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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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vor nur erhoben hat, vorausgesetzt/ daß statt der Worte: „der von ihnen aufgestellten," gesetzt werde: „gegründeter Be schwerden." Unsere freisinnige und weise Regierung hat den ge genwärtigen Zeitpunkt unstreirig dazu noch nicht für geeignet er achtet, sonst würde sie einen Entwurf des beantragten Gesetzes bereits vorgelegt haben. Jedenfalls wird ja aber die Zustimmung der Stände darüber eingeholt werden, und die Volksvertreter werden sich gegen Zugeständnisse, die dem allgemeinen Besten gefährlich werden könnten, auch künftig zu verwahren wissen. Daher kann man den Deputationsanträgen unter 1. u. 2. wohl unbedenklich Folge geben. In diesen cvncentrirt sich aber alles. Die darauf kommenden Abschnitte enthalten nur Erläuterungen oder Zusätze, die sachgemäße -Wünsche aussprechen, als ständi sche Anträge mir aber nicht annehmlich erscheinen. Der Antrag unter 3. kann Seiten der Landeödkrection und des Ministeriums des Innern, als obersten gewerbpoliceilichen Behörden, Erledi gung finden. Nr. 4. kann man dem Localstatut der Stadt Dres den, auf welches der Regierung ohnehin gemessener Einfluß zu steht, um so mehr überlassen, als Rath und Nepräfentantschaft, wie ich vernommen, gerügte Mißverhältnisse ohnehin abzustellen geneigt sind. Steht eine Gemeindeprastation übrigens nicht in Widerspruch mit allgemein gesetzlichen Bestimmungen, so wird die Regierung jene ohnehin nicht geradezu abschaffen können, wenn die Stadtbehörden für deren Fortdauer erklären sollten. Nr. 5. will mir nur formell, nicht materiell für die Betheiligten von Interesse erscheinen. Nr. 6. halte ich für eine reine Verwal- lungs-und Localstatutssache, und Nr. 7. ist nach meiner Meinung ohnehin von unserer Verfassung geboten. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Der Herr Referent hat in der vorigen Sitzung gegen mich gesprochen, ich muß darauf Folgendes entgegnen: 1) Er hat gesagt, ich hätte mich gegen die Emancipation erklärt, wovon sollten die Juden leben, wenn diese Meinung geltend gemacht würde. -Versteht man unter Emanci pation die sofortige Ertheilung aller bürgerlichen und politischen Rechte, unbeschränkte Handelsfreiheit, so habe ich mich dagegen erklärt. Aber ich habe am Schlüsse meiner vorigen Rede den Wunsch ausgesprochen, daß man den Israeliten alle Arten von Gewerbe und Professionen lernen, ihnen solche, welche bloß körper liche Thätigkeit erforderten, und nicht zum Handel führten, trei ben lasse, sie in Kriegsdienste nehmen, und sie von allen gehässi gen Bedrückungen befreien mochte. Will man dieß beschränkte Emancipation nennen, so bin ich nicht dagegen. Die Subsistenz mittel der Juden würden dadurch vermehrt. Die Aeltern können freilich nicht füglich etwas anderes lernen und treiben, als was sie bisher getrieben haben. Allein sie haben kein vollkommenes Recht, größere Handelsvortheile zu verlangen, da sie der Staat nur unter beschrankten Bedingungen ausgenommen hat, und sie sich denselben unterworfen haben. Aber die Jugend kann etwas anderes ergreifen, als den Handel, erweitert man aber die Han delsbefugnisse, so bleibt alles beim Alten. Der Sohn wird wieder, was der Vater war. Die Armen können auch dienen, Hand arbeit treiben. 2) Anlangend das, was der Bischof Gregoire in Paris gesagt hat, erwiedere ich , daß der Sklave auch Mensch ist, mrd daß der, dem man nicht das volle Bürgerrecht einraumt, darum kein Sklave ist. 3) Die Erfahrungen, die man im Preußi schen hinsichtlich der Juden gemacht hat, sind so uneben nicht. Schon Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große nahm viele Juden in seine Staaten lluf, und begünstigte sie. In der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts besaßen die nationalisirten Juden Häuser in Städten, und andere bürgerliche Vorrechte, Friedrich WilhelmII. erlaubte ihnen sogar Hauser auf dem Lande zu kaufen. In den Rheinprovinzen, die jetzt dem preußischen Scepter gehor chen , waren die Juden schon lange emancipirt. Es ist erwähnt worden , daß die Stände einer preußischen Provinz sich gar für Aufhebung des jüdischen Bürgerrechts erklärt hätten. Es waren die der Provinz Westphalen. Und wenn das Emancipations- edict von 1812 so segensreiche Früchte trug, warum hat der jetzige König nach dem Jahre 1812 befohlen, daß das Edict in den neu- acquirkrten Landern nicht cingeführt werden sollte. Endlich ist eine Erfahrung von 14 Jahren schon hinreichend gewesen, um zu sehen, ob die Juden ihre Kinder zu einer andern Lebensart be stimmen, als zu ihrem Handel. 4) Einzelne sich auszeichnende Männer mit großem Vorrechten zu begünstigen, ist von einsichts vollen Staatsmännern vorgeschlagen worden, und es wird un bedenklich sein, eine solche Begünstigung in die Hände einer wei sen Regierung zu legen. Der Herr Referent beklagt die drei ersten Redner, weil sie nicht seiner Meinung sind. So mag er auch die Schriftsteller, die Stände der preußischen Provinzen, die sich im 19. Jahrhundert auf ähnliche Art ausgesprochen hatten, so mag er einen großen Theil der deutschen Nation beklagen. Abg. Hesse: Es ist meine Absicht nicht, die Discussion zu erweitern, sondern, da schon so viel dafür und dagegen ge sprochen wurde, will ich mich nur darauf beschranken, zu er klären, daß ich dem Deputationsgutachten gänzlich beitrcte. Im Allgemeinen bin ich der Meinung, daß eine völlige Eman cipation nur durch Einwirkung ans den Schulunterricht hervor gehen könne; bis dahin wäre aber mein Wunsch, daß die Ne gierung ersucht werde, die jüdische Gemeinde, so viel möglich, zu erleichtern, bis bei der nächsten Standeverfammlung ein Gesetz vorgelegt wird. Abg. Dom sch: Ich würde auch dem Deputationsgutach ten beitreten, wenn, nachdem die Juden das Bürgerrecht er langt hätten, alle Uebrigen freie Staatsbürger wären; aber weil kn der Oberlausitz der Erbunterthan dieß nur mit schwerer Ablösung oder Rentenzahlung erlangt, und insbesondere der Bauernstand unter doppelten Lasten sich seine Freiheit und Rechte von jeher hat erkaufen müssen und noch jetzt erkaufen muß: so kann ich dem Deputationsgutachten nicht beitreten. Ich halte es nicht für recht, wenn man einem Stand die Frei heit und Rechte schenkt, und diese nur der andere sich erkau fen soll. Abg, Meisel: Ich muß auf das zurückkommen, was ich in voriger Sitzung gesagt habe, da nämlich die Abgeordne ten , welche heute über den Gegenstand sprachen, wieder auf den nämlichen Stqndpunct zurückgekommen sind. Ich habe mit vielem Wohlgefallen von dem geehrten Herrn Regierungs- Commissar vernommen, daß allerdings philosophisch phslanthro-
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