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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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320. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 18. Marz 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und vierte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am II, Marz 1834. (Beschluß,) Berathung über den Bericht,der 3, Deputation, die Aufhebung des Jagd geldes, di? Vertilgung des Wildes und die Ablösung der Jagdbefugnisse betreffend, . . , . Abg. a. d, Winkel: Das Institut der Wildschützen wird meines Erachtens den Grundstückbesitzern mehr Nachtheil als Vortheil gewahren; denn sie müssen die Leute besolden und da werden die Besoldungskosten mehr betragen, als sie Nutzen ein bringen können. Nun würden aber auch unendlich viele Strei tigkeiten zwischen den Jagdberechtigten und den Grundstückbe sitzern herbeigeführt werden; denn bald werden diese Wildschützen auf der einen Seite zu viel, und auf der andern zu wenig schießen, und wer will ausmitteln, ob sie nicht viel für. sich behalten ? Wo werden sich auch ferner Wildschützen sogleich finden, die auch zu treffen verstehen ? Dagegen halte ich das Institut der Flurschüz- zen für besser; denn in der Nacht kann ein Wildschütze nichts fin den; aber ein Flurschütz mit Hunden würde zweckmäßig sein, und auch weniger Kosten verursachen, da die Leute, welche Gemein dedienste zu versehen haben, noch immer des Nachts hinaus gehen können, - Abg. Runde; Der Vorschlag, welchen dieses Sepffratvo- tum enthalte, sei seines Bedünkens nur eine erweiterte Ausfüh rung des Mandates vom Jahre 1812; auch nach diesem Gesche hatten die Cymmunen das Recht gehabt, mit Gewehren das Wild zu vertreiben, und so viel ihm bekannt, sei ein solches Ge setz auch spater in Baden angenommen worden. Er halte den Vorschlag des Separatvotums für eine wesentliche und nothwen- dige Bestimmung. Das Separatpotum beschranke sich auch darauf, daß nicht jeder Grundstückbesitzer dieses Recht ausüben soll, sondern, wolle solches nur wenigen Individuen übertragen wissen. Allerdings seien dann auch Vorkehrungsmaßregeln noth- wendig, daß sie nicht unter dem Vorwande, das Wild abzutrei ben, in den Feldern hexumliefen und den Jagdberechtigten ohne Noth in seinem Rechte beschrankten. Wenn nun aber dagegen angeführt worden sei, daß.die Kommunen dadurch zu sehr mitKo- sten überhäuft würden, so waren solche doch jn Vergleich mit den Nachtheilen der Wildschäden so geringfügiger Art, daß er über zeugt sei, die Communen würden diese Kosten sehr gern überneh men; aber gegen die Ansicht, als wenn durch die Hunde allein geholfen werden könnte, müßte er sich entschieden erklären. Er wisse aus Erfahrung, wie wenig das geholfen habe, wenn nicht große Hunde dabei gebraucht würden; Pas Wild scheue zuletzt selbst die Leute nicht mehr und'trete gewöhnlich auf jenes Ende des Stückes , wenn es von diesem mit Knitteln oder Hunden ver trieben worden sei. Geschehe aber die Abtreibung durch große Hunde, so entstehe dadurch auf den Fluren durch das Hin- und Herhetzen eine so totale Verwüstung, daß die nachtheiligen Fol gen einer solchen Maßregel deren beabsichtigten Nutzen weit über böten. Da das Wild nur allein den Schuß fürchte und schon vom.Knalle einer Flinte sich anhaltend verscheuchen lasse, so sei das einzige und radikale Mittel zu dessen Vertreibung, Commun- wr'ldschützen anzustellen, die, wenn sie auch das Wild nicht voll kommen erlegten, doch schon den Zweck erfüllten, es auf die Dauer abzuhalten, indem das Wild, sobald es besonders ange schossen worden sei, deg Drt, wo dieß geschehen, nicht leicht wieder betrete, Abg. Sachße: Ich würde mich mehr für den Vorschlag des Referenten erklären, weil er zwischen dem Rechte des Be sitzers von Grund und Boden und dem des Jagdberechtigten Gleichheit herstellt und frei läßt, ob Entschädigung verlangt oder durch die Wildschützen die Felder beschützt werden sollen; aber allerdings würde Vorkehrung zu treffen sein, daß diese Wild schützen ihr Recht nicht mißbrauchen; cs müßte z.B. ebenfalls eine geschlossene Zeit bestimmt werden, wo sie nicht schießen dürften. Dann könne jede ConmnMe am besten ihr Interesse wahrnehmxn, ob sie Wildschützen anstellen, oder den Schaden taxiren lassen will. Ich wiederhole aber, daß die Schadenta xation immer große Schwierigkeiten mit sich führt, und was die Flurschützen, mit Hunden versehen, betrifft, so ist schon gesagt worden, daß dieß nicht ausreicht, cs ist wirklich nur ein Pallia tiv und hilft nur auf wenige Stunden. Abg. Haußner: Ich glaube die Kammer aufmerksam machen zu müssen, daß die Wildschützen nie das Mittel sein werden, das Wild zurückzuhalten. Das Wild tritt nie aus dem Dickicht heraus, als des Nachts, und da die Wildschützen dann nicht schießen können, so gewähren sie keinen Nutzen und sie können auch nicht im Sommer die Felder durchstreifen, um zu sehen, was darin steckt. Sollen ferner blos die Wildschaden ersetzt werden, welche außer einer gewissen Zeit statt finden, so würden dieBewohner des Gebirges und des Voigtlandes schlecht wegkommen; denn in den Zeiten, wo die Jagd beginnt, stehen dort noch die Früchte auf den Feldern. In Beziehung auf dse Bemerkung des Abg. aus dem Winkel, daß die Wildschützen auch viel für sich behalten würden, kann ich nicht beistimmen; denn man muß jeden Menschen so lange für ehrlich Halten, als ni^t das Gegentheil bewiesen ist, und da der Antragsteller das hinzugesetzt hat, daß sie auch verpflichtet fein sollen, so glaube ich nicht, daß sie sich wegen eines Hasen der Gefahr aussetzen, ins Zuchthaus zu kommen. Nach all' diesem glaube ich also, daß
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