwarten ließ. Man schlagt auch vor, daß es nach einer Andeutung eines Mitgliedes der 1. Kammer von der Staatsregierung ofsiciell und in bündigster Form verlangt, daß es von jedem Israeliten bei der Consirmation oder bei der Aus nahme in den bürgerlichen Verband öffentlich abgelegt werde. Auch sollen nach der Ansicht der Deputation den Israeliten keine politischen Rechte zugestanden werden, gleich als könnten die Israeliten nur durch diese schaden. Wenn aber daraus schon des halb eine völlige Beruhigung wegen aller in Sachsen wohnender Israeliten nicht folgen kann, weil die Dresdner einer andern Secte als dkeLeipziger angehören, so bleiben noch außerdem einige weit wichtigere Fragen übrig: 1) Legen die Israeliten auf die im Talmud enthaltene und ihnen durch dieNa- biner noch immer werdende Auslegung einen grö-' ßern Werth und höhern Glauben als auf die Of fenbarung selbst? oder sind vielleicht die Abwei chungen, welche sie sich von der mosaischen Gesetz gebung erlauben dürfen, nur ein Nothbehelf für die Zeit ihrer sogenannnten Verbannung vom ge lobten Lande? 2) Wenn der Talmud und dieAus- legung der Rabiner den Israeliten mehr gilt, als die Offenbarung selbst, wo haben wir eine Garan tie, daß diese Auslegung niemals gegen dieGesetze des Staates laufen wird, welchem sie angehören? Man schlagt vor, daß die kirchlichen Verhältnisse der Israeliten unter das Cultministerium gestellt werden sollen; man spricht ferner von einer Beschränkung, einer Abschaffung der Rabiner. Wie weit alles dieß ausführbar sei, wage ich nicht zu entscheiden ; ich kann aber die Befürchtung nicht verbergen, daß dadurch wohl ein noch schlimmerer Zwang gegen die Israeliten, ein Religions zwang entstehen könnte. Nachdem diese Redner ihre Vorträge beendigt hatten,
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