Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
äusmachlen. Auch das Bedürfniß, wie der Abg, Runde geäu ßert hat, ist besonders, seit dem Lahre 181.8 nicht mehr in dem Grade vorhanden. Es wurde zwar gesagt, daß ein großer Un- terschied zwischen den Preisen von 1763 stattsinde; allein dieser große Unterschied ist jetzt keineswegs vorhanden, und ich glaube,' wenn man die Listen der Gelraidepreise nachschlägt, so würde sich wohl zeigen, daß die jetzigen Preise der Lebensbedürfnisse noch unter jenen stehen. Ich wist nicht behaupten, daß diese Ge haltszulagen bei den allgemein erhöhten Anforderungen des Luxus und der Cultur forthin nicht Bedürfniß waren, ich will aber nur damit bezeichnen, daß die Gründe, welche man daraus geltend gemacht hat, nicht haltbar sind, Referent: Es scheint nach dem, was für und gegen die Ansicht der Mehrheit und der Minderzahl der Deputation geäu ßert worden, daß man über den Umstand nicht in Klarheit sek, ob die Gehaltszulagen als dauernd anzuschen; indessen lassen darüber die Erklärungen der Regierung und der Stande wenig Zweifel übrig. Was die Regierung anlangt, so ist in dem im Dcputationsbcrichte angezogcnen Decrcte vom 30. Juli 1824, worauf sich -auch die Ansicht der Minorität mit gestützt hat, aller dings von dauernden Zulagen die Rede, man hqt auf die früher» Bewilligungen der Stande auch die Ansicht gegründet, daß nur' davon auszugehen sei, hie Stände hätten dauernde Zulagen be willigen wollen, Ich erlaube mir daher, auf die betreffende Stelle ces Dccrets aufmerksam zu machen, und es wird sich das Gesagte bestätigen, Es dürfte hieraus wohl die aufgestellte An sicht der Regierung klar hervorgehen, und steht sie einigermaßen im Widerspruche mit dem, was im Bewilligungsresm'pte von 1812 ausgesprochen worden, so muß eher das, was im Fahre 1824 erklärt worden, als die Meinung der Regierung angenom men werden, Die Stande vom Fahre 1830 beziehen sich , auf das, was die frühem Stände ausgesprochen haben. Hiernach dürfte fein Zweifel sein, daß die Regierung und die Stände von bleibenden Zulagen gesprochen haben, und daß der Vorbehalt in dem Rescripte vom Jahre 181A nur zum Schutze der Malischen Kassen gemacht worden, Wan hat zwar gesagt, die Zulagen seien früher bloß nach dem Bedürfnisse bewilligt worden, dasselbe sei aber nicht mehr vorhanden, weil die damaligen hohen Preise jetzt niedriger ständen; von jetzt kann aber nicht die Rede sein, da seit 1831 hierin eine Aenderung eingetreten, und wollte man das Regulativ von 1/63 mit den jetzigen Gehalten vergleichen, so würd? sich finden, daß letztere höher ständen, als die nach jenem Regulativ bestimmten mit Hinzurechnung Per Erhöhung, Was die Bemerkung wegen der Eonferenzminister und des Appella- twnsgerkchtspräsidenten insbesondere betrifft, so sind die, welche man als in hie zweite Kategorie gehörig anschen will, dellender erstem wohl völlig gleich zu achten, auch einzeln in der Berech nung unter L. mit üufgefDrt; über die in die dritte Kategorie ge stellten konnte die Deputation keine andere Erklärung abgchen, da ihr nicht bekannt worden, pb in den Anstellungsdekreten dar über etwas derselben Entgcgenstehendcs enthalten, Es wird also hier dir Erklärung des Regicrungscommissars nothwendig sein, Was aber die zweite Masse anlangt, so kann ich mich von der Ansicht nicht trennen, dgß st'e eben so berechtigt sei, wie die erste, Abg.'Atenstadt; Zur Widerlegung muß ich vorerst auf ein Mißve'rständniß aufmerksam machen, was der Abgeordnete zu meiner Seite.mit im den Wund, gelegt hat. Ich habe nicht gesagt, daß die Stände diese Zulagen nur von Bewilligung zu Bewilligung hätten leisten wollen; im Gegentheil, ich habe aus drücklich erklärt, daß sie die Nothwendigkeit anerkannt hätten, die Zulagen sollen bleibend sein, und nicht nur von einer Bewilli gung zur andern dauern. Dann scheint er sich in den Ministern geirrt zu haben, welche einen Anspruch darauf zu machen haben, und welche in die zweite Kategorie gestellt sind, Er sagt, sie seien nur im königlichen, nicht im Staatsdienst gewesen, er hat aber wahrscheinlich die vormaligen Cgbinetsnunister mit den Confe- rcnzmmistcrn verwechselt. Das geheime Konsilium gehörte zu den alten Rathscollegien, deren Besoldung auf die Mschstcuer- kaffe übernommen wqk, und in so fern tritt eine Verbindlichkeit zur Ergänzung der Gehaltszulagen ein. Er hat dann ferner ge sagt, es stünde ihnen ja der Weg Rechtens offen. Nun muß ich aber aufmerksam machen, daß man die Nothwendigkeit der Ge haltszulagen anerkannt hat, und ebenfalls anerkannt hat, daß sie dauernd sein sollen, Bei diesen Staatsdicnexn war also die Hoffnung, ja die größte Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß ihnen dies? Zulagen gegeben.werden würden. Der Fiscus setzte mit gleicher Wahrscheinlichkeit voraus, daß er die Ergänzung durch die Stände- erhalten werde. Wenn nun dieser Anspruch im Wege Rechtens ausgeführt werden soll, so scheint die Streitfrage darauf zürückgeführt werden zu müssen: Waren damals die Malischen Kassen m einem solchen Zustande, daß, nachdem die Steuerkasse einen Ergänzungsfonds ihnen gegeben hatte, fff die Gehaltszula gen gewähren konnten? Würde dieser Beweis geführt, sp würde der Staatsfisc'us selbst rechtlich condemnirt werden können, Wie ungerecht wäre es aber, die Staatsdiener kn diese Lage zu setzen, diesen Streit auszuführen! Ich glaube sogar, daß in demselben nicht sie, sondern daß der Staat die Exceptio« zu beweisen hätte, Man sollte doch die Staatsdiencr nie in die Lage setzen, daß inan sagt; „ich sehe, du hist schlecht besoldet, ich will die Besoldung erhöhen, du sollst Zusage bekommen, nur setze ich voraus, daß mir di? Mittel dazu gegeben werden." Wer wird sich wohl für einen solchen Posten entscheiden, wo die Gehaltszulage so unge wiß ist ? Wenn es sich also um den Gesichtspunkt der Gerech tigkeit handelt, so dächte ich, daß wir ihn eben so bei der 2. Kate gorie festhalten müßten, wie wir ihn bei der 1, Kategorie ins Auge gefaßt haben. - Abg. Runde: Der Referent suchte meinen Einwand ge gen die von ihm ausgestellte. Behauptung d?r dauernden Eigen schaft jener älteren ständischen Bewilligung zu Besoldungszula gen dadprch zu widerlegen,, daß er aus den später« ständischen Schriften vom Lahre 1830, so wie aus einem Reskript Per Re gierung von 1824 Stellen ablas, welche jene Voraussetzung bekräftigen sollten. Damit ist aber höchstens dargethan, daß die StgNde von 4830 ehe« sowohl eine besondere Ansicht von der Sache hegten, wie die Stande im Fahre 4805 und in dem Jahre 1817 ihre eigne Ansicht hassen und haß die Regierung im Jahre Mchein Reskript erließ, welches in offenbarem Wider spruch mit dem Inhalt eines andern Reskripts stand, das von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder