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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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eigne, und zweckmäßig sein würde, diesen Gegenstand in die Hand der Regierung zu legen. Abg. und Secr. Bergmann findet den Antrag zu weit, indem es heiße, daß Rehe und Hasen einer Verminderung un terworfen werden sollen, und es scheine dieser Gegenstand mit dem Gesetze zusammenzufallen, welches in Bezug auf die Wild schaden beantragt worden sei. Abg. Puttrich erklärt, den Antrag nur zur Berücksichti gung der Staatsregierung gestellt-zu haben, und vereinigt sich mit dem Vorschläge des Vicepräsidenten-/ den Antrag nicht zur Abstimmung zu bringen, sondern ihn bloß im Prötoeolle nieder zulegen, damit die Staatsregierung Kenntnißnahme davon erhalte. . - i Man hatte demnach nur noch den Antrag der Minorität der Deputation zur Abstimmung zu bringen, da bereits in letzter Sitzung die Discussion darüber geschloffen worden, und nur die Abstimmung ausgesetzt geblieben war. i DerViceprasident stellt also die Frage: Tritt die Kammer der Minorität der Deputation bei, wornach alles Hoch wild, nämlich: Rothwild, Dammhirsche und Rehe blos in eingefriedigten Thiergärten gehalten werden sollen? Sie wird mit41 Stimmen verneint. Was den Antrag der Deputation unter c. anlangf, so wa ren damit alle Deputatiönsmitglicder einverstanden. Das vom Abg. Kl ah re hierzu beantragte Amendement, nach dem Worte s, bestimmtes " zu setzen: „ alle wilden Thiere" einschließendes" erhalt nicht die ausreichende Unterstützung; dagegen wird der vierte und vorhin ausgesetzte Antrag des Abg. Puttri ch ausreichend unterstützt. Der Antragsteller bemerkt noch zur Unterstützung des An trags, daß' er denselben vorgebracht habe, weil ohne diese Bestimmung viele Streitigkeiten in dieser Sache entstehen würden. sitzer eines Feldreviers für den Schaden stehen solle, den das Wild aus einem nahen Walde verursacht habe, zumal, da die ser Besitzer gar nicht die Hochjagd habe. Er glaube also eben falls, daß dieser Gegenstand der Staatsregierung anheim zu geben sek. Der Vice Präsident vereinigt sich hiermit. Staatsminister v. Zesch au: Er glaube- daß sich der An tragsteller beruhigt finden werde, wenn dieser Antrag auch nicht an die Regierung gelange; denn diese Frage müsse jedenfalls bei der Entwerfung des beantragten Gesetzes erwogen werden. Diese Frage jetzt und im Allgemeinen zu entscheiden, sei sehr schwierig, aber bei Vorlage des Gesetzes werde sich Gelegenheit darbieten, über die Grundsätze nahet zu sprechen, welche des falls ausgenommen würden. Abg. Puttrich äußert auf die Bemerkung des Abg. aus dem Winkel, daß der Unterschied zwischen Hoch-, Mittel- und Niederjagd wohl immer bleiben werde, und sich 'von selbst ver stehe, daß der, welcher die Niederjagd habe, nicht den Schaden ersetzen müsse, welcher durch das Hochwild verursacht worden. Abg. Runde: Nicht ohne Besorgniß vernehme ich so eben die Aeußerung von Grundsätzen, die das künftige Gesetz gegen Wildschäden schon jetzt decreditiren würden, wenn man fürchten müßte, daß sie darin Eingang fänden. Fast scheint es, als handle es sich mehr um einen Schutz der Jagdberechtigten, als der Jagdleidenden. Will man die Entschädigung des Letztem von der. Untersuchung abhängig machen, woher das Wild ge kommen, das den Wildschaden veranlaßt hat, so wird der Aus gang einer solchen Verhandlung gewöhnlich der sein, daß Nie mand die Verbindlichkeit zur Zahlung der Entschädigung aner kennen und der vom Wildschaden Betroffene solche entweder gar nicht oder nach Jahre langem Streit erhallen wird. Schon die wahrend dieser Debatten gehörten Äußerungen über die Vor züge der Gesetzgebung eines andern Landes, wo die Entschädi- fen, wer in dem einzelnen Falle die Entschädigung zu lei sten habe. .Schaden zu veranlassen. . - Staalsminister v. Ze sch au bemerkt, daß der Abg. Runde - Abg. und Secr. Richter halt auch diesen Antrag als der gung, erst erfolgt, wenn ein übermäßiger Wildstand notorisch Negierung vorgreifend, indem sich doch erwarten lasse, daß in nachgewiesen ist, hat mich mit großen Bedenken erfüllt. Unsere dem vorzulegenden Gesetze darüber Bestimmungen ausgenommen Gesetzgebung, die jetzt, ohne alle Rücksicht aus sslche Beschran- würdcn. Daher scheine ihm überflüssig und unnvthig, auf kungen, jedem Grundbesitzer, der Wildschäden erleidet, den An- derglcichen specielle Bestimmungen einzugehen. spruch auf Entschädigung zusichert, würde mit Aufnahme sol- Dieser Ansicht sind auch die Abgg. Sachße und Adler, Bestimmungen, wie eben von mir gerügt worden, einen Ersterer, weil dieser Vorschlag eine Bedrückung des Jagdbercch-z bäuerlichen Rückschritt und den Berechtigten von der tlgten zur Folge haben könnte, denn nicht immer werde das z Verbindlichkeit dispensiren, dafür Sorge zu tragen, daß da, Wld des Jagdberechtigten den Schaden verursachen, sondern r wo er ausschließlich die Besugniß hat, das Wild zu erlegen und auch das eines andern Jagdbesitzers, und es sei also passender,.° seinem Nutzen zu.verwenden ^solches, komme es von eignen der Regierung zu überlassen, Bestimmungen darüber zu tref- oder fremden Revieren, sich nicht in dem Maße häuft, um Abg. Puttrich macht aber bemerklich, daß der Jagdbe- rechtigte das Recht habe, das Wild zu schießen, und wer den Nutzen einer Sache habe, müsse auch den Schaden derselben tragen. Abg. a. d. Winkel: Er halte bedenklich, auf diesen An trag einzugehen, und glaube, daß dieser, so gestellt, zu den größten Ungerechtigkeiten führen würde; wenn nämlich der Be darüber ganz beruhigt sein könne, daß die Regierung bei Ent werfung dieses Gesetzes, sowohl das Interesse der Jagdleidenden, als auch das der Jagdberechtigten in gleicher Maße im Auge haben werde. Es fei schwer, gleich die Bestimmungen näher zu bezeichnen, von welchen das Gesetz ausgehen werde; er wolle aber nur einen Fall anführen/dt?ihm vorschwebe und-der diesen Uebelstand beseitigen würde. - Es dürfe nämlich nur. festgesetzt
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