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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 200. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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eolle gesagt würde, ich hätte mich in Beziehung auf die Erklärung des königl. Commissars veranlaßt gesehen, den Satz fallen zu lassen. Der Präsident: Da der Abgeordnete selbst seinen Antrag zurücknkmmt, so wird die Kammer nichts dagegen einzuwenden haben, und dieser Gegenstand sich erledigen. Referent: Nach der Entscheidung der Hauptfrage wird sich nun noch über verschiedene Nebenfragen zu entscheiden sein, und namentlich zuerst über den Antrag unter Nr. 2. (s. dcns. Nr.308. d. Bl. S.2979.), wo die policeiliche Beaufsichtigung der die Stadt Freiberg bereisenden Juden von der 1. Kammer als unnöthig und ungerecht anerkannt, deren unverla'ngerte Aufhe bung mittelst Verordnung zu beantragen beschlossen worden ist, und die Deputation der Kammer den Beitritt empfiehlt. Ich habe dabei zu bemerken, daß in der I. Kammer der Bürgermeister Bernhard: von Freiberg selbst darauf angetragen hat, daß diese Maßregel als unterdrückend und unnöthig Wegfälle, und wenn man sie nicht bei allen Bergämtern einführe, so sei kein Grund vorhanden, warum man sie nur in Freiberg executire. Abg. Sachße: In Bezug auf die Aeußerung des Referen den bemerke ich, daß seit 30 Jahren der Fall nicht vorgekommen ist, daß ein Silberdiebstahl begangen worden wäre; einige Jahre früher war allerdings eine Untersuchung wegen eines großen Diebstahles bei dem Gerichte anhängig, aber kein Jude war dar unter. Mir ist kein Beispiel bekannt, wo sich ein Jude dort des Silberdiebstahls schuldig gemacht hatte, und ich glaube, es dürste diese Maßregel wohl wegfallen. Abg. Eisen stuck: Allerdings besteht gesetzlich diese Bestim mung auch wegen der übrigen Bergstadte, und es würde aller dings ein Antrag auch darauf zu richten sein, so daß er also nicht blos auf die Stadt Freiberg beschrankt, sondern auch auf die übrigen Bergstadte ausgedehnt würde. Aber begründet ist, daß die übrigen Bergstadte diese Maßregel nicht in Ausübung ge bracht haben; blos Freiberg, die Metropole unseres Berg baues, hat sie ausgcübt; es scheint aber doch bedenklich, wenn man den Antrag blos auf Freiberg beschränkte; denn es könnte gefolgert werden, daß sie noch bei den übrigen Bergstädten fort dauere. Referent: Dem muß ich beistimmen, und die Deputa? tion würde auch darauf ihren Antrag gerichtet haben, wenn sie nicht in Len andern Bergstädten außer Gebrauch gekommen wäre; aber in Freiberg ist die Maßregel noch im Jahre 1828 eingeschärft worden. Ich bin aber damit einverstanden, daß eingesetzt werde: in der Stadt Freiberg und den übrigen Bergämtern. Der Präsident stellt sonach die Frage: Ist die Kammer damit einverstanden, daß diese Beschränkung in den Bergstädten aufgehoben werde? Sie wird einstimmig bejahet. Referent: Nun kommt ein sehr wichtiger Gegenstand, den die Deputation Ihrer Erwägung und zur Annahme drin gend empfiehlt, Ich werde mir erlauben, den Satz selbst vorzu lesen ; er ist nicht lang, und kommt so wieder ins Gedächtniß. — Referent verliesst nun das unter 3. in Nr. 308. d. Bl, S. 2980. Spalte 1. angeführte Gutachten der Deputation, welches auf die Aage der Juden, welche ihre Kinder ein Handwerk erlernen lassen wollen, sich bezieht, und dessen Schlußantrag lautete: „Daß die 2. Kammer in Gemeinschaft mit der 1. die hohe Staatsregie rung ersuchen wolle, interimistisch und bis zu dem Erscheinen eines umfassenderen Emanckpationsgesetzes die strackliche Hand habung des Refcripts vom 25. Juli 1818 unverlangt zu verfügen und die Abweisung derJnnungen mit ihren dagegen angebrachten und neuerlichst wiederholten, auch künftig zu erhebenden Wider sprüchen gemessenst anzubefehlen." Hierauf fährt Referent fort: Die Sachlage wird Ihnen vollständig klar sein; cs handelt sich nicht darum, daß sie Meister werden sollen, sondern nur, daß sie statt des Schachers Hand werke erlernen sollen. Freilich wird der jüdische Lehrling bis zur Erscheinung des Gesetzes noch immer nach Böhmen flüchten müs sen , um losgcsprochen zu werden und sein Brod verdienen zu können; aber es wird den Juden doch Gelegenheit gegeben, Hand werke zu lernen, und ich sehe kein Bedenken, warum man ihnen dieses nicht zugestchen wollte. Ich gebe zu bedenken, daß schon im Fahre 1818 Friedrich August dieses wollte, und nur in einer besonder:: Verkettung der Verhältnisse hat es gelegen, daß es nicht weiter zur Ausführung gekommen ist. Ich darf von den , Gesinnungen der Kammer, welche sich vorhin ausgesprochen ha ben, gewißerwarten, daß sie bereit sein werde, dieses Gesuch zu unterstützen und beifällig zu begutachten. Abg. Axt: Ich weiß nicht, ob es nöthig ist, zur Empfeh lung noch etwas anzuführen; jedoch will ich noch etwas in Er wähnung bringen. Es könnte nämlich die Ansicht entstehen, daß es ohne Nachtheil sein würde, wenn wir diesen Gegenstand bis zur Vorlage des Gesetzes verschieben. Allein zu jeder Zeit steht das Wohl von einzelnen jungen Leuten auf dem Spiele, die während dieser Zeit, auf welche wir das Gesetz hinausschkeben wollen, zu einem andern Erwerb, zum liederlichen Schachern und Handel sich wenden müssen, und deren Seelenheil dadurch auf das Spiel gesetzt wird. Gegen den Vorwurf, als wenn der Jude nicht Handwerke erlernen wollte, will ich Einiges anführen; namentlich will ich auf Mannheim aufmerksam machen; dieses zählt 22,000 Menschen; unter diesen befinden sich 32 jüdische Handwerksmeister und 50 jüdische Gesellen und Lehrlinge. Da bei ist zu bemerken, daß unter diesen Handwerken gerade nicht die leichtern gewählt sind, sondern die mühsamem, z. B. Grob schmiede, Sattlerhandwerk u. s. w. Ich mache auch aufmerk sam, welche schöne Erfolge man in Berlin gesehen hat. Der dortige Verein hat nach dem Berichte von 1825 — 1832 225 Lehrlinge aufdingen lassen, und es ist gesagt, daß wohl die nämliche Anzahl angenommen werden könne, welche durch eigene Wohlhabenheit der Aeltern oder durch andere Leute aufgedingt worden seien. Eben so erfreulich ist das Resultat, welches ein anderer Verein in Frankfurt geliefert hat, und auch der hiesige Mendelfohnsvem'n hat bereits 13 Knaben untergebracht. Ich glaube, kern Wort weiter hinzufügen zu dürfen, um die verehrte Kammer dahin zu bringen, daß sie diesem Anträge deistimmt. Er ist höchst wichtig, und nur auf diese Weise ist die Annäherung an die christliche Nation zu erwarten. Abg. Eisenstuck: Es ist früher schon von der Landesdi- ! rection der Grundsatz aufgestellt worden, daß die jüdischen Kin der
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