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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 180. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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abiheilungen und der Pollen mehreren Behörden eines einzelnes Krtes übertragen sek, und zwar unter diesen nur die Ausübung der einzelnen Branchen derselben so verthcilt sei, daß vielleicht eine Behörde die Obergerichte , eine andere die Civilgerrchtsbar- kc'kt oder nur einen Lheil derselben, eine dritte endlich hie Po- liceigewalt rc. ausgeübt habe, wo dann allerdings Richter, und Parteien ost nicht wüßten, wohin ein oder der andere Fall ge höre. — Hier verkenne er keineswegs, daß eine Veränderung wünfchcnswcrth und nothwrndig sei , allein er erinnere noch mals, daß er einen ganz andern Fall vor Augen gehabt, als er sich zur Unterstützung des von dem Herrn Bischof wegen der Stifter der Oberlausitz gestellten Antrags bewogen gefunden habe. Der hier berührte Fall sei ein solcher , wo keine Vcrtheilung der einzelnen Acte der Gerichtsbarkeit unter den verschiedenen Be hörden statt sinds, sondern wo ein Dorf mehrere Besitzer zahle, und jedem derselben'die volle Gerichtsbarkeit über seine Unter tanen und deren Besitzungen zustche. Hier könne er keinen Nachlheil für das Allgemeine, keinen Nachtheil für die Einzel nen darin findens wenn der eine Nachbar z. B. auf den Ober hof, der andere aber auf den Niedcrhof zum Gerichtstage gehe. Falle.die Criminalgerichtsbarkeit an den Staat und komme sie darauf in Eine Hand, werde die Policeigewalt über jeden abge schlossenen Bezirk nur Einer Behörde anvertraut, so blieben gewiß die gerügten Mängel im praktischen Leben nicht aus. . Staatsminister v. Könneritz: Die vom geehrten Spre cher ausgesprochenen Ansichten glaube er übergehen.'zu können, da schon früher bei Berathung über Aufhebung der privilegirten Gerichtsstände die Zweckmäßigkeit der Zusammenziehung der.Ge- richtsbczirke klar, ausgesprochen und auch von der Deputation als nochwcndig anerkannt worden sei, so wie es überhaupt auf die Civiljustiz die nachtheiligsten Folgen äußern müsse, wenn z. B. von auswärts her Requisitionen wegen Zeugenverhören, Insi nuationen von Ladungen u. dgl., wenn ferner der Beklagte durch bloße Veränderung des Wohnortes unter eine andere Gerichts- barkeit trete. — Was nun die Deputation anlange, so wichen ihre Ansichten auf dreierlei Weise von dem Gesetzentwürfe ab, und War I) rn dem Wunsche .nach Vermittlungsversuchen, 2) in der Frage wegen der Entschädigung, und 3) in der Auf nahme der .Norm für den Fall der concurrenten Gerichtsbarkeit. Der 2. und 3. Punct werde bei §. 2. zu erörtern sein; was aber den Punct wegen Vermittelung anbelange, so bleibe es gewiß stets wünschenswerth , daß man dasjenige, was sich auf dem Wege der Vereinigung erreichen lasse, nicht durch Zwang zu be werkstelligen suche. Allein hier.werde man ohne Zwang niemals zum Zwecke, gelangen. Obgleich nun die Regierung keine Mühe scheuen werde, so bleibe doch sehr zu.bedenken, wie große Schwie rigkeiten sich einer Vermittelung bei dem dermaligen Bestände von mehr als 1200 Patrimomalgerichten, deren Verhältnisse so äußerst verwickelt seien, entgegen stellen müßten. Sollte dieß ja dennoch geschehen, dann möge man den Gerichtsknhabern die Vereinigung selbst überlassen und ihnen hierzu eine Frist festsetzen. Mr Wem aber müsse er wünschen, die bestimmte Anordnung zur Vereinigung getherlter Jurisdictionen dem Gesetze vorauszu schicken, da sonst eine Vereinigung wohl unterbleiben werde. Denselben Grundsatz habe man auch in der hannöverschen Gesetz gebung an die Spitze gestellt. . Secretair v. Zedtwi tz: Auch er könne der vorgefchlagcnen Vermittelung durch Commissare nicht beitreten, da es das Gesetz so klar besage, welche von mehreren an Einem Orte bestehenden Jurisdictionen fortdauern sollten. . : - ,. Amtshauptmann v. Wel ck: Gleiche Ansicht theile er eben falls. . Die Erfahrung habe besonders bei den Städten bewiesen, pon welchem, geringen Erfolg jede Vermittelung begleitet sei. Man dürfe sich von der Ueberredungskraft der Commissarim sehr wenig versprechen. . Referent: Die Deputation habe hauptsächlich wegen der Erleichterung und Lheilung der durch das Vernuttelungsgefchaft nothwendig werdenden Arbeiten Commissare gewünscht; etwa« uige Dergleichsvorschlage, an denen es nicht mangeln werde, brauche ja übrigens der Commissar nur so zu stellen, wie er glau be, daß am Ende die Entscheidung ausfallen werde. Auch lasse sich eine unter den Interessenten selbst zu treffende Vereinigung, so wie überhaupt noch mancher andere Weg der Vereinigung den ken , welcher von der Bestimmung des 2. Z. abweiche. Eine Vorausstellung der bestimmten Anordnung zur Vereinigung end lich bleibe immer nur ein formelles Bedenken, und laffe.sich, wie die.Deputation vorgeschlagen, sehr wohl nach Paragraph 2. abthun. Prinz Johann: Er verspreche sich denn doch von der Zu stimmung der Commissare einigen Nutzen, und erlaube sich über haupt hinsichtlich der Vorausstellung der Anordnung zur Verei nigung und möglichster Erleichterung der durch die Vermittelung entstehenden Arbeiten der Behörden, den vermittelnden Vor schlag, den §. 1. in folgende Fassung zu bringen: „Zeder geschlos sene Bezirk einer Stadt- oder Landgemeinde soll künftig nur Ei nem der in demselben zusammentreffenden landesherrlichen oder Patrimonialgerichte untergeben werden, und es haben sich des halb die Gerichtsinhaber binnen Jahresfrist von Erlassung ge genwärtigen Gesetzes an zu vereinigen; dieselben können auch zu diesem Zwecke die Abordnung eines Commissars von Seiten des Bezirksappellationsgerichts verlangen." Dieß findet ausreichende Unterstützung. Staatsminister v. Könneritz: Gegen diesen Vorschlag hege er im Allgemeinen kein Bedenken; nur wünsche er, theils daß der im Gesetze enthaltene Ausdruck: „ wird — übergeben " statt: „soll — übergeben werden" beibehalten werde, theils die Frist von Einem Jahre etwas gekürzt werden möge. Er ma che zugleich darauf aufmerksam, daß bei §. 34. durchaus keine Gelegenheit sein werde, auf diesen Punct zurück zu kommen. Prinz, I ohann schlagt hierauf vor, diese Frist auf 6 Mo nate herabzusctzen. Auch dieß wird hinreichend unterstützt. Graf v. Hoh enthal: In Erwägung, daß einzelne Ort schaften oftmals in verschiedene Appellationsgerichte gewiesen sein könnten, wie dieß z. B. bei dem ihm theilweise zustehenden Dorfe Schmorkau statt finde, wünsche er, statt „ des " lieber „ eines " (Appellatkonsgerichts> gesetzt zu sehen.
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