Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 200. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dingt wird. Zufolge des Z. 41. gehören zu dem Wirkungskreise des gedachten Ministerialdepartements die §. 57. bezeichneten Angelegenheiten aller Confessionen. Z. 33. spricht von christ riche n Kirchengesellschasten, und im Nachsatze ist von anderen Glaubensgenossen die Rede. Zu letzteren wird man demnach auch die Bekenner der mosaischen Religion zu zählen haben, indem man wohl nicht der Meinung ist, daß diese der Aufsicht und des Schutzrechtes der. Staatsgewalt (§.57.) bisher gänzlich ent behrten. Nach dieser Darstellung überlasse ich der Versammlung, ob man dem Deputationsantrage beizutreten für nöthig erachte. Referent: Für nöthig hat die Deputation es deshalb gehalten, weil dieser Antrag in der 1. Kammer Widerspruch ge funden hat. Es ist von einem Mitglieds der Antrag gestellt worden, man möge sofort die jüdischen Schulen dem Cultusmi- nisterio unterordnen, man hat aber gesagt, daß dadurch den Vorbedingungen vorgegriffen werde. Da diese Acußerung ge fallen ist, die Moralität aber nur durch größere Freiheit gedei hen kann, so hat die Deputation für nythig gehalten, diesen Antrag zu stellen, da es nicht zweifelhaft ist, daß diese Unter stellung erfolgen kann. Der Präsident stellt hierauf die Frage: Ist die Kammer mit dem Anträge der Deputation unter 7. einverstanden? Sie wird einstimmig bejahet. Nach Beendigung dieses Gegenstandes besteigt Abg. Runde die Rednerbühne, und verliest den Bericht! der 4. Deputation über die von Waldbesitzern zu Wildcnau und Wcrnesgrün an die 2. Kammer der Ständeversammlung einge- rrichte Petition um Wegfall der baaren Vergütung an die zum Forstschutz requirirten Commando's. Abg. aus demWinkel tragt auf den Druck dieses Be richtes an. Der Viceprasident entgegnet, daß es sich hier um eine ganz einfache Frage handle, nämlich: ob der Forstschutz durch Militair-Commando's unentgeldfich geschehen, oder dafür eine Vergütung statt finden soll? Woste man bei einer so einfachen Frage den Druck veranstalten, so würden dadurch dem Lande nur Kosten erwachsen, und der Gegenstand würde auch dann später auf die Tagesordnung kommen. Abg. Haußner stimmt dieser Ansicht bei, und bemerkt, daß dieser Gegenstand schon bei Gelegenheit der Berathung über die Abkürzung des Landtages so weitlauftig behandelt worden sei, daß fast das ganze Thema schon erschöpft und ungeheuerer Zeitaufwand bereits darauf verwendet worden sei. Auch erklärt sich auf die Frage des Präsidenten: ob dieser Bericht gedruckt werden soll? die Kammer mit 34 Stim men dagegen. Hiermit endigre sich nach 2 Uhr die Sitzung. Zweihundert u. achte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 22. Februar 1834. Schluß der Berathung über den Gesetzentwurf, wegen der zur Verbesse rung der Crimi'natrechtspflege zu treffenden Bestimmungen «.Einrichtungen. Die Sitzung beginnt um 8 Uhr, das Protocoll über die letzt ¬ vorherige Sitzung wird verlesen, genehmiget, und durch Bürger meister Gottschald und I). Deutrich mit vollzogen. Eingelaufen ist: 1) Bericht der 2. Deputation, das königl. Decret vom l. laufenden Monats wegen der Kassenbestände betreffend. 2) Be richt der 4. Deputation, Kretschels zu Seyda Beschwerde betref fend. 3) Bericht der 2. Deputation, die mit den thüringischen Staaten abgeschlossenen Zollverträge betreffend. Sämmtlkche drei Gegenstände sollen auf die Tagesordnung gebracht, und in geheimer Sitzung verhandelt werden. 4) Petition der Amtsan- spqnner zu Wurzen um Verwendung für die Gestattung der öffentlichen Ausspielung der dasigen Stadtmühle, oder Verminde rung des darauf haftenden Erbzinfes; an die 4. Deputation. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nunmehr übergeht, befindet sich als erster Gegenstand die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die Verbesserung der Criminalrechtspflege betreffend. — Referent eröffnet seinen Vortrag mit Verlesung des Z. 44, des Gesetzentwurfs: Den Inhabern der Z. 43. gedachten Jurisdictionen steht je doch die Aufgebung der Criminalgerichtsbarkeit frei, wenn sie den Einrichtungen wegen der gemeinschaftlichen Übertragung der Criminalkosten unter den vorstehenden Bedingungen ebenfalls bcitreten, ' . Das Deputationsgutachten lautet: Der Staatsregierung muß daran liegen, bald zu erfahren, welche Städte auf ihre Criminalgerichtsbarkeit etwa verzichten werden, damit sie an Treffung ihrer Einrichtungen, insbeson dere an der geographischen Eintheilung der Bezirke für die Crimi nalrechtspflege nicht behindert werde. Diese Rücksicht machte die Ermächtigung des Justizministerii erforderlich, den Städten ! eine Frist zur Aufgabe ihrer Criminalgerichtsbarkeit unter dem ! Präjudiz zu stellen, daß nach deren Ablauf der Staat zur An nahme derselben zwar noch berechtigt, nicht aber mehrgehal ten sei. — Die Fassung des §. würde hiernach lauten: „Den Inhabern der K. 31. gedachten Jurisdictionen steht je doch die Aufgebung der Criminalgerichtsbarkeit frei, das Justizministerium kann jedoch den Städten, bei welchen das selbe es, wegen der zu treffenden Einrichtungen, für nöthig erachtet, eine Frist setzen, binnen welcher sie sich über die Ab gabe der Criminalgerichtsbarkeit zu erklären haben, unter der Verwarnung, daß, wenn sie sich erst nach Ablauf derselben zur Aufgabe der Criminalgerichtsbarkeit erklären würden, der Staat zur Annahme derselben nicht mehr verbunden sei, son dern alsdann lediglich von dem Ermessen der Staatsregierung abhänge." Referent: In Folge des bei ß.43. gefaßten Beschlusses passe die hier von der Deputation vorgeschlagene Fassung nun nicht mehr. Es werde nunmehr aber der Z. 44. nach der Fassung des Gesetzentwurfs, jedoch nur in dessen erstem Satze bis zu dem Worte „frei/' beizubehalten sein. — Dieß wird unterstützt. Staatsminister v.Könneritz: Der §. werde sich nun ganz überflüssig machen, weil mit den Besitzern der Receßherrschaften, wenn sie ihre Criminalgerichtsbarkeit aufgeben wollten, doch erst Verhandlungen angeknüpft werden müßten. Der Antrag ReferenteM findet hierauf mit 26 gegen 9 Stimmen Annahme. Prinz Johann: Den meisten und insonderheit den gro ßem Städten werde es sehr erwünscht sein, ein Crimmalgericht in
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder