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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nach Eintritt der neuen Verfassung, Manner, die selbst berufen sind, über dieses theure Kleinod des Vaterlandes zu wachen, die geschworen haben, laut und feierlich im ernsten Kreise der Vater landsvertreter, die Staatsverfassung treu zu bewahren (Verfas sungsurkunde §. 82.), wenn solche Manner darauf Hinweisen, daß noch eine Anzahl von Staatsangehörigen existire, welche den Verfassungseid nicht geleistet, auch nach den jetzigen Vorgängen dazu schwerlich geneigt werden möchten ? Das höchst Bedenk liche der betreffenden Aeußerung ist einleuchtend, mithin auch die hohe Wichtigkeit, ja man möchte sagen unerläßliche Nothwendig- keit des vorliegenden Antrags. Es glaubt sich daher die Depu tation einer noch weiteren Begründung desselben überhoben erach ten zu können, und dieß um so mehr, da die vom Antragsteller selbst beigefügten Gründe ihr eben so klar als ausreichend erschie nen sind. Nur in Bezug auf den oben sub Nr. 3. angeführten, der ihr unbedingt als der allerwichtigste erscheinen mußte, erlaubt sie sich die kurze Bemerkung, daß die 57. 58. und 59. der Vcrfassungsurkunde auf die katholische Geistlichkeit der Oberlau- sitz so lange nicht förmlich angewendet, mithin auch ein wahres Paritätsverhältniß zwischen ihr und der evangelischen Geistlichkeit des Vaterlandes so lange nicht herbeigeführt werden kann, als die dortige katholische Geistlichkeit den vorgeschriebenen Verfas sungseid nicht geleistet hätte, oder dessen Leistung wirklich verwei gern sollte. Hierzu kommt, daß die evangelische Geistlichkeit aller Grade in den Erblonden und der Oberlausitz den §. 139. der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Eid auf Beobachtung der Landesverfassung, als er von ihr verlangt wurde, sofort geleistet hat. In der That ist aber auch nicht abzusehen, welche Gründe die Geistlichkeit der katholischenKirche abhalten konnten, sich die ser verfassungsmäßigen Anforderung zu fügen, da ihre Stellung als Staatsbürger sie jedenfalls dazu verpflichtet. Nach diesem Allen schlägt die Deputation der Kammer nochmals vor, den Antrag des Petenten unverändert zu dem ihrigen zu machen und also in Uebereinstimmung mit derl. Kammer die Staatsregierung zu ersuchen: a) entweder darüber, daß die katholischen Geistli chen der Oberlausitz den Eid auf die Verfassung wirklich geleistet, beruhigende Mittheilung zu machen, oder b) dafern die genannte Geistlichkeit diesen Eid noch nicht qeleistct hätte, geeignete Maß regeln zu nehmen, damit in dieser Beziehung dem ß. 139. der Verfassungsurkunde Genüge geleistet werde und v) noch bei ge genwärtigem Landtage den versammelten Ständen das Ergebniß der desfalls ergriffenen Maßregeln zu eröffnen. Die Kammer erklärt sich für die sofortige Berathung dieses Gegenstandes, nachdem Abg. Eisenstuck die Bemerkung gemacht hatte, die Sache sei so klar, daß man sofort die Berathung stattfinden lassen dürfe. Er erwähnt auch, als jene Aeußerung in der 1. Kam mer erfolgt sei, habe kein einziges Mitglied der 1. Kammer wider sprochen, obwohl mehrere Oherlausitzer wie auch Mitglieder des Ministeriums zugegen gewesen seien, und er müsse also annehmen, daß die von jenem Kammermitgliede geschehene Aeußerung voll kommen begründet sei, Nach den Erkundigungen, die er einzu ziehen bemüht gewesen, habe ex die Gewißheit erlangt, daß die erbländischen katholischen Geistlichen allerdings den Eid geleistet hätten, und daß auch der Primas der katholischen Geistlichkeit in der Oberlausitz den Eid geleistet habe, unterliege keinem Zwei fel, da er seinen Sitz in der 1. Kammer habe. > Abg. Roux pflichtet dem bei und glaubt, daß die Sache sich leicht übersehen lasse. Es handele sich um die Frage, ob je mand, der nach der Constitution den Verfassungseid zu leisten habe, davon dispensirt werden könne, und er müsse noch bemer ken, daß das Domcapitel zu Budissin als eine richterliche Be hörde constituirt sei, und also in der Provinz Oberlausitz sich eine Behörde befinde, welche mit richterlichen Personen besetzt sei, die den Constitutionseid nicht geleistet hätten. Referent bemerkt, daß die Gründe der Deputation wohl so klar und der neu angeführte Grund so schlagend sei, daß er wohl glaube, man könne sogleich auf die drei Vorschläge ein gehen. Nachdem der Abg. Roux noch die Bemerkung hknzugefügt hatte, daß sich der Antrag vielleicht nur auf die Canonici, auf die wirklichen Capitularen zu beziehen habe, und Referent geantwortet hatte, daß sich das wohl erledige, indem darauf Rücksicht zu nehmen sei, von wem der Eid verlangt werden könne, stellt der Präsident die Fragen: 1) Stimmt die Kam mer mit a. und b. des Deputationsgutachtens überein? 2) Soll noch hei gegenwärtigem Landtage diese Mittheilung erfolgen? Sie werden beide bejaht, und demnach erfolgt zweitens Verle sen des Berichts der 3. Deputation über die Vorstellung der evan gelischen Geistlichkeit zu Dresden, die Gleichheitsverhaltnisse der evangelischen und katholischen Geistlichkeit in den Erblanden betreffend. Als Referent verliest Abg. Richter (aus Lengenfeld) den Bericht, und die Kammer beschließt, ihn zum Druck zu bringen. Der dritte und letzte Gegenstand der heutigen Lagsordnung betraf die Berathung des Berichtes der 3. Deputation über nach folgende ihr vorliegende Schriften: 1) Petition der Gemeinden Königshain, Wiederau, Stein und Diethensdorf und Topfseifersdorf, die Vertilgung des Wil des betr. 2) Petition der Gemeinde Sektenhain, um Vertilgung des Wildes, so wie die Aufhebung des Jagdgeldes betr. 3) Schreiben des Abg. Seydel, mittelst welches derselbe obige Peti tionen der 2. Kammer überreicht, dieselben zu den seinigen macht und damit einen bestimmten Antrag verbindet. 4) Schreiben des Abg. Kokul zu Nebelschütz an die 3. Deputation. 5) Schreiben des Abg. Lommatzsch an die 2. Kammer, worinnen derselbe darauf anträgt, die Staatsregierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs, die Ablösung der Lagdbefugnisse betr., zu ersuchen. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier vonB. T. Teubner in Dresden. VeramwortlicheRedaction r v. Gretschel.
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