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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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daß der Antrag des Herrn Secretairs durch die bereits gefaßten Beschlüsse abgeschnitten sek. Wvhl aber erlaube ich mir, zu be merken, daß sich dasjenige, was in dem Anträge Vorbehalten werden soll, eigentlich von selbst versteht, und daß mir der An trag zu eng gefaßt zu sein scheint. Nach der vorgestrigen Abstim mung zu urtheilen, halt es die Kammer für zweckmäßig, die Kosten der Criminalrechtspflege auf das Budget zu nehmen; sie schließt jedoch, falls man sich überzeugen sollte, daß dieß unaus führbar sei, nicht aus, auf die Erwägung zurückzukommen, ob, wenn die Uebernahme auf das Budget nicht möglich, eine Crimi- nalsteuer einzuführen, oder die Ausführung ganz auszusctzen sei, und es möchte sich die Kammer diese Freiheit wohl Vorbehalten, da bis jetzt die Frage über Zweckmäßigkeit einer Criminalstcuer nur im Verhaltniß zur Uebernahme des Aufwandes auf das all gemeine Budget, nicht im Verhältniß zur Aussetzung der ganzen Maßregel discutirt worden ist. v. Deutrichr Er habe sich schon kn der letzten Sitzung da hin erklärt, daß es am zweckmäßigsten sei, den gesammten Cri- minalaufwand auf das Budget zu bringen, da eine specielle Steuer jederzeit verhaßt sein werde. Diese Ansicht habe auch die Kammer festzuhalten. Es könne also auch nur beim Budget über die Mittel, diesen Aufwand zu decken, berathen werden. Auf die beantragte Criminalsteuer, als solche, könne man daher nicht zurückkommen. Bürgermeister Hübler: Bemerken müsse er noch, daß man sich durch die erfolgte Abstimmung gegen eine Criminalsteuer wohl definitiv entschieden habe. v. Po lenz: Noch etwas müsse er sich zur Vertheidkgung seiner frühern Ansicht erlauben. Als Beweis, daß man durch den frühern Beschluß beabsichtige, die Kosten jedenfalls auf die Staatskasse zu übernehmen, erinnere er daran, wie gesagt wor den, daß, wenn bei Feststellung des Budgets sich nicht das Er forderliche als Ueberschuß ergäbe, man zwar eine außerordent liche Abgabe, jedoch niemals unter dem gehässigen Namen einer Criminalsteuer und auf die im Entwurf angegebene schwierigeArt erheben dürfe. Wie er schon früher erwähnt habe, sei es nicht glaublich, daß beim Budget die erforderliche disponible Summe sich finden möchte. Sei nun aber die Uebernahme der Criminal- gerichtsbarkeit unerläßlich an diese Bedingung geknüpft, so werde auch bei der nächsten Finanzperiode dasselbe Hinderniß eintreten; die Sache könne 30 Jahre verschoben werden, und jener von der Kammer gefaßte Beschluß bleibe ohne alle Wirkung. Nachdem hierauf der Antrag des Secretairs Hartz mit 20 gegen 16 Stimmen verworfen worden, geht der Präsident nach Entfernung der königl. Bevollmächtigten zur Abstimmung über das vorliegende Gesetz, so wie zu der über das Gesetz sud welches bis hierher ausgesetzt geblieben, über. Die erste Frage lautet also: Nimmt die Kammer das Gesetz wegen Verbesserung der Criminalrechtspflege snb F, so wie sich dasselbe durch die bei dessen einzelnen §§. gefaßten Beschlüsse gestaltet, an? Dieß wird beim Namensaufrufe von 28 Stimmen mit Ja, von 8 hingegen mit Nein beantwortet. — Unter den letzteren befanden sich der Secretakr Hartz, v. Weber, Bürgermeister Bernhard!, v, Crusius, Bürgermeister Ritterstädt, Büraermeister Wehner, Bürgermeister Reiche-Eksenstuck und Bürger meister Gottschald. Die zweite Frage lautet: Nimmt die Kammer das Gesetz wegen der Realpatrimonialgerichtsbarkeit sub I, so wie sich dasselbe durch die bei dessen einzelnen ZZ. gefaßten Beschlüsse ge staltet hat, an? Dieß wird beim Namensaufrufe mit 23 gegen 13 Stimmen bejahet. — Unter den Verneinenden befinden sich: Secretair v. Zedtwitz, Secretair Hartz, v. Weber, Bürgermeister Bernhard!, Bürgermeister Hübler, v. Cru sius, Bürgermeister Ritterstädt, Bürgermeister Wehner, , v. Miltitz, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck, v. Mink witz, Bürgermeister Gottschald, der Präsident. Als zweiter Gegenstand auf der heutigen Tagesordnung befindet sich der Vortrag über den Stand der Verhandlungen wegen des Brandkassengesetzes. — Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck, bemerkt Folgendes: Die Kammer werde sich erinnern, daß bei den Be- rathungen über das Brandversicherungsinstitut nach einem durch gegangenen Amendement des Bürgermeisters Wehner, die bis zu Publication des Gesetzes bei Privatversicherungsanstal- ten angemeldeten Versicherungen bis zu ihrem Ablauf bei Kräften erhalten werden sollten, daß dagegen durch ein von ihm eingebrachtes Sousamendement, statt der Frist vonPubli- caticn des Gesetzes an, der Tag des obgedachten Beschlusses, der 8. Februar bestimmt, und nach einem Vorschläge des königli chen Commissars hierbei die Bedingung gestellt wurde, daß nur überhaupt dabei solche frühere Versicherungen in Berücksich tigung kommen sollten, welche auf den Grund der Verordnung vom 23. Juli 1828 §Z. 6. und 8. bei der Obrigkeit gehörig an gezeigt worden waren. — Referent tragt nunmehr die Fassung des betreffenden wie er sich nach diesem Beschlüsse gestaltet habe, vor, und fährt so dann fort: So habe dieSache gestanden, als in der nachstenSitzung der Staatsmknlst. v. Lindenau solche Bedenken gegen diese Bestim mungen erhoben, daß sich die Kammer bewogen gefunden habe, zuvörderst der Deputation den Auftrag zu ertheilen, mit Zuzie hung des königl. Commissars den Gegenstand anderweit zu be rathen , und sodann ferner Bericht zu erstatten, auch bis dahin mit der Abstimmung über das ganze Gesetz Anstand zu nehmen. In der dießfallsigen Conferenz habe zwar der königl. Commissar erklärt, daß ein Theil der Bedenken allerdings durch die An nahme seines und des Reiche-Eisenstuckischen Sousamendements beseitigt sei, daß man aber zuvörderst von allen Obrigkeiten die Acten über die Anmeldungen zu Privatversicherungsanstalten eingefordert und dann erst genauer und zuverlässiger werde über sehen können, ob und in welchem Umfange wohl noch ein nach theiliges Resultat von der Annahme des Wehnerschen Amende ments werde zu befürchten sein. In diesem Falle behalte sich daher die Negierung vor, noch im Laufe dieses Landtags Mkt- theilungen an die Kammern ergehen zu lassen. Die Deputa tion empfehle nach dieser getroffenen Vereinigung der Kammer über die Annahme des Gesetzes mitEinschluß der in Rede stehen-,
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