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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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daher bin ich derselben Meinung, daß man keinen Unterschied machen könne und darauf nicht Rücksicht nehmen, ob ein Be- dürfniß eine höhere Dotirung bestimmt habe, oder nicht. Staatsminister v. Zeschau: Es kann der Regierung gewiß nur sehr erwünscht sein, daß diese Angelegenheit aus dem recht lichen Gesichtspunkte genommen wird, der auch am sichersten führt. Ich beschranke mich nur darauf, noch etwas beizufü gen. Es sind nämlich bis in die neueste Zeit herab, bis zum Jahre 1831, wo die Aufhebung der Fleischsteuerkasse ausgespro chen wurde, von den Besoldeten besondere Quittungen aus gestellt worden, nämliche eine Quittung auf den ständigen Etat und eine Quittung auf diesen Theil der ständischen Besol dungszulagen. Ich habe also'geglaubt, es sei hier die Ver pflichtung vorhanden und es ist dieß auch besonders in der Bei lage unter a. herausgehoben worden. Es ist ferner ein Zweifel darüber erhoben worden, was in Bezug auf die später Ange stellten bestimmt worden sei. Allein bei diesen ist gesagt wor den, daß nur die Hälfte dieser Zulage bezahlt werden könne. Abg. aus dem Winkel: Aus allen den Verhandlun gen, welche ich jetzt von Juristen vernommen habe, scheint mir, daß sich Gründe dafür und darwider anführen lassen. Ich selbst bin der Meinung, daß von Billigkeitsgründen hier nicht die Rede sein könne, sondern nur von Rechten. Ob aber die Kam mer über diese Rechte wird entscheiden können, gestehe ich, ist eine Frage, die ich kaum zu beantworten vermag. Ich bin zwar nur ein Laie, ich glaube aber, daß sich die Rechte wirklich nur von wirklichen Justizcollegien entscheiden lassen. Nach mei nem Dafürhalten glaube ich, können wir eigentlich deshalb nicht gut weiter gehen, als wie auf den Antrag der Negierung einzu gehen. Hat die Regierung die Rechtsgründe nicht weiter aner kannt, so können wir auch nicht weiter nachgehen, sondern es muß denen, welche sich in ihrem Rechte verletzt glauben', unbe nommen bleiben, den Weg Rechtens zu verfolgen. Ich selbst wäre geneigt, weil ich glaube, daß der Rechtsanspruch die Grundlage bilden müsse, mich der Minorität anzuschließen; ich glaube aber, es geht über die Competenz der Kammer. Die Competenz der Kammer kann nur sein, zu bewilligen, was die Regierung als Recht anerkannt hat und nur den Betheiligten überlassen, daß, wenn sie ein Recht haben, sie dieses auf gesetz lichem Wege verfolgen. Der Präsident halt diesen Ausweg für die sicherste Maße regel, welche zu nehmen sei und Abg. Sachße behält sich, als Referent der Majorität der Deputation, die Schlußaußerung vor. Abg.Haußnerr Ich wollte dasselbe anführen, was der Abg. aus dem Winkel geäußert hat. Es sind in der Deputa tion zwei Juristen, von denen man sagen kann, daß sie ihr Fach gewiß so genau verstehen, daß nicht zu zweifeln ist, sie wüßten auch einen Beschluß zu fassen. Beide Juristen wi dersprachen sich aber selbst, und also ist die Sache so schwierig, daß diejenigen in der Kammer, welche nicht Juristen sind, nicht entscheiden können. Daher glaube ich, daß diese Rechtsdiffe renzen auf dem Rechtswege entschieden werden müssen, und stimme also dem Abg. aus dem Winkel bei, daß der Regierung die Sache so überlassen werde, wie sie vorgeschlagen hat. Fin den sich die Personen benachtheiligt, so mögen sie den Weg Rechtens betreten. Abg. Adler stimmt der Ansicht des Abg. aus dem Win kel bei. Der Vice Präsident erklärt sich aber gegen denselben. Solle die Sache an das Spruchcollegium kommen, so könne sie nicht so erörtert werden, wie in der Kammer, wo der königliche Commissar selbst anwesend sei. Aus den Gründen, welche der Referent vorgetragen, sei er auch vollkommen überzeugt, daß die erste und zweite Classe eine Nachzahlung in Anspruch zu neh men habe; denn der ganze Streit komme darauf hinaus, ob der Fiscus oder die Stände zu dieser Zahlung verpflichtet gewesen seien. Dieser Unterschied falle aber jetzt weg, und in so fern erkläre er sich für den Antrag der Minorität. Abg. Eisen stuck: Die Discussion scheine ihm einen Ge genstand aufzunehmen, welcher gar nicht hierher gehöre; die Minorität habe sich über etwas ausgesprochen, was gar nicht Gegenstand des Dekretes sei. Die Kammer habe sich aber nur an letzteres zu halten, und da handle es sich nur um die unter K. befindliche Summe, mit der Ausnahme der 1800 Thlr. Wolle die Kammer weiter gehen, als das Decret besage,- so glaube er, könne dieses nur geschehen, wenn ein besonderer Antrag statt finde. Also sei er selbst der Meinung, daß man dem nur bei pflichten könne, was der Abg. a. d. Winkel gesagt hat, daß cs die Competenz der Kammer in der vorliegenden Sache über schreite: denn aus demselben Grunde hätte man einen anderen Gegenstand hier herein bringen können. Er glaube also, daß man sich von der Ansicht der Regierung nicht trennen könne. Der Vicepräsident entgegnet, daß er den Schluß des Decrets auf das ganze Verhaltniß der Rückstände bezogen habe, und in so fern ein königl. Commissar doch der Deputation bcige- wohnt und Viesen Grund nicht geltend gemacht habe, so scheine es doch, daß diese Worte allgemein zu verstehen seien, und Abg. Roux erinnert, daß im Decrrte ausdrücklich heraus gehoben seis „die hiernach rückständig gebliebenen Gehaltszula gen berechnen sich auf 37,684 Thlr. 10 Gr." Er glaube also wohl, daß es an der Zeit gewesen sei, über säinmtliche Rück stände zu sprechen. Referent: Da ich zur Minorität gehöre, so muß ich diese gegen den Vorwurf schützen, als sei sie über die Granzen ihrer Befugniß gegangen. Es scheint nicht zweifelhaft zu sein, daß die Staatsregierung das Decret auf alle Rückstände wollte, weil sie ausdrücklich die Summe von 37,684 Thlr. 19-Gr. erwähnt. Eben so ist am Schlüsse des Decrets ausdrücklich gesagt: „in Beziehung aufckne vorher angegebenen Rückstände wünsche die Staatsregierung eine Erklärung der Stande." Derselben An sicht sind heute mehrere achtbare Abgg. gewesen. Auch ist von der Deputation dem Hrn. Staatsminister v. Zeschau der Be richt vvrgelegt und keine Bemerkung dagegen gemacht worden. Es ist ferner mir, als Referenten, noch ein anderer Staats beamter zugewiesen worden; bei Rücksprache mit demselben habe
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