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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 207. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Stelle der großem Gefahr, welcher er ausgesetzt ist, und wen»! man bedenkt, daß der Jude auch oft getäuscht wird, so sucht er dem Schaden dadurch wieder beizukommen, daß er höhere Pro- cente nimmt. Ich frage aber, wen trifft der Vorwurf? Ich glaube mehr den Christen, welcher den Juden so oft betrogm hat, so daß die ser in die Lage gekommen ist, vvn diesen ungerechten Mitteln Ge brauch zu machen ? Er trifft vielleicht auch unsere Gesetzgebung, welche in Hinsicht des Zinsfußes nicht angemessene Grundsätze festgestellt hat. Also dieser Vorwurf kann meine Ansicht nicht bestimmen; allein, wenn ich dessenungeachtetfürBeschranrungen stimme, so wünsche ich sie nur im Interesse derer, welche cman- cipirt werden sollen. Ich glaube, daß es gut ist, diese Maßre geln allmälig ins' Leben treten zu lassen. Es giebt unter der Anzahl unserer Juden allerdings solche, welche zur Gewerbsthä- tigkeit nicht vorbereitet sind. Wenn dieseMaßregeln eine schnelle Folge haben sollten, so würde das zu gleicher Zeit den Übeln Ein druck machen, daß man den Maßregeln selbst zuschreiben würde, was nur die Folge der langen vorausgcgangenen Unterdrückung ist. In so fern es sich darum handelt, daß sie sich durch eine umfassendere Gewerbsthatigkeit ernähren können, so würde ich ganz dafür stimmen, ihnen volle Gewerbsthätigkeic zu gewäh ren ; dagegen würde mit Vorsicht bei denen vorzuschreitcn zu sein, welche eine solche Vorbildung nicht aufweisen können. Auch glaube ich, daß wir die hohe Verpflichtung haben, ein langes Unrecht wieder gut zu machen, und dahin zu wirken, daß diese Maßregeln so wenig als möglich stetig werden mögen, daß wir durch Schulunterricht und Erziehung die Juden zur Gewerbs- thätigkeit anzuhalten suchen. Dagegen erkläre ich mich gegen jede Maßregel, welche an solche Bedingungen geknüpft wird, wodurch die Gewissensfreiheit gefährdet und die religiösen Gefühle benachtheiligt werden könnten; auch glaube ich nicht, daß die Beschränkungen, welche man in Bezug auf die Erwerbung des Grundeigenthums aufgestellt hat, zweckmäßig sein würden. Bereits ist vom Referenten erklärt worden, daß sie ihm unaus führbar erschienen. Ich gestehe, daß ich diese Ansicht theile, halte aber eine solche Maßregel auch noch unbillig und unzurei chend; unbillig gegen den, welcher ein solches Mißtrauen nicht verdient, und unzureichend gegen den, welcher zu diesem Miß trauen Veranlassung gegeben hat, weil es noch immer Mittel geben wird, solche Gesetze zu umgehen. Ich stimme daher mit der Ansicht überein, daß man wohl die Fesseln fallen lassen möchte, welche seither dieser kleinen Anzahl von Juden angelegt waren; ich wünsche aber, daß es mit Vorsicht und den Rücksichten ge schehe, welche die Ausführung so vortheilhaft wie möglich für das Interesse des Volkes macht. Vizepräsidentv. Haase: Wenn ich mjr erst jetzt das Wort erbeten habe, wo die allgemeine Berathung sich zu ihrem Ende neigt, so ist dieß nicht um deswillen geschehen, um aus den An sichten und Meinungen der frühem Redner mir die meinige zu bilden; vielmehr war ich schon bei dem Beginne dieser Berathung fest überzeugt, daß die Emaneipatipn der Juden nicht länger auf- zuschkeben sei. Ich habe darüber, was dafür und dagegen sprich^ länger nachgedacht, Beides gegen einander abgewogen, ich habe das natürliche Recht, Religion, Moral und den Staat in die Waagschale gelegt, und gefunden, daß die Gründe für die Eman- cipation nicht nur nicht zu leicht, sondern vollwichtig, ja über wiegend seien, und daher halte es für meine Pflicht, auch meine Stimme hier zu erheben, für einen Act, welchen ich als einen Act der Humanität, der Gewissensfreiheit, der Politik und der Ge rechtigkeit halte. Wenn ich zurückblicke auf das Entstehen des Menschen, so finde ich, daß der Schöpfer keinen Unterschied ge macht hat unter den Menschen. Niemand vermag dem Kinde, so wie es geboren ist, anzusehen, ob cs das Kind eines Christen oder eines Juden ist, nur der Zufall führt es zu dieser oder jener Ncligionspartei; aber alle werden mit gleichen Ansprüchen, und alle mit gleichen Verpflichtungen geboren. So, wie die Geburt die Menschen alle gleich macht, so macht auch der Lod sie gleich; oder möchte uns Jemand beim Anblick eines tovtcn Schädels sa gen, ob er einem Juden angehört oder einem Christen? Nach dem Willen des Schöpfers, der sich in der Statur so deutlich aus gesprochen hat, sind wir Alle gleich. Die Natur rüst uns zu: Allen gleiche Menschenrechte! Eben so wenig hat die Lehre Chri sti, der höchste Inbegriff von Moral und Humanität, einen solchen Unterschied gemacht. Sic sagt uns: „L ebet alle Men schen unter einander wie Brüder;" ihr gilt nur der fromme Glaube eines Herzens, das mit klarem Selbsibewußtsein wirkt und thatig ist für die höchsten Interessen der Menschheit. Wer möchte aber behaupten, daß solches nur der Christ besitze? Der Gott des neuen Testamentes ist auch der Gott des alten Lestn- mentes. Kein Dogma irgend einer Kirche mag also dem Einzel nen, der ihr anhängt, einen Vorzug vor dem Andern geben, der dem Glaubenssatze einer andern Kirche folgt. Unduldsamkeit ist unserer Religion fremd, der gelauterte Protestantismus fragt nicht: Bist du Christ oder Jude; denn er erkennt cs an, daß Jeder sich seinen Typus schaffen darf, an welchen er seine religiöse Ueberzeugung knüpft, und daß diefer unangetastet bleibe. Das Loosungswort des Protestantismus ist: Gewissensfreiheit. Es kann also nur die Frage entstehen, warum, und aus welchen aus dem Staatsleben entnommenen Gründen man sich der Eman- cipation der Israeliten entgegensetzen könne? Ich glaube, was Statur, was Religion und Moral uns lehrt, das mag der Staat nicht wohl zurückwciscn. Es hat ein Redner schon in letzter Sitzung gesagt, der Staat müsse sich über die Religion stellen, und mit Recht. Der Staat an sich mag keine Kirche privilegiren, er lasse jeder gewähren, und nur da, wo eine Lehre der Kirche dem Zwecke des Staates entgegen ist, mag auch der Staat dieser Lehre entgegen treten. Frage ich aber: was ist der Zweck des Staates, so beantwortet sich diese Frage so: „Der Staat Hal den Zweck, die geistige und körperliche Entwickelung der Staats angehörigen möglichst frei unter dem Schutze der Gesetze zu sichern und aufrecht zu erhalten." (Fortsetzung f.olgt.) Druck und Papier pon V- G, Ueubnex.in Dresden. Verantwortliche Redaction: D. Gretschel-
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