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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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emancipiren. Wer soll hier Richter über die Würdigkeit oder Unwürdigkeit sein? Man stelle einen Richter auf, dem dieß möglich wäre; ost liegt im elenden Schacherjuden, der täglich um ein Stück Brod gleichsam betteln muß, ein größerer Cha rakter, ein größeres Talent, als in dem höher gestellten; man müßte wöchentlich und monatlich untersuchen, wie weit sich einer gebessert hat. Ist das möglich? Es wurde erwähnt, baß die Charakterverschiedcnheit so groß sei, daß cs nicht mög lich fein würde, sie gleich zu stellen. Da habe ich zu fragen, ob, wenn heute die 700 Juden sich taufen lassen, diese Ver schiedenheit nun sich ändert, und ob dadurch der orientalische Charakter verlischt? Es hat ein Abg. sehr richtig bemerkt, daß, wenn man die Juden vertreiben oder ihnen die Rechte der Menschheit nicht gewähren wolle, so müßte man auch noch bei andern Classen dasselbe Verfahren eintreten lassen. Ich gehe noch weiter. Sachfenland ist bekanntlich das erste Fabrikland und der größte Handelstaat in Deutschland. Was nun Sach sen gegen feine einzelnen Bürger ausübt, könnten auch andere Staaten gegen einen andern Staat ausüben, könnten unsere Fabrikherrn ebenfalls austreiben und unfern Handel beschran ken. Ich gehe von dem Grundsätze aus, den die Deputation an die Spitze gestellt hat, nämlich entweder ist der Jude ein Mensch oder nicht. Weder die Kammer noch sonst jemand wird erklären wollen, daß die Juden keine Menschen sind; sind sie aber Menschen, so haben sie auch Anspruch auf Leben und geistliche Freiheit. Was das Leben betrifft, so wird der Grund satz auch bei Jedermann Anklang finden, daß der, welcher das Recht zu leben hat, auch Mittel haben muß, wodurch er das selbe erhalt. Das ist schon nach römischem Rechte festgesetzt. Aber man kann nicht sagen, daß die Juden diese Mittel gehabt haben, man hat sie auf alle mögliche Weise beschrankt, und ihr jetziger Zustand in Sachsen beweist, daß ihnen diese Mittel nicht zu Theil geworden sind. Mir erscheinen sie wie die Be lagerten einer Festung, die Christen stehen außen hemm, und suchen wo möglich sie auszuhungern. Das ist freilich das beste Mittel, sie von der Welt zu schaffen, und dann können sie na türlich nicht mehr schaden; aber ein christlicher Staat hat die Verpflichtung, auf seine Bewohner zu sehen, ob Christ oder Jude, das ist gleich; der Staat muß aus Menschen bestehen, und ich kann mir nicht denken, daß ein Theil der Bewohner des Staates, welche dieselben und ost mehr Lasten geben müs sen, als wir, nicht Gleichheit mit uns Haben sollen. Die Er fahrung hat bewiesen, daß das, was den Juden hinsichtlich ihres Charakters nachgesagt wird, doch nicht ganz stichhaltig sei, denn wir wollen in unserm Vaterlands die Verbrecher zu sammenzählen, welche jährlich in die Proceßtabellen ausgenom men werden, und es wird sich gewiß darstellen, daß die Zahl der jüdischen Verbrecher im Verhältm'ß zu den übrigen Staats bewohnern sich ganz gleichmäßig oder selbst noch geringer stellt. Wenn sich übrigens die Juden Betrügereien zu Schulden kom men ließen, so lag dieß, wie schon bereits erwähnt wurde, in dem Druck, den sie erleiden mußten. Was die geistige Frei heit des Menschen bet'ifft, so liegt diese in dem Streben nach j größerer Vollkommenheit und Veredlung. Auch dieses war bisher den Juden abgeschnitten, sie sind selbst von technischen Gewerben abgehalten. Es können hier blos 2 Stimmen in Erwägung kommen, die Stimme der Gottheit und der Religion, das Anerkenntniß, daß die Juden Menschen sind, und die Stimme der eignen Vortheile, eigner Interessen. Ich glaube, die eine kommt vom Himmel, die andere gehört der Erde an; und die Volksvertreter, von denen vorausgesetzt wird, daß sie nicht dem eignen Interesse, nicht dem Interesse der Einzelnen Gehör geben, werden gewiß den allgemeinen Dank der Nation einerndten, wenn sie das Werk der Menschlichkeit vollbracht, und die Juden emancipirt haben. Abg. Eisenstuck: Nach dem Berichte, welcher von unse rer Deputation vorgelegt wurde, nach den Verhandlungen, welche bisher stattgefunden haben, und nach Allem, was der Bericht der t. Kammer enthält, habe ich nicht anders annehmen können, als daß der Antrag dahin gehe, es möchte nach Revision der für die jüdischen Glaubensgenossen gegenwärtig bestehenden Vor schriften die Staatsregierung um Vorlage eines Entwurfs zu einem im Sinne des §. 33. abzufassenden Gesetze, nach welchem alle jüdischen Glaubensgenossen gleiche bürgerliche Rechte genießen sollen, ersucht werden. So habe ich den Antrag verstanden, und auch der ganze Lauf der Discussion hat diesen Weg genom men, daß von einer gänzlichen Emancipation nicht die Rede sei. Einem solchen Anträge auf gänzliche Emancipation würde ich nicht beipflichten können. Es scheint mir auch die BehaUvtung ganz ungegrünvet, als ob bereits eine so vollständige Emancipa- ion irgend wo in Deutschland stattgefunden habe. Es ist mehr mals auf das kurhesfische Gesetz Bezug genommen worden; da gebe ich aber zu bemerken, daß dieses ausdrücklich alle Handels- uden ausschließt. Also selbst Kurhesscn hat Bedenken getragen, eine gänzliche Emancipation auszusprechen. Ich muß ferner be merken, daß, wenn auch hie und da die Erwähnung geschehen ist, es sei ja den Israeliten die Pforte geöffnet, sie könnten zum Christenthum übergehen, ich dieser Ansicht nicht beipflichten kann; denn ich glaube, so sehr der Christ sich freuen muß, wenn ein Nichtchrist seinem Glaubensbekenntnisse sich zuwendet, so kann es ihm doch nicht erfreulich sein, wenn er sich sagen muß, es sei aus einem andern Interesse geschehen, als aus innerm Antriebe. Nur wenn der Israelit in einem hohem Grade die Möglichkeit hat, sein Leben zu fristen, und wenn der Uebergang zumChri- stenthume aus der inner» Ueberzeugung hervorgeht, kann er einen Werth haben. Wenn ich mir denke die Verhandlungen, die bei dem Entwürfe der Verfassungsurkunde stattgefunden haben, so war allerdings von den Ständen vermißt worden, daß in Z.33. nichts gesagt wurde von den bürgerlichen und politischen Rechten derjenigen Inwohner des Staates, welche den christlichen Glau ben nicht haben. Es ist dieß aber auch in andern Staaten der Fall; es ist im Großherzogthum Hessen auch so. Nun glaube ich aber, ist der jetzige Standpunkt und unsere bisherigen Gesetze über die Juden so wenig zeitgemäß, so außer Gebrauch, daß man eine Gesetzgebung hierin nicht mehr anerkennen kann. Erkennen wir diese Lücke, so müssen wir auch das Bedürfniß aussprechen
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