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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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3091 tungsbehörde entscheiden; es dürften ja nur in der Instruction bei einem solchen Falle die fraglichen Worte hinzugefügt werden, so werde diese hier beabsichiigte Beschränkung wirkungslos sein. Demnach komme nichts darauf an, ob jene Worte stehen blie ben, oder nicht. Um aber jede unnvthige Differenz mit der 2. Kammer zu vermeiden, halte er es dennoch für bester, sich ihrer Fassung unverändert anzuschließen. Staatsminister v. Könnerktz: Die Regierung kann gegen die Beibehaltung der fraglichen Worte kein Bedenken haben, da sie das ausdrücken, was sie hierunter versteht. Nur in so fern vielleicht eine Behörde unter dem Ausdrucke: „des Amtes" eine besondere Beziehung auf die specielle Stelle, nicht auf die be treffende Kategorie, in die das Amt gehört, z. B. aller Kassen beamten und Rechnungsführer verlangen könnte, würden aller dings diese Worte möglicher Weise Zweifel gegen die eigentliche Ansicht und Differenzen erregen können, und in so fern kann die Regierung auch dem Vorschläge der Deputation nicht entge gen sein. Demnächst wird die Fassung der 2. Kammer unter Weglas sung der von der Deputation beantragten Worte mit 17 gegen 14 Stimmen genehmigt. — Desgleichen genehmigt man auch Punct c. unter der von der 2. Kammer beschlossenen Weglassung des Wortes „sofort" einstimmig, und schließt hierauf die Siz- zung gegen 2 Uhr. Zweihundert und zweite öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 7. März 1834. Berathung über den Bericht der 3. Deputation, den Antrag des Abg. Eiscnstuck, die Eidesleistung der katholischen Geistlichen in der Ober lausitz auf die Berfassungsurkunde betreffend. Die Sitzung beginnt nach 10 Uhr, das Protocoll der vorhergehenden wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Kokul und Meisel mit vollzogen. Die Registrande enthalt: 1) Der Oekonom und Grundstücksbesitzer zu Löbau, Karl Gottlob Martin Trautner, bittet um Abhilfe seiner Beschwerden in Betreff der auf seinem Grundstücke hastenden Steuern, so wie des an den dortigen Oberpfarrer zu entrichtenden Decems und Geldzins«:; an die 4. Deputation. 2) Das hohe Gesammtmi- nisterium übersendet ein allerhöchstes Decret von selbigem Datum, die Organisation der Medicinalbehörden betreffend, nebst 5 Bei lagen; wird verlesen. 3) Der Israelit Bonnier Kann in Dres den bittet, ihm den steten Aufenthalt in Leipzig zu gewahren und ihm zugleich die Erlaubm'ß zu erthcilen, daß er für den Fall, wenn sich ihm die Redaction einer Zeitschrift wiederum darbieten sollte, solche ohne Weiteres antreten dürfe (hierzu 2 Beil.); an die 4. Deputation. Abg. Eisenstuck zeigt hierauf der Kammer an, daß der Gegenstand, welcher in geheimer Sitzung gestern vorgekommen sei, bereits in der Deputation die Vorberathung erlangt habe, und die Deputation im Stande sein werde, den Bericht zu näch stem Montage an die Kammer zu bringen. Auf der Tagesordnung waren drei Gegenstände verzeichnet: 1) Verlesen des Berichts der 3. Deputation über den Antrag des Abg. Eisenstuck, die Eidesleistung der katholischen Geistli chen in der Oberlausitz auf die Verfassungsurkunde betreffend. Referent Abg. Axt verliest den Bericht, welcher lautet: Durch Kammerbeschluß vom 7. Januar s. v. wurde der 3. Deputation eine Petition des Abg. Eifenstuck zur Begutach tung übergeben, worin derselbe darauf anlrägl, daß die Kammern die Staatsregierung ersuchen möchten, entweder darüber, daß von den katholischen Geistlichen der Oberlausitz der §. 139. der Ver- faffungsurkunde vorgeschriebene Eid auf die Constitution bereits geleistet worden, beruhigende MiltheklunZ zu machen, oder dafern dieser Eid von jenen Geistlichen noch nicht geleistet worden, geeig nete Maßregeln treffen, daß dieser Forderung der Verfassungs urkunde Genüge geleistet, der Erfolg aber noch der gegenwärtigen Sländevcrsammlung bekannt gemacht werde. Ueber die Veran lassung nun, die ihn bewogen, diesen Antrag zu stellen, äußert Petem selbst in seiner Eingabe Folgendes: Es habe ein Mitglied der 1. Kammer in der 72. Sitzung derselben den 21. Juni s. p. erklärt: „ er mache darauf aufmerksam, daß die katholischen Geistlichen der Oberlausitz die Constitution zur Zeit noch nicht beschworen hätten, auch nach den jetzigen Vorgängen dazu schwerlich ge neigt werden möchten." Die Verfassungsurknnde dagegen spreche cs Z.139. entschie den aus, daß die Geistlichen aller Confessionen auf die Beobach tung der Landesverfassung beeidet werden sollten. Wenn aber den Standen des Landes unleugbar das Recht zustehe, ja die Pflicht obliege, über allseitige Erfüllung und Verwirklichung der Verfassung zu wachen, so habe er sich gedrungen gefühlt, in dem vorliegenden Falle von diesem feinen ständischen Rechte Gebrauch zu machen, und es könnten die Stände hierbei auf diese Berechti gung und Verpflichtung um so weniger verzichten, da I) in dem von der Staatsregierung mit den oberlausitzer Ständen ge schlossenen Particularvertrag nicht bestimmt sei, und nicht habe bestimmt werden können, daß die katholischen Geistlichen der Oberlausitz von dem auf Beobachtung der Verfassung abzulegen den Eide befreit bleiben sollten, da 2) cbcn so wenig sich denken lasse, daß die größere oder geringere Geneigtheit zur Ablegung dieses Eides es sein dürfe, wovon letztere abhängig zu machen, da endlich 3) die nachthciligen Folgen in der That nicht berechnet werden könnten, welche überhaupt, insonderheit aber rücksichtlich der ZZ.57.58. und 59. der Verfassungsurknnde es haben, zu wel chen gegründeten Besorgnissen es führen würde, wenn in dieser Beziehung den Bestimmungen von §. 139. der Vcrsaffungsur- kunde nicht genau nachgegangen werden sollte. — Schließlich er innert der Antragsteller noch, um die Wichtigkeit des Gegenstan des hervorzuheben, an die vierjährigen traurigen Zerwürfnisse und Zerrüttungen, welche in Frankreich eine Scheidung der Priester in beeidigte und unbeeidigte im Staats- wie im Familienleben hervorgebracht und zur Folge gehabt habe. Gutachten der Deputation. Die Deputation kann nicht umhin, dem Antragsteller ganz und vollständig bcizutreten und den vorliegenden Gegenstand der Aufmerksamkeit der Kam mer besonders zu empfehlen. Denn die Wichtigkeit desselben ist in der Lhat größer, als es vielleicht Manchem beim ersten Anblick erscheinen möchte! Oder darf man eS etwa für unbedeutend hal ten , wenn in Mitte der Standeversammlung selbst Aeußerungen laut werden, wie die oben wörtlich aus dem Protocoll entnomme nen eines Mitgliedes der 1. Kammer? Soll man es für etwas Gleichgiltiges halten, wenn bei der ersten Ständeversammlung
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