Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 211. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 17. März 1834, Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und eilfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 1. März 1834. (Beschluß.) Vortrag der bei dem Gesetze wegen der Hoyern Justizbehörden und des Lnstan- zenzuges in Justizsachen zwischen beiden Kammern obwaltenden Differenzen. Seer. v. Zedtwitz: Den Vorschlag der Deputation halte? er zwar formell für zulässig, materiell aber könne er ihm durch aus nicht beitreten. Zuerst sei es im concreten Falle ost sehr schwer zu bestimmen, ob eine Sache die Natur einer reinen Executivsache habe, wie dieß die Fassung der Deputation aus drücklich erfordere, und dann halte er auch jede Erhöhung der Lumm« appslladilis für höchst bedenklich, weil schon 200 Thlr. für Viele einen höchst wichtigen Gegenstand ausmachten, und an sich doch das geringste Object eine eben so zuverlässige Rechtspflege erforderte, als das wichtigste. " Bürgermeister Ritterstädt: Er sehe nicht ein, warum man hinsichtlich der Executivsachen der 2. Kammer nicht unbe dingt beitreten wolle, da man sich doch von der Nichtigkeit ihrer Ansicht überzeugt zu haben scheine. Eine Abkürzung des Ver fahrens aber halte er nur da für zulässig, wo selbige die Natur der Sache erlaube; dieß scheine ihm aber bei einer Summe von 400 Thlr-nicht der Fall zu sein. Derkönigl. Commissar v. Schumannr Sollte die wo axpellskilis bis auf 400 Thlr. erhöhet werden, so sei vor auszusehen, daß nicht die Hälfte der Rechtssachen an das Ober appellationsgericht kommen werde. Prinz Johann: Es müßten ja aber auch die tz. 18. ge nannten Rechtssachen an das Oberappellationsgericht gelangen, sobald als sie nicht so klar seien, daß die beiden ersten Urtel con- form wären. v. Carlo witz: In formeller Hinsicht erkenne er den Vor schlag der Deputation durchaus für zulässig, denn es stehe letz terer das Recht zu, Vermittelungsvorschlage zu machen. Der innere Zusammenhang beider Gegenstände bestehe darin, daß sie gleichen Zweckes seien, indem man die nicht seltenen Klagen über unsere kranke Justizpflege zu beseitigen, möglichste Ab kürzung des Rechtsganges und mindere Belastung des Oberap pellationsgerichts zu erreichen sich bestrebe. Seer. p. Zedtwitz spreche sich im Allgemeinen nicht allein gegen jede Erhöhung, sondern überhaupt gegen jede Bestimmung einer Summa «ppel- labilis aus. In der Praxis komme es überhaupt nur darauf an, zu ermessen, welche summa axxsllabjlls die richtige sei, und bei der Kostspieligkeit, welche die sächsischen Processe aller dings in Anspruch nähmen, dürfe man sie nicht zu niedrig an- srtzen, - Man tritt hierauf hinsichtlich der Executivsachen dem Be schlüsse der 2. Kammer mit 19 gegen 4 Stimmen unbedingt bei, wodurch sich der Vorschlag in Betreff der Erhöhung der summa appellsbills von selbst erledigt. Referent: Die 2. Kammer habe sich ferner eine andere Fassung des tz. 18. erlaubt, worin aber die von der diesseitigen Kammer angenommenen Worte: „deren streitiger Gegenstand eine Schätzung zuläßt", allem Anschein nach aus^ Verseh en aus gelassen wären. Man genehmiget unter dieser Voraussetzung einstim mig die Fassung det 2. Kammer. Referent: Die Frage wegen Aufnahme der Ehestreitig keilen in den tz. 18. habe die 2. Kammer ausgesetzt gelassen. — Auch die 1. Kammer behalt sich selbige bis dahin vor. Zu §. 19. (früher tz. 20. des Gesetzentwurfes, weil be kanntlich die tztz. 16. und 17. in Wegfall gebracht; tz. 18. aber nach 19. der aufdiese Weise h. 17. geworden war, als Zusatz paragraph eingeschaltet wurde) erinnert Referent: Die 2. Kammer habe die Frage wegen Aufführung der Verlöbnißsa- chen bis zu dem Gesetze wegen der privilegirten Gerichtsstände ausgesetzt sein zu lassen beschlossen, im Fall man aus eingegan- genen Verlöbnissen gar kerne Klage für zulässig erachte sollte. ' Prinz Johann: Um wenigstens die Abfassung der Schrift möglichst zu beschleunigen, Möge man eventuell einen Beschluß dahin fassen: „Daß die Kammer sich mit der Weglassung der Verlöbnißstreitigkeiten aus tz. 19. einverstehe, daftrn man in der Hauptsache mit der 2. Kammer sich dahin vereinigen sollte, daß aus Verlöbnißsachen irgend eine Klage nicht eingeleitet wer den dürfe." Dieser Vorschlag wird hinreichend unterstützt und einstim mig angenommen. Ferner ist man mit der 2. Kammer darüber einstimmig einverstanden, daß das Allegat des h. 64. des Gesetzes wegen der privilegirten Gerichtsstände in Wegfall komme, weil beregter Z, selbst früher ausgelassen worden ist. — Gleiche Uebereinstim- mung mit der Ansicht der 8. Kammer herrscht hinsichtlich der Auslassung der Worte aus der Fassung der 1. Kammer: „und haben die Bezirksappellationsgerichte", indem man sich bei §. 15. der Meinung der Kammer angeschlossen hat. Bei Z. 20. (Z. 21. des Gesetzentwurfs) ist man mit der De putation dahin einstimmig einverstanden, dem Beschlüsse der 2. Kammer hinsichtlich der Auslassung der Worte: „wenn Nich tigkeit ausgesprochen wird" beizutreten. Bei tz. 22. (tz. 23. des Gesetzentwurfs) erinnert Referent: Die 1. Kammer habe früher beschlossen, darauf anzutragen, daß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder