Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2567 gleichfalls dahingestellt, aber von Untrüglichkeit habe ich nichts, die innern Angelegenheiten der Kirche sich einzumischen, welches gesagt; ich hasse die Jnfallibilr'tät auf das Aeußerste, es ist die! sich einer gewissen Meinung hingebe, deshalb Religionsdiener, gränzcnloseste Thorheit einer Kirche , welche sich diese einhildet;! die nicht dieser Meinung huldigen, zurücksetzte, so glaube ich und wenn endlich gesagt worden ist, es müßten die Beschlüsse I wahrhaftig, daß nichts nothwendiger ist, als daß eine Behörde des Kirchenrathes vom Cultusministerium anerkannt werden, so! im Lande bestehe, welche dem Minister zur Seite ist, wo es habe ich das gleichfalls nicht gesagt. Hiermit glaube ich das! ihm noch immer ftei bleibt, ob er den guten Rath derselben be- Wichtigste widerlegt zu haben. ! folgen will. Ja, es muß dem Cultusminister selbst angenehm Abg. Schmidt: Indem ich mich zuerst darauf beziehe,! sein, wenn er zur Rechtfertigung seiner Meinung den Beiratb was Abg. Roux und Viccpräsident geäußert haben, daß, nach-! des Kirchenrathes anführen kann. Ich stimme daher den ersten dem ein neuer Antrag von der Regierung an uns gekommen ist, I 3 Anträgen, wenigstens dem ersten und dritten vollkommen bei, der Kammer obliegt, ihre Meinung und Ansicht zu erklären,! indem ich der Ansicht bin, daß die Staatsregierung nicht so ge- fo glaube ich dadurch mich gerechtfertigt zu haben, wenn ich! gen den Antrag des Abg. Axt sein werde, wie mehrere Stim- spreche. Der Gegenstand ist von hoher Wichtigkeit und ich be-! men sich dagegen verlauten lassen, da keineswegs die Absicht kenne, daß ich mich nicht wenig wundere, den Antrag des Abg.! desselben ist, eine Hierarchie zu begründen. Axt, welcher mir durchaus den Constitutionsgeist zu verrathen! Abg. Eisen stuck: Es ist allerdings gesagt worden, cs scheint, so gehässig bekämpft zu sehen. Es soll der Kirchen-! sei die Absicht nicht dahin gegangen, das Cultusministerium rath nichts sein, als eine consultative Behörde, und ich über-1 unter diese Behörden zu stellen. Ich frage aber, ob einer un lasse durchaus der Beurtheilung der Kammer, inwiefern eine! ter einen andern gestellt ist, wenn er die Berechtigung hat, sich zu solche Behörde nützlich sei. Da aber das Cultusministerium! beschweren, wenn der Vorgesetzte nicht thut, was er will; ich erken- über ihr steht, und sie nur eine consultative Behörde ist, so! ne das fürkeine Unterordnung. Wenn ich sage, daß ein solcher An- , sehe ich nicht ein, welcher Schaden durch die Anträge des Abg.! trag über alle Schranken gehen würde, und wenn ich sagen Axt entstehen könnte. Vorzüglich glaube ich mich dagegen er-! muß, daß hier das Princi'p der Untrüglichkeit vorliegt, so kann klaren zu müssen, als wenn diese Anträge mit'dem constitutio-1 ich diese Ansicht doch nicht für trüglich halten. Es ist gesagt nellen Leben nicht vereinbar seien. Von sachverständigen Män-! worden, das Ministerium würde einverstanden sein; das ist nern habe ich gehört, daß in dem freisinnigsten Staate, in l aber ganz nichtig; denn hätte der Abg. die Verhandlungen der Nordamerika, die Kirche ganz frei stehe, und ich halte auch in! L. Kammer gelesen, so würde er gesehen haben, daß das Mi- einem konstitutionellen Staate für nothwendig, daß die kirchli-! nisterium nimmermehr darauf eingehe, und wollen wir ein Ver chen Principien ganz frei stehen, so lange als sie nicht dem! antwortliches Cultusministerium haben, so können wir ihm, Staate schädlich sind. Nun frage ich, ob der Staat auch diese! keine andere, als eine bcrathende Behörde zur Seite geben, aber Macht bei der katholischen Kirche hat, sich in die innern gcistli-! nicht so, daß erst diese Behörde gefragt werden muß, weil die chen Angelegenheiten derselben zu. mischen, und warum soll er I Verordnungen des Cultusministerium sonst keim Kraft hätten, das Vorrecht haben, sich in die innern Angelegenheiten der pro-1 Ich glaube allerdings, daß der Cultusmim'ster sie in den mei- testantischen Kirche zu mischen. Ich halte es für inconstitutio-! sten Fallen fragen wird, ich gebe aber wohl zu erwägen, daß ncll, wenn der Staat dieses thur, es wirddie protestantische! die Begränzung dessen, was zur innern oder äußern Angele- Religion wieder zurückgesetzt, und ich glaube, daß es mit den! genheit der Kirche gehört, keineswegs so geyau bezeichnet ist, Begriffen eines ächt konstitutionellen Staates nicht vereinbar! daß nicht Conflicte eintreten können, Es ist bei jeher Kirche sei; wir haben zwar mehrere Staaten, die konstitutionell Md,! vorgckommen, daß sie Gegenstände in ihr Bereich gezogen hat, diese können uns . aber nicht bestimmen. Wollen wir an dem! welche dem Staate zugehören; es ist dieses in der katholischem Begriffe eines konstitutionellen Staates festhalten, so ist noth-! Kirche mehr geschehen, als in .her protestantischen; aber auch wendig, daß die Regierung die Kirchen, welche reprasentirt! da hat es statt gefunden. Wenn ferner die Bewahrung des werden, frei walten lasse, so daß sie ihr Denken auch frei im! Dogmas, gegen welches ich mich als Protestant verwahren muß,. Leben aussprechen können. . Das soll auch im Protestantismus! dem Geiste des Protestantismus ganz entgegen ist, so kann ich sein, und die Repräsentation soll bestehen aus den würdigsten! nur überhaupt auf das Bestimmteste mich gegen solche Anträge Mitgliedern der evangelischen Geistlichen, sie soll eine Vercini«! erklären. gung der Intelligenz sein, eine Vereinigung dessen, was die! Viceprasident: Ich kann nicht von der Ansichtabgc- Protcstanten für recht und wahr halten; und warum soll dieses hen, daß es sich hier blos um Modisicationen handelt, Die Nicht stattsinden? Setzen wir den Fall, daß irgend ein Jndi- r erste Frage würde die sein , ob die Kammer beistimme, daß. ein viduum sich finde, (ich setze keinen Zweifel in den jetzigen Stand«evangelischer Kirchenrath eingeführt werde, und daran würden der Dinge, und glaube nicht, daß wir da etwas zu befürchten! sich' die Anträge des Abg. Axt als Modisicationen anschließen, haben, da sich der allgemeine Dank des Landes gegen den Vor-» Ich trage daher darauf an, daß über die erste Frage abgestimmt stand des Cultüsministeriums ausgesprochen hat); gesetzt also,! werde. . ein solcher Fall trete ein, daß ein solches Individuum immer! Abg. v. Lhie lau: Ich habe gleichfalls einen Antrag ge- dem Protestantismus entgegenstrebe, welches, sich erlaubte,- in-stellt, nämlich dm, daß ich wissen möchte, ob eine Vprande?
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder