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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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falls für die Emaneipation der Juden und zwar für die vollstän dige Emaneipation derselben bin, nicht für eine mit Restriktio nen aller Ärt, wie sie bis jetzt empfohlen wurde; aber ich habe zugleich bemerkt, daß ich die vollständige Emaneipation der Inden nur durch Maßregeln erwarte, wodurch zu gleicher Zeit ähnliche und gleiche Vorthfile der gesammten christlichen Bevöl kerung unseres Vaterlandes zu Theil werden mochten. Das war meine Meinung, und ich bin auch derselben noch, obwohl ich in den bisherigen Sitzungen einen Schneeschauer von Bemer kungen gegen diese Ansicht zu hören Gelegenheit hatte. Ich glaube, fest dabei stehen bleiben zu müssen; ich glaube, die Behauptung aussprcchen zu dürfen, daß Alles, was den Juden durch ein Gesetz partikulär und einseitig bewilligt wird, nur zum Nachtheile der übrigen Bevölkerung des Landes ausfallen muß. Ich erlaube mir nur einige Bemerkungen gegen das aufzustellm, was man gegen diese Ansicht vorgebracht hat. Es wurde mehrfach die Ansicht getadelt, daß der Gesetzgeber haupt sächlich die öffentliche Meinung bei allen seinen Entwürfen be rücksichtigen müsse; dagegen erlaube ich mir nur kürzlich zu bemerken: Der Zweck aller Gesetzgebung kann doch wohl nur der sein, die allgemeine bürgerliche Drdnung eines Landes zu befestigen. Gerade dieser Zweck der Gesetzgebung kann durch nichts anderes erreicht werden, als durch Maßregeln, wodurch das Volk zufrieden gestellt wird. Die Zufriedenheit eines Vol kes kann «her nicht gefördert werden, wenn man Gesetze im Sinne der Minorität des Volkes giebt; mit diesen wenigen -Worten erachte ich die Behauptung hinlänglich gerechtfertigt, daß der Gesetzgeber wert mehr Störungen in einem Staate ver anlassen muß, der die Meinung der Majorität des Volkes, das ist doch die öffentliche Meinung, nicht beachtet. Der Erfah rung gemäß behaupte ich ausdrücklich, daß jedes Gesetz nur relativ sei, nur für die Zeit passe, in welcher es gegeben wird, und demnach kann doch ein Gesetz niemals wohlthatig sein, welches die öffentliche Meinung seiner Zeit nicht berücksichtigt. Es wurde zur Widerlegung dieser Ansicht von der Sache darauf provocirt, daß ja auch die Chnstenverfolgungen, wie die Ju denverfolgungen als Wirkungen der öffentlichen Meinung an gesehen werden müßten; ich glaube aber das in Abrede stellen zu müssen, da diese schauderhaften Handlungen in einer Zeit begangen wurden, wo es nicht möglich war, eine öffentliche Meinung zu bilden. Ganz anders aber ist es in unserer Zeit, und so sehr auch die Vervollkommnung der öffentlichen Meinung beschränkt ist, besonders durch das Institut der Censur, so ist es doch durch Schulbücher und Anstalten aller Art, wie auch durch die öffentlichen Blatter, so mühselig diese sich auch durch die Censur durchzwangen müssen, doch dahin gekommen, daß wir allerdings eine achtbare öffentliche Meinung haben. Es wurde ferner in letzter Sitzung behauptet, daß der Antrag, wie ich ihn in letzter Sitzung gestellt habe, zu einem allgemeinen Nivellement führe, was bei unseren Verhältnissen niemals zu Stande zu bringen sei. Dieses französische Wort bedeutet nichts weiter, als was wir Gleichstellung der bürgerlichen Rechte und Pflichten für alle Bewohner eines Staates nennen. Ist das richtig, so würbe mein Antrag, wenn er wirklich diese Wirkung haben sollte, zu nichts anderem führen, als was der Referent selbst an die Spitze seines Berichtes gestellt hat, näm lich Einführung der bürgerlichen und religiösen Freiheit im Staate. Denn ist diese irgend vorhanden, wo einzelne Per sonen, einzelne Kasten Vorrechte vor der übrigen Bevölkerung voraus haben? Mein Antrag würde auch, wenn er dieses so genannte Nivellement bewirken sollte, nur dahin führen, was das Evangelium allen seinen Bekennem zur Pflicht macht; denn es ist ja wohl hinlänglich bekannt, und bereits in unserer Dis kussion mehrfach darauf provocirt worden, daß das Evangelium Gleichheit aller Rechte feststellt; es siele demnach der Zweck mei nes Antrags mit den Principien des Evangeliums zusammen. Aber dadurch finde ich mich auch um so mehr bewogen, meinem Anträge treu zu bleiben. Man sagt ferner, wenn die Emanci- pation nur durch Maßregeln zu erreichen sein sollte, wodurch zugleich alle Fesseln der Christen fielen, so wäre sie auf eine Un zeit verschoben. Schlimm genug, mm. HH., wenn dem so wäre; schlimm genug, wenn unsere Gesetzgebung, die eines christlichen Staates, niemals Maßregeln zu treffen wissen sollte, wodurch die Juden mit den Christen gleichzeitig gleiche bürger liche Rechtsverhältnisse erhalten könnten. Ich zweifle jedoch nicht, daß der Lag doch noch kommen werde, wo das, was das Evangelium befiehlt, zur Vollziehung kommen wird. In seinen Worten liegt göttliche Kraft, und so schwer es bisher war, in dem Punkte des gleichen Rechtes dem Evangelio und seinen Wahrheiten in unfern Ländern allgemeine Anerkennung zu verschaffen, so werden wir das doch noch in Erfüllung gehen sehen. Sollte sich aber auch die Emaneipation in diesem Sinne spater erst machen, als Recht, Gerechtigkeit und Billigkeit ge gen die Juden fordern, so behaupte ich, ist die ökonomische Lage der Juden keknesweges der Art, daß sie nicht bis auf die sen Tag warten könnten, wie wir ebenfalls das thun müssen. Ich erlaube mir dazu auf ihre gewerblichen Verhältnisse hin zu weisen. Sehen Sie doch auf die Vortheile, welche der jüdi schen Nation durch ganz Europa auf dem Wege des Handels bis jetzt zugcfallen sind. Nennen Sie mir einen Gewerbszweig, auf welchen die Juden nicht gleichsam die commandirende Hand hatten. Fragen Sie, in wessen Händen in Deutschland der Wollhandel sich befindet? In denen der Juden. Fragen Sie, wer den Schnitt-- und Manufaktur-Waarenhandel comman- dirt? Die Juden. Sehen Sie auf die Geldgeschäfte, so brauche ich kein Wort weiter zu bemerken, daß die Juden sie gleichfalls haben, und in denselben den ooryus rsrum Zorsuäa- i-uin. Sehen Sie auf den Handel mit Staatspapieren, so sind es die Juden wieder, welche ihn festhalten auf allen europäischen Börsen. Bei diesen allgemeinen Vortheilen laßt sich im voraus annehmen, daß die einzelnen jüdischen Gemeinden in den ein zelnen Staaten nichts weniger, als so schlecht sich befinden kön nen, daß sie nicht eine Zeit lang noch auf den Tag warten könnten, wo sie durch eine Generalemancipation unserer ge sammten Bevölkerung auch die ihrige erlangen werden, beson ders die Gemeinde Jacobs hier in Dresden. Zählen Sie doch
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