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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Erläuterungen durchaus nicht zu verkennen, und es verdiene daher der letztere gewiß alle Unterstützung. Auch die Staats regierung habe auf deren Erreichung bereits im Wesentlichen ihr Augenmerk gerichtet, und die tztz. 11. bis 17., so wie einige andere Stellen des vorliegenden Gesetzentwurfes hatten insge- sammt keinen andern Zweck, als den eben berührten. Dennoch gäbe es ohne Zweifel noch manche Einrichtungen, wodurch eine noch nähere Verbindung der Criminal- und Policeibehörden her gestellt werden könne, und er brauche nur an den Nutzen zu erin nern, den es haben würde, wenn sich die Letztem der Mittel bedienen könnten, welche, wie die Gendarmerie, den Staats behörden zu Gebote stünden. Demnach halte er den Antrag für zweckmäßig und erkläre sich ebenfalls für denselben. Staatsminister v. Könneritz: Der Antrag des Herrn Stellvertreters, den ich übrigens nur dahin verstanden habe, daß die beiderseitigen Behörden in möglichst nahe Bezie hung gebracht werden, um sich gegenseitig zu unterstützen, nicht aber, daß beide Zweige von Einer Behörde verwaltet werden sol- len, ist gewiß sehr beachtungswerth; er liegt an sich schon in der Absicht der Negierung. Wenn der vorgeschlagene Antrag zur Kenntniß der Regierung gelangt, wird in der Ansicht der Stände ein Wink für die Regierung bei der bevorstehenden Organisa tion liegen. v. Weber: Sogleich als der Hr. Vicepräsident seinen An trag stellte, habe er ihn so verstanden, daß unter der von dem selben gewünschten unmittelbaren Verbindung derPoliceigerichte mit den Criminalgerichten, ein solches coordinirtes Nebmeinan- derbestehen derselben gemeint sei, vermöge dessen sie in münd liche Communication treten und sich auf andere Weise unterstü tzen könnten. Hierzu sei aber erforderlich, daß sie sich in einer Stadt und wo möglich in einem und demselben Gebäude befan den. Es sei praktisch von großem Nutzen, wenn der Beamte bei einer anzufangenden Criminaluntersuchung sogleich herüber auf die Police! gehen und sich mündlich von allen Verhältnissen unterrichten könne, welche ihm bei der Untersuchung nützen könnten. Solle das schriftlich geschehen, so werde es in vielen Fällen unterlassen werden, oder es werde viel unvollkommener geschehen. Der Hr. Stellvertreter habe nur von der Sicher- heitspolicei, nicht von der Wohlfahrtspolicei gesprochen. Diese könnte also in ihren bisherigen Verhältnissen bleiben. Es sei bekanntlich eines der größten Hindernisse bei der Ausübung der Sicherheitspolicei und der Criminaljustiz, daß die Police! in so viele und kleine Gerichte gespalten sei und es sei daher wünschens- werth, daß neben den Criminalgerichten noch Districtspoliceige- richte errichtet würden, deren Bezirk eben so groß wäre, wie der der Criminalgerichte. Die Ansicht des Hrn. Staatsmini sters scheine ihm daher nicht ganz mit der des Hrn. Stellvertreters übereinzukommen, denn er habe angedeutet, daß den Amts hauptleuten diese Districtspolicei überlassen bleiben solle. Staatsminister v. Könneritz: In Erwägung, wie we nig specielle Data vorlagen, einen so wichtigen Gegenstand wei ter verfolgen zu können, stelle er anheim, sich vielleicht nur mit dem allgemeinen Anträge zu begnügen, welchen der Hr. Stell vertreter vorgeschlagen habe. Referent: Er habe gegen den fraglichen Antrag weiter nichts, als daß er ihn für zu allgemein gefaßt halte. Viele würden ihm andere Zwecke unterlegen, als man eigentlich damit beabsichtige, die Negierung finde vielleicht darin etwas anderes, und man werde sich leicht mit dem nicht zufrieden stellen, was die Regierung hierauf veranstalte. Ucbrigens sei ja der allge meine Grundsatz der Regierung gar nicht fremd. Der Präsident stellt nunmehr die Frage: SollderAn- trag in der vom v. Deutlich zuletzt gestellten Weise in die Schrift ausgenommen werden? Dieß wird einstimmig bejahet. Secr. Hartz: Es seien bereits drei generelle Anträge gestellt worden; er müsse deren Zahl noch überschreiten. Bereits früher habe er seineBedenken ausgesprochen, durch den über dieDeckung der Crkminalkosten aus den Staatskassen gefaßten Beschluß eine bedeutende Erhöhung der bisherigen Abgaben nothwendig ge macht zu sehen. Man habe gewünscht, solchenfalls die ganzt neue Organisation bis zum Eintritte der nächsten Finanzperiode ausgesetzt sein zu lassen. Dieß veranlasse ihn zu dem Anträge: „Die Kammer möge cs sich in der Schrift Vorbehalten, nach er folgter Berathung des Budgets nach Befinden noch darauf an zutragen, daß die bei dem Gesetzentwürfe unter S beschlossene neue Einrichtung bis zum Eintritt der nächsten Finanzperiode ausgesetzt bleibe." Referent: Eines solchen Vorbehaltes bedürfe es nicht, denn er erledige sich dadurch, daß man darüber einig sei, der ge faßte Beschluß enthalte noch keine Bewilligung. Nach §. 48. werde das Justizministerium mit Vollziehung des Gesetzes beauf tragt. Bewilligung müsse aber vorher da sein, in deren Erman gelung aber sei das Ministerium ohnehin genöthigt, mit der Sache noch anzustehen. Prinz Johann: Ueberflüssig sei der Antrag um deswillen schon nicht, weil er einen Beweis liefere, daß man doch auch die pecuniären Bedenken nicht unerwogen gelassen habe. Secr. Hartz: Spreche sich die 2. Kammer eben so wie die 1. aus, dann glaube er nicht, daß man bei der Bewilligung noch völlig freie Hand habe. v. Polenz: Der gestellte Antrag widerspreche wesentlich dem, was in der letzten Sitzung von der Kammer beschlossen worden. Man habe den Antrag, die Criminalgerichtsbarkeit an den Staat zu bringen, für dringend nothwendig erachtet, und wegen des Nutzens fürs allgemeine Beste die Kosten auf die allgemeine Staatskasse verwiesen; auch sei solches ohne Vorbehalt geneh migt worden. Jetzt aber solle es nur unter der Bedingung ge schehen, wenn die nöthigen Summen bei Zusammenstellung des Budgets übrig blieben. Dieß heiße den frühem Beschluß ver nichten, da wohl vorauszusehen sei, daß bei den mannichfachen neuerdings dazu verwiesenen Abgaben das Erforderliche nicht bleiben könne. Wohl aber stehe cs der Kammer frei, für etwas Nothwendiges und Nützliches entweder Ersparungen an andern Ausgaben, oder durch Erhöhung der Steuern die nöthige Summe zu ermitteln, in sofern der dießfallsige Beschluß nicht unbe stimmt sei. Staatsminister v. Könneritz: Ich glaube auf keine Weise,
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