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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Ersatz dieses Schadens fordern. — §. 8. Zu Begründung einer solchen Entschädigungsforderung ist nöthig, daß der Schaden innerhalb 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, gerichtlich be sichtigt, und durch verpflichtete Sachverständige gewürdert, auch hierbei der Umstand, daß selbiger wirklich durch das Wild verur sacht worden, in Gewißheit gesetzt worden sei.— Z.9. Wenn die Wildschäden zu einer Zeit sich ereignet haben, wo zu genauerer Beurtheilung ihres Betrages erst das fernere Wachsthum der be schädigten Früchte abgewartet werden muß, so ist die Besichti gung zum Zweck der Würderung in der hierzu schicklichen Zeit zu wiederholen. — Nach tz. 11. soll diese Besichtigung und Würde-- rung durch dasjenige Gericht mit Zuziehung der Ortsgerichte ge schehen, das über das beschädigte Grundstück die Erbgerichtsbar- keit hat. — Nach §. 12. svll der zum Schadenersatz verbundene Jagdberechtigte die Kosten der Besichtigung und Würderung allein übertragen, und im §. 15. heißt es: Streitigkeiten über Wildschaden gehören ausschließend zu der Competenz der Justiz behörden, und werden summarisch verhandelt und entschieden. — Unter der Negierung des jetzigen Königs endlich erschien unter dem 4. Mai 1830 eine Verordnung, welche den Wildstand in den Domanialwaldungen auf eine höchst befriedigende Weise beschränkt. Die Deputation richtet nun noch auch auf andere deutsche Staaten einen Blick, woraus hervorgehe, daß man überall da von ausgegangcn und dieses anerkannt worden, daß die Landes kultur, die Schonung und Erhaltung der Früchte und der Wal dungen über dem Jagdrechte stehe und letzteres ihm untergeordnet sein müsse. Deswegen glaubt die Deputation auch zu Unter stützung dieses Princips weiter etwas nicht sagen zu dürfen, und wendet sich nun zu den Anträgen der Petenten. Diese Anträge bezeichnen sie zunächst zwar nur als Mittel zum Zweck, richten jedoch solche speciell dahin: 1) auf gänzliche Vertilgung und Ausrottung des Wildes; 2) Lreffung zweck mäßiger Maßregeln, den Wildschäden vorzubeugen, als Ein zäunung rc.; 3) Einräumung der Mitjagd; 4) kräftige Rechts hilfe bei Wildschäden; 5) Herstellung des natürlichen Rechtes, wornach Jeder auf feinem Eigcnthume jagen dürfe; 6) ein Gesetz, wodurch die Ablösung der Jagd auf einseitige Provokation gestat tet werde; 7) Aufhebung des Jagdgeldes. Auf jeden der vorstehenden Puncte hatte nun die Deputation ihr Gutachten einzeln abgegeben. Es ist aber hierbei zuvörderst zu bemerken, daß sich die Ansichten der Mitglieder sonderten. Die Majorität bildeten die Abgg.v.Leyßer, Bergmann, v. Mayer, Richter (aus Lengenfeld), auch Richter (aus Zwickau), welche sammtlich den Hauptbericht unterschrieben hat ten. Dagegen hatten die Abgg. Haußner, AxtundRichter (aus Zwickau) zu mehreren Puncten ein Separatvotum unter b. eingercicht. Der auf gänzliche Ausrottung und Vertilgung des Wildes gerichtete Antrag unter 1. erschien dcrMajorität der Deputa tion unbedingt verwerflich. Thiere, welche den Menschen zu einem kräftigen und gesunden Nahrungsmittel gereichen, und auch auf andere Weise eine Quelle des Einkommens sind, das Wildpret, ein Theil des Naüonalreichthums, dessen gänzlicher Verlust selbst für die Staatskassen einen nicht unbedeutenden Schaden herbeisühren würde, geflissentlich von dem vaterländi schen Boden zu vertilgen, und dadurch Veranlassung zu geben, daß nicht unbedeutende Summen dafür künftig dem Auslande würden zugeführt werden, schien der Deputation offenbar zu weit gegangen. Auch die Minorität war mit dieser Verwerfung ein verstanden, jedoch mit der Bemerkung, daß sie die angegebenen Gründe nicht alle für richtig erkenne. Das Separatvotum sagt nämlich u. a. Folgendes: Wenn man unter dem Namen Wild nur folgende jagdbare Thiere, als: Hirsche, Schweine und Rehe verstanden wissen will; so stimmen die Unterzeichner des Separatvoti sud b. vollkommen bei, indem man, im Falle des Mangels anderer zweckerreichender Mittel für deren Unschädlichmachung, sie lieber ausrotte. Daher vermoch ten sich auch die gedachten Unterzeichneten der von der Majori tät der Deputationsglieder gegen eine Vertilgung dieser letztge nannten schädlichen Thkerarten ausgesprochenen Meinung eben so wenig anzuschließen, als deren dafür aufgezählten. Gründen: erstlich weil das Wild eines der kräftigsten und gesundesten Nah rungsmittel gewähre, und zweitens einen Therl des National reichthumes ausmache. — Dem ersten Grunde steht die Wahrheit entgegen, daß ge rade der größere Theil der Einwohner des Staats, welcher durch die mühvollste Arbeit und fortdauernde Anstrengung seine Kräfte täglich consumirtund einer Restauration und kräftiger Nahrungs mittel am nothwendigsten bedarf, meistentheils seine ganze Le benszeit hindurch nicht einen Bissen Wildpret über den Gaumen bringt. Seit einem Jahrhundert wird das Wildpret unter die Delikatessen gezählt und sein Verbrauch nur in den Küchen der höheren Stände und der reichern Städter bemerkt. Dem Tische selbst des armen Landbebauers, welcher die im Schweiße seines Angesichtes producirten Feldfrüchte den vernichtenden Zähnen und Klauen des Wildes bis jetzt Preis geben und den Hauptbeitrag zur Erhaltung dieser Thiere leisten mußte, ist Wildpret stets fremd geblieben. Nur dann würde der von der Majorität ange gebene Grund bei der Minorität der Deputation eine Anerken nung finden können, wenn das Wildpret zur allgemeinen Speise aller Classen der Staatsbewohner, nicht aber der kaum beachtba ren Minderzahl diente, und nicht zu den Leckerbissen gezählt würde. Die zweite Behauptung der Majorität, daß das Wild einen Theil des Nationalreichthums ausmache, erschien den Un terzeichneten gleichfalls nicht richtig, weil ein einziges Schwein, oder einige Stücke Großwild, in einer einzigen Nacht durch das Durchwühlen des Bodens und durch das Abfressen und Zertreten der Feldfrüchte den Ackerbesitzern so großen Schaden bereiten, daß letzterer öfters mehr beträgt als der Werth dieses Wildes selbst. — Welcher Schaden muß daher erst ein ganzes Jahr hindurch berei tet werden, und wie gering der Werth des Wildes selbst zu des ersteren Höhe stehen ? Vergleicht man übrigens den Aufwand, der auf die Besoldung der Jagdbedienten, auf Anschaffung und Erhaltung des Jagdzeuges und der Hunde, auf die Winterfütte rung des Wildes und auf die nöthigen Vorrichtungen, Fuhr- und Arbeitslöhne zu verwenden ist, und zieht überdieß die Nachtheile in Consideration, die durch den Verbiß der jungen Laubholz pflanzungen von Roth-, Damm- und Rehwild, femer durch das Benagen und Abschälen verjüngen Obstbäume und endlich durch die Vernichtung der Feldfrüchte verursacht werden, und legt diesen Aufwand und Schadenbetrag in die eine Schaale der Urtheilswaage, in die andere aber den Werth des Wildes selbst; so wird sich bald das Resultat darstcllen, daß letzterer hoch empor geschnellt wird. Vermögen und Reichthum bleibt nicht denkbar, wenn mehr Schulden aus selbigen zu bezahlen sind, als dessen Umfang selbst betragt; daher vermag unstreitig auch aus den be reits angegebenen Gründen das gedachte Wild in einem Ackerbau und Holzcultur fördernden Staate nicht für einen Theil des Na- .tionalreichthums ausgegeben, vielmehr, als ein den letzteren schmälernder Gegenstand betrachtet zu werden. Auerochsen und Fischottern geben vorzügliche Braten und die Wäre lieferten sonst die in jeder höheren Küche so sehr belobten Schinken, die Wölfe, Luchse, Füchse und wilden Katzen gewahrten einen bedeutenden Nutzen durch ihre kostbaren Felle und nichts desto weniger hatman diese Wildarten in unserem Vaterlande völlig, ausgerottet,, mit Ausnahme weniger Füchse und Fischottern, die durch die Eigen-
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