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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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314. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 11. März 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und achte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 22. Februar 1834. (Beschluß.) Schluß der Bcrathung über den Gesetzentwurf, wegen der zur Verbesserung der Criminalrcchtspflege zu treffenden Bestimmungen und Einrichtungen. — Vortrag über den Stand der Verhandlungen wegen des Brandkassengescßes. —Berathung über den Gesetzentwurf, die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Verpflegung ihrer in Landes- Heil - und Vcrsorgungsanstaltcn aufgenomme nen Arme» betreffend. —Berathung über das Gesetz wegen des Steuererlas ses bei Wetterschädcn an Weinbergen. Bürgermeister Wehner: Für die größer» Städte fei eine Verbindung der Criminal- und Sicherheitsbehörde zwar zu er möglichen, werde aber in den übrigen Bezirken des Landes nicht mit Effect ausgeführt werden können, weil die Criminalbehörde daselbst zu entfernt sei. Es sei hinreichend, die Sicherheitsbe hörde anzuweisen, nicht zu weit zu gehen und alle zum Ressort der Criminalgerichte gehörende Sachen unverzüglich an dieselbe abzugebcn. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Bei der großen Ach tung für die Einsichten und die Erfahrungen des Antragstellers könne er doch nicht begreifen, wie sich ein solcher Antrag rechtfer tigen lasse. Auf Leipzig könne er wohl passen, auch auf Dresden, wo immer Criminalgerichte bestehen würden. Desto weniger aber im übrigen Lande. Die Policei sei das Auge der Criminalrcchts- pflege, und da cs bei der Policei auf Local? und Personalkenntniß ankomme, und in jedem Orte eine Policeibehörde sein müsse, so müsse am Ende bei der beabsichtigten Verbindung auch in jedem Orte ein Criminalgericht bestehen. Die Administrativbehörde be dürfe der Policeibehörde fast noch unumgänglich nothwendiger, und wenn letztere von ersterer getrennt werden solle, so würde die selbe gar nicht bestehen können. Uebrigens sei ja ohnedieß bereits die Bestimmung schon angenommen, daß die Policeibehörden allenthalben den Criminalgerichten gleichsam in die Hand zu arbeiten verbunden seien, ohne übrigens ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Fürst v. Schönburg: Auch in andern Staaten, nament lich in Frankreich, finde eine Verbindung der Criminaljustiz und Policei nicht statt, und beide Branchen würden dessenungeachtet gleich vorzüglich gehandhabt. Sccr. Hartz: Ihm sei der Sinn des Antrags eigentlich noch gar nicht recht klar. Beabsichtige er eine Verwaltung der Crimi- nallustiz und Sicherheitspolicei von ein und derselben Behörde, oder solle die Sicherheitsbchörde der Criminalbehörde untergeord net werden, so widerspreche das dem Grundsätze der Trennung der Justiz von der Verwaltung. Solle aber ein gemeinsames Zu sammenwirken beider Behörden die Absicht fein, so scheine ihm i dieß wohl in der Sache selbst zu liegen, und niemand werde wohl hiegegen Bedenken hegen können. v, Deu trich: Es scheine wirklich sein Antrag von den ge ehrten Sprechern vor ihm mißverstanden worden zu sein. Er habe ja nicht von einer Vereinigung der gedachten Behörden, sondern nur von einer Verbindung ihres Wirkens, ihrer Geschafts- thätigkeit gesprochen. Die Frage, ob diese Behörden einander subordinirt oder coordinirt sein sollten, könne hier gar nicht ein greifen. Es handle sich nicht um eine veränderte Stellung als Behörden, sondern nur um ein innigeres Zusammenwirken derselben herbekzuführen. Da nun dieses Mißverstandmß hauptsächlich in den von ihm gewählten Schlußworten seines Antrags zu liegen scheine, so ändere er ihn dahin ab, daß es heiße: „um beide Behörden in möglichst nahe Bezie hung zu bringen." Die Bestimmungen der Ztz. U., 12. sg. reichten bei weitem nicht aus, und eben deßhalb habe er seinen Antrag gestellt. Bei dem Plane sub (7) würde sich die Sache I von selbst gemacht haben, wie die Staatsregierung auch bei dem selben auf eine solche Verbindung hingcwiescn habe, indem sie ! sonst nachtheilige Reibungen befürchtet habe. Sein Antrag ziele nun eben dahin, dieß zu verhindern bei Annahme dieses Gesches. Er kenne recht wohl die Eifersucht, welche sich unter diesen Be hörden einschleiche, und die höchst nachtheilig auf die Criminal- Justizpflege eknwirke. Hier könne nur auf dein Administrativ wege durch Verordnungen nachgeholfcn werden, welche zur Aus führung der Bestimmungen obiger ZZ. erforderlich wären. Bei seinem Anträge habe er weniger die Städte, als das platte Land !m Auge gehabt, denn in den Städten würde sich das Verbältniß von selbst auf eine angemessene Art feststellen, und cs würde leicht zu ordnen sein. Anders gestalte cs sich aber bei den Gerichtsbe zirken auf dem platten Lande. Er erinnere nur daran, welche Erfahrung man in dieser Hinsicht bei den Untersuchungen über Brandstiftung gemacht habe, und er beziehe sich auf die Bemer kungen, welche er sich bereits in den frühem Sitzungen erlaubt habe. Prinz Johann: Er trete dem Anträge des v. Deutlich vollkommen bei. Die großen Vorzüge, welche eine solche Ver bindung beider Behörden habe, ließen sich nicht verkennen. Dieß zeige sich recht klar, wenn man die Policei von Leipzig mit der in Dresden vergleiche, denn niemand werde leugnen, daß die Leipziger Policei — wo eine derartige Verbindung existire — vorzüglicher sei, als die Dresdner. Auf welche Weise aber diese Verbindung und das gemeinsame Zusammenwirken erreicht wer den könne, richte sich nach den an jedem Orte bestehenden sonsti gen Verhältnissen, Secr. v. Zedtwitz: Die Absicht, welche dem beregten Antrags unterliege, sei besonders nach den von ihm gegebenen
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