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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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die Rrgittung zu ttmächtigrn sek, diese Rückstände nach dem Betrage, welcher sich m Folge des Beschlusses der Kammer über die Ansicht der Majorität, oder Minorität Herausstellen werde, auS den vorhandenen Kassenbeständen zu entnehmen, und an die Betheiligten, oder deren Erben und Cefsionarien auszahlen zu lassen. Nach Eröffnung der allgemeinen Berathung nimmt Abg. Sachße das Wort, um die Gründe der Majorität weiter zu entwickeln. Er bemerkt, daß die Anstellung der Confe- renzminister und der Appellationsgerichtspräsidenten vom König ausgegangen, und der König den damaligen Staatsdienern, wel che die Zulage, in Gemäßheits des Antrags der Stande erhalten sollten, diese nur bedingungsweise, nur in der Voraussetzung zu gesicherthabe, daß die Bewilligung ausmche. Bis zum Jahre 1817 hätten sie auch die vollständige Zulage erhalten, im Jahre 1818 seien sie aber nicht bezahlt worden, dagegen sei nach dem Jahre 1818 bis jetzt die Auszahlung an sämmtliche Staatsdiener erfolgt, mit Ausnahme der Conferenzminister und des Appes- lationsgerichtspräsidentm, In dieser Auszahlung an die übrigen Staatsdiener und in der Ausnahme jener genannten Personen liege, nun von Seiten der Regierung das Anerkenntniß des Be dürfnisses der ersteren in Berücksichtigung ihres Gehaltes vor. Wenn er nun auch nicht zugebe, als ob die Negierung schlechter dings verbunden gewesen wäre, die Gehaltszulagen vollständig und in der Maße, wie es nach 1818 bis jetzt geschehen, auszu zahlen, so habe doch die Deputation in ihrer Mehrheit, da die Re gierung diese Auszahlung bewerkstelligt habe, für angemessen und billig erachtet, die Nachzahlung der Gehaltszulagen auch für das Jahr 1818, mit Ausnahme der Conferenzminister und Appel- lationsgerichtspräsidenten, anzunehmen. Weiter zu gehen, habe der Mehrheit der Deputation aber bedenklich erschienen, weil die Staatsregierung selbst nicht angemessen gefunden habe, diese Zu lage den Conferenzmim'stem uyd den Appellalionsgerichtsprasi- denten zu bewilligen. Er fei daher auch der Ansicht, Pgß die jetzi gen Stände auch dazu keine Verbindlichkeit hätten, und man könne nicht von Unhilligkeit sprechen, weil diese Gehaltszulagen von den damaligen Ständen nur iy der Voraussetzung des Be dürfnisses hewillkgt worden seien; aber das Bedüpfniß sich bei den genannten Personen gewiß nicht kn der Art herausgesteflt habe, als wie hei den übrigen Staatsdienern, Die Steperkasse sei zwar mit der Staatskasse zusammen geflossen, und darnach würden allerdings die, welche die Gehaltszulagen nicht erhalten hatten, einen Anspruch an die Staatskasse haben; allein dieser Anspruch könne deswegen nicht angenommen werden, weil in den Anstchungsdecreten die Gehaltszulagen nur unter der Voraus setzung, daß die Bewilligung hinreiche, zugcsichert woxdm seien. In dieser Voraussetzung, welche im Nescript von 1812 ausge sprochen worden, liege immer ein Grund, warum die Staats regierung die völlige Auszahlung ablehnen könne, und der Kam mer liege nicht oh, alles das gut zu machen, was bisher hatte ge währt oder nicht gewährt werden sollen, Niemand finde sich, welcher an die Staatskasse das zurückzahle, was er aus den; vori gen köm'gl. Fiscus an zu Hohen Gehalt, oder Pension für kurze oder geringe Dienste, wovon sich auch Beispiele -nführen ließen, zu viel empfangen habe. Uebrigens, wenn jene Conferenzminister Druck und Papier von B. G. Teubner In Dresden, und Appellationsgerichtspräsidrnten oder deren Erben einen An« sprach an den Staatsfiseus zu machen hätten, bleibe ihnen un benommen, diesen auf dem Wege Rechtens zu verfolgen, Durch die Ablehnung sei folglich, wenn auch der Anspruch gegründet, der Gerechtigkeit nicht zu nahe getreten. Staatsminister v. Zeschau: Bloß zum bessern Verstand« mß der Sache, obwohl die verehrte Deputation diesen Gegen stand sehr gründlich erörtert hat, erlaube ich mir einige Worte vyrzubringen. Es sind nämlich drei verschiedene Kategorien von Forderungen zu unterscheiden. Die erste Kategorre beträgt 15,759 Thlr. 19 Gr., und wird gebildet durch den Rückstand der Hälfte der Besoldungen auf das Jahr 1818 für alle auf die Fleischsteuer gewiesenen Staatsdiener, welchen man späterhin un geachtet dessen, daß von den Standen der volle Zulagefonds nicht bewilligt worden war, die Gehalte so auszahlte, wie sie sich eigentlich nach dem vollen Zulagefonds gestaltet hätten. Beiläu fig ist zu bemerken, daß sich darunter 1800 Thlr. auf das eine halbe Jahr von 1818 für die damals angesteüten Conferenzmini ster und den Appellatkynsgerkchtsprasidenten befinden. Die An sicht der Negierung, welche im Decrete ausgesprochen wurde, geht dahin, diese 15,759 Thlr. 19 Gr. mitAusnahme der 1800 Thlr. zu bezahlen; sie ist von der Ansicht ausgegangen, daß die Negierung die Nothwendigkeit dieser Zulage anerkannthabe und inkonsequent sein würde, wenn man sie nicht für das halbe Jahr, wo sie rück ständig geblieben, zahlen wollte. Die Ansprüche der 2. Art sind die der Conferenzminister und des Appellationsgerichtspräsiden- tcn, vom Jahre 1818 an bis zu ihrer vollendeten Dienstzeit. Diese betragen 14,391 Thlr. 16 Gr., und die Regierung hat ge glaubt, sich nicht für die Bewilligung dieser Summe aussprechen zu können, weil diese Gehaltszulagen, welche in Rückstand ge blieben sind, doch immer von der Bewilligung der Stände ab hängig waren, Die dritte Kategorie betrifft die Rückstände, welche entstanden sind, bei den Gehaltszulagen derjenigen Con ferenzminister und Präsidenten des Äppellackonsgerichts, welche erst nach dem Jahre 1818 angestellt worden sind. Man hat flämisch diese beiden Kategorien deshalb geschieden, weil man wohl sagen kann, daß die Minister und der Präsident des Appel lationsgerichts, welche im Jahre 1818 wirklich in ihren Stellen waren, vielleicht einen Mehrqnspruch auf die Nachzahlung haben könnten, als die später angestellt wurden, wo schon bekannt war, daß man diese Zulagen nicht bezahlte. Ich habe dieß nur anführen wollen, wfil sich allerdings verschiedene Ansichten bei diesem Gegenstande herausstellen mochten, und weil es rathsam sein dürfte, die Berqthung nach diesen drei Gegenständen zu son dern. In Bezug auf den Präsidenten des Appellationsgerichts habe ich zu bemerken, daß es sich bloß von Rückständen für die Erben der Verstorbenen handelt, weil die gegenwärtigen Präsi denten so gestellt sind, haß von rückständigen Zulagen nicht die Rede sein kann, (Beschluß folgt.) In Nr. 310. d. Bl. S. 3011, Spalte 1. Z. 18. ist statt der Worte „das Fortbestehen her letzteren würde unter den jctzigenBerhältnMen eine offenbare Härte enthaltenzu lesen: „Das Fortbestehen der letzter« würde, wenn die übrigen Criininalkosten von dem Staat übertragen werden sollten, als eine Härte erscheinest," Die in Nr. 313. d, Bl. S. 3048. Sv. 1, enthaltene Äußerung des Abg. Wachste lautet vollständiger, wie folgt: In Bezug auf die Musterung de» Referenten bemerke ich: gewiß seit 30 Jahren, ich müßte mich sehr irren, ist in Freiberg der Fall nicht vergckommcn, dgst ein Jude in die Untersuchung -vegen einer Erz- oder Bergfilbxx - Entwendung verwickelt gewesen wäre- Wox 20 und einigen Jahren war eine weitsäustige Untersuchung wegen eine» Kilberdiebstahls auf dem Amalgamirwerke beim Bergamte Freiberg, anhän gig , doch führte keine Spur auf einen Juden als Parthierer. M einer an deren „wegen Erzvsxuntreuung" wär dort unlängst ein Dresdner EmwohM, gbstr kein Jude betheiligt, Jene Maßregel sann daher füglich wegfallen. Verantwortliche Redaction r v. Gretschrl.
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