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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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315. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung» Dresden, Mittwochs, den. 12, Marz 1834. .. . . - — U- - . --E- — Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und neunte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 25. Februar 1834. (Beschluß.) Bcrathung über dm andcrwcitcn Bericht der 1. Deputation, den Gesetzent wurf wegen der Verhältnisse der Civilstaatsdiencr betreffend. Zu tz. 9, lautet daS Gutqchtcn der Deputation/ wie folgt: u) Die willkührliche Versetzung von einer administrativen zu einer richterlichen Behörde, und umgekeht hatte die 1. Kam mer aus Rücksicht auf die nöthige Unabhängigkeit des Richteram tes für bedenklich erachtet und einen.hierauf bezüglichen Zusatz zu dem §. gemacht. Die 2. Kammer hat ihn abgelehnt. Ist es nun auch gegründet, daß es dem Sinne des vorliegenden Gesetzes entgegen sei, einem Staatsdiener einen Anspruch auf seine Dienst stelle zuzugeftehen, und daß jene Bestimmung der Staatsregie rung die Hande binde; so hielt doch die Deputation die oben an geführte Rücksicht für zu wichtig, als daß sie nicht wenigstens einen vermittelnden Ausweg hatte aufsuchen sollen. Ein solcher Lot sich dar in der Beschränkung jener Bestimmung auf die Mit glieder höherer Justizcollegien, auf welche ohnedieß das Bedenken nicht Anwendung leidet, das aus der noch nicht erfolgten Tren nung der Justiz von der Verwaltung in der untern Instanz ent nommen werden könnte, jedoch mit Ausnahme des Falles orga nischer Veränderung, bei deren Eintritt eine erschwerte Versez- zung von Nachtheil für den Staat sein würde. — Die Deputa tion empfiehlt daher der Kammer, jenen Zusatz zwar fallen zu lasten, dwür aber zuvörderst den mit dem Worte „Ein*' statt des Wortes „jeder" zu beginnen, damit nicht gleich im Voraus jede Ausnahme abgeschnitten scheine, und dann nach den Worten „zu Theil wird" folgenden neuen Satz einzuschieben: „Nur die Mitglieder höherer Collegien dürfen mit Ausnahme des Falles or ganischer Veränderungen wider ihren Willen von einer Justizstelle auf eine administrative nicht versetzt werden." b) Die von der 2. Kammer beantragte Einschaltung des Wortes „persönlicher" nach dem Worte „tieferer" im öierten Ab schnitt des §. scheint aus den von dem Herrn Antragsteller ent wickelten Gründen empfehlenswerth. v) Ferner hat die 2. Kammer auf den Antrag ihrer Deputa tion aus dem von der 1. Kammer im fünften Abschnitte beliebten Zusatze „durch ihre verfassungsmäßige Verantwortlichkeit den Standen gegenüber gegründetes" die Worte „den Standen ge genüber" in Wegfall gebracht und als Grund angegeben, daß jene Verantwortlichkeit auch gegen den Staat überhaupt bestehe. Dieß ist nun zwar diesseits nie in Zweifel gezogen worden, es kann aber im vorliegenden Falle der Natur der Sache nach nur von der Verantwortlichkeit die Rede sein, die die Minister den Standen gegenüber auf sich haben. Scheinen daher jene Worte auch richtig zu sein, so sind sie doch aus jenem Grunde entbehr lich und es empfiehlt die Deputation ihrer Kammer, sich der 2. hier unter anzuschließen. ä) Die 2. Kammer hat beschlossen, die Staatßregierung zu ersuchen, die Anstellung von Ausländern möglichst zu vermeiden. Da das Wort „möglichst" der Negierung völlig freien Spielraum laßt, so dürste durch diesen Antrag nicht viel gewonnen werden. Zudem hat Sachsen dem Auslande oft schon ausgezeichnete Staatsmänner zu verdanken gehabt, un-o oa man oyneym zu oer Staatsregierung das Vertrauen hegen darf, daß sie hei gleicher Qualificatt'on dem Inländer stets den Vorzug einräumen werde, so dürfte es nicht angemessen sein, dem Beschlüsse der2. Kam mer beizutreten. o) Die 1. Kammer hat die Schlußworte des §. anders ge faßt zu sehen gewünscht, und in Bezug auf die Scheidung des den diplomatischen Personen zukommenden wahren Gehalts von dem Nepräsentationsaufwande einen Antrag an die Staatsregie rung zu stellen beschlossen. Ueber den einen wie über den andern Beschluß fehlt es an einer Auslassung der 2. Kammer. Soll deren Einverstandniß nicht aus ihrem Stillschweigen vermuthet werden, so ist wenigstens zur Zeit für die 1. Kammer kein Grund vorhanden, von ihrer Ansicht zurückzugehm. Zu Punct s. bemerkt Seer. Hartz: Das in der 1. Kam mer beschlossene Amendement sei von ihm ausgegangen, und er hatte wohl gewünscht, dasselbe in seinem vollen Umfange bei behalten zü sehen. Sollte es indeß der Kammer nicht mehr ge nehm sein, so. möge man wenigstens nicht den von der Depu tation vorgeschlagenen Vermittelungsvorschlag annehmen, in dem dadurch offenbar wiederum eine neue Chasse bevorzugter Staatsdicner geschaffen werde. ! Staatsminister v. Konnerth: Der Vorschlag der geehr ten Deputation ist zwar sehr beschrankt, und wohl noch beschrank ter, als der Vorschlag des Hrn. Secretairs, und sonach prak tisch von keinem großen Interesse, allein er widerstreitet dem -Principe des Gesetzes, daß kein Staatsdicner einen Anspruch ! auf die Dienststelle u. Dienstleistung,, sondern nur auf den Rang und einen Theil seines Gehaltes habe. Uebrigens würde man durch den Vorschlag der Deputation für die Unabhängigkeit des Richteramtes wenig gewinnen, denn dem Ministeno bleibt das Wefugniß, zu quiesciren, wohl aber Nachtheile Hervorrufen, denn oft laßt sich durch «ne Versetzung zu einer andern Branche eine Pensionirung oder Quicscirung ersparen.' Weng der Vor schlag der Deputation durchgeht, könnte übrigens ein Justiz minister sogar behindert sein, Mitglieder höherer Justizcollegien in das Ministerium zu ziehen. Bürgermeister Nrtterstädt: Er stimme der Ansicht des Secr. Hartz bei, und wünsche ebenfalls es beim früheren Bei schluffe der 1. Kammer bewenden zu lassen und erinnere hierbei, wie schmerzlich cs oft für einen Staatsdiener sein müsse, wenn er sich wegen seiner Versetzung aus allen Familienverbindun- gen und freundschaftlichen Verhältnissen herausreißen müsse. v. Weber: Die Unabhängigkeit des Richteramtes erfor dere allerdings eine besondere Berücksichtigung, Auch fürchte .er, daß man mit sich selbst in Widerspruch gerathen werde. Den Inhabern von Patrimonialgerichten habe man das Recht
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