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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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werben,/ daß der Jagdberechtigte zu jeder Zeit das Wild weg schießen dürfe, und wenn er es nicht thue, den Schaden erse tzen müsse. Abg. Haußner: Wenn von 2 Abgeordneten der Antrag deshalb verwerflich gehalten worden sei, weil er zu fpeciell ge stelltworden, so erinnere er nur, daß wohl kein speciellerer An trag hätte gestellt werden können, als der unter-i., welchen die Kammer angenommen habe. Was vom Abg. Runde in Bezug - auf die Nachtheile für die Verpflichteten gesagt worden,, fei sehr richtig, und man könne unmöglich für ungerecht ansehen, wenn der, welcher das Wild nieder zu schießen berechtigt sei, den Schaden tragen müsse, wenn er es nicht thue; und wenn man eine Ungerechtigkeit darin gefunden habe, daß auch der den .Schaden tragen müßte, rpelcher nur ein Hrldrevier habe, so dürfe dieser sein Revier mit einem Zaune umgaben, und er sei dann vor einem solchen Nachtheile geschützt. Abg. v. Könneritz tragt auf Abstimmung an, bemer kend , daß, wenn man sich in so specielle Anträge einlassen wolle,, dieß doch unmöglich zur Abkürzung des Landtages die nen könne, und bereits sei über den vorliegenden Gegenstand schon die 4. Sitzung gehalten worden. Vi ceprasidcnt entgegnet, daß er dem Abg. das Wyrt nicht nehmen könne, und nachdem sich noch die Abgg. Sachß e, Sccr. Bergmann und Referent gegen den Antrag aus gesprochen hatten, da er nur einen einzelnen Punct des künfti gen Gesetzes beträfe und nicht möglich sei, diesen zu berathen, wenn nicht das ganze Gesetz vorliege, stellt Vicepräsident tie Fragen: 1) Stimmt die Kammer dem Anträge des Abg. Puttrich bei? Sie wird mit 33 Stimmen verneint. 2) Tritt die Kammer dem Anträge der Deputation unter e. bei.? Sie wird einstimmig bejaht. Man kommt nun zurBeräthung des letzten Gegenstandes der Deputation, welcher unter ä. aufgeführt ist. Staatsminister v. Zeschau: Im Deputationsgutachten ist auf eine in den preuß. Staaten bestehende gesetzliche Bestimmung Bezug genommen, wornach das Jagdrecht abgelöst werden kann. Diese Bestimmung ist in der preuß. Gesetzsammlung zu lesen- und ist vom 16. Marz 1811. Sie gestattet die Ablösung der Jagd, jedoch mit der Bemerkung, daß bei der Hochjagd immer vom Er messen der Behörde abhängen soll, ob eine solche Ablösung" zu lässig sei. Ich Muß aber aufmerksam machen, daß spater eine Ab änderung und Erläuterung dieser Bestimmung getroffen wurde, und diese befindet sich in der Gesetzsammlung von 1829. Sie geht dahin, daß auch das Ermessen der Regierung wegen der Ab lösung der Mittel- und Ntsiderjagd Vorbehalten wird. Ich habe geglaubt, dieses bemerken zu müssen, weil cs beweis'!, daß man mit der allgemein ausgesprochenen Ablösungsberechtigung nicht hat auskommen können, und daß man sich von der Unzweck mäßigkeit dieser Maßregel überzeugt hat. Hauptsächlich möchte aber auch, was schon bei der frühem Diskussion zur Sprache, kam, zu berücksichtigen sein, daß, wenn die Ablösung in die Will- kichr jeden Theiles gestellt, und nicht auf freie Vereinigung beider Theile gerichtet wird, dieß in der That für die Jagdltzidenden große Nachtheile haben würde; denn während die Jagd, wie sie jetzt in manchen Revieren ausgeübt wirb,' gar keinen Nachtheil bringt, könnte der Jagdleidende durch die Provocation des Be rechtigten gezwungen werden,, jährlich eine bestimmte Leistung zu tragen. . . - Abg. Klahre stellt hiernach das Amendement, daß die Worte: „mit beider Theile Einwilligung" weggelassen,wür den, und Vice Präsident bemerkt, daß dieß ein Mittelwegsei, wo durch der Antragsteller die Sache sehr passend in die Hände der Regierung lege, damit diese bei Entwerfung des Gesetzes die Grundsätze erwäge, nach welchen die Ablösung erfolgen könne. Abg. v. Mayer verlangt vor Unterstützung des Antrags das Wort, bemerkend, daß dieser Antrag entweder den Antrag der Minorität oder den der Majorität zu bezwecken beabsichtige; und in so fern halte er dafür, daß ihm weiter keine besondere Folge gegeben werden könne, indem seine Tendenz in dem einen oder andern Anträge enthalten sei. Vicepräsident macht aber wiederholt darauf aufmerk sam, daß der Antrag einen Mittelweg vorzeichne, indem die Ma jorität für beiderseitige, die Minorität für einseitige Einwilligung sich erklärt habe, der Antrgg aber überlasse dieses der Staats regierung, und wenn man erwäge, daß man jetzt bloß vorberathe, so sei dieser Ausweg der beste, und man würde über eine Debatte wegkommen, welche doch für jetzt keinen Erfolg haben könne. , Er bringt sonach den Antrag zur Unterstützung, und nach dem er zahlreich unterstützt worden war, äußert Abg. und Secr. Bergmann: Er glaube doch, daß es nicht angemessen sei, dem Anträge beizutreten, weil er ganz un bestimmt sei und gar keine Ansicht ausspreche. Bereits seien die Gründe für oder wider die einseitige und doppelseitige Provoca tion ausgesprochen worden, sie seien im Deputationsgutachten enthalten, er wolle sic nicht wiederholen, glaube aber, daß man sich darüber entscheiden könne: Gar keine Ansicht auszusprechen, halte er bedenklich, um so mehr, da die Jagdgerechtigkeit nicht wie andere Servituten angesehen werden könne, sondern ein Ho heitsrecht sei und auch die einseitige Provocation eben so gut wäre, als ob man das Jagdrecht überhaupt aufhebe. Abg. Sachße: Er würde dem Antragsteller beistimmen, wenn die Ablösung des Jagdrechtes wie bei andern Servituten bewirkt;, daß es ganz verschwinde, wenn also das verschwinde, was die Veranlassung gebe, wenn das Jagdrevier, welches ab gelöst worden, ganz von den übrigen Revieren könnte abgetrennt werden; allein da dieses nicht der Fall sei und immer wiederWild in die abgelöste Waldung kommen werde, so würden nur die Per sonen gewechselt, und er sehe nicht ein, welchen Unterschied das hervorbringe. Aus diesen Gründen könne er nur dafür stimmen, daß man es bei dem Gutachten der Deputation bewenden lasse. Abg. Axt: Gs seien mehrere Bedenken dem Anträge des Abgeordneten Klahre entgegengestellt worden; er könne sich aber nicht mit ihnen befreunden. Man habe Umstände angeführt, welche die einseitige Provocation unmöglich machen sollten; er glaube aber, beiderseitige Gründe seien der Staatsregierüng be kannt, welche für die ein- und zweiseitige Provocation sprä chen, und wolle man den Grundsatz festhalten, nicht in Has Dr--
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