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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Abg. Sachße bemerkt, daß das Gesetz alle derartigen Bestimmungen umfassen müsse, und also auch diesen Gegen stand, und deshalb sei dieser zur Berathung geeignet. Wolle -man ihn erst an die 3. Deputation abgeben, so müsse diese dar über berathen, und einen Antrag an die Kammer bringen, wo gleichfalls eine Diskussion darüber statt finden müsse, und da- ,her halte er für angemessen, sich jetzt darüber zu bestimmen. Der Vicepräsident erklärt dem Abg. Sachße beistim- 'men zu müssen, da jedem Abgeordneten gestattet sei, Anträge vorzubringen. Abg. a. d. Winkel hält den Antrag bedenklich; denn einmal werde dadurch die Mitjagd eingefährt, weil diese Hunde sehr wohl zum Jagen abgerichtet würden; dann müßten die Hunde und Katzen ein Zeichen an sich haben, um zu sehen, welche herrenlos, seien, oder nicht, und endlich würde doch die Beschränkung nothwendig sein, daß sie mit Zustimmung ihrer Ekgenthümer herumliefen. Abg. Roux bemerkt gleichfalls, daß schwer zu entscheiden sei, welches Thier herrenlos sei, oder nicht; ferner lasse sich nicht ermessen, ob es gerade 500 Schritte seien, und dann frage er, wohin das führen soll, wenn es heiße: wo möglichst." Abg. von der Planitz hält den Antrag allerdings für be- herzigungswerth, glaubt aber, daß man sich jetzt nicht darüber entscheiden könne; denn so viel ihm bekannt sei, existirten darüber Policeigesetze im Allgemeinen, und ehe ein bestimmter Antrag stattsinde, möge man sich doch zuerst darüber Kenntniß verschaf fen , und darauf Rücksicht nehmen. Abg. und Seer. Bergmann erinnert, da dieser Gegen stand einmal zu Protokoll komme, so Wörde ihn auch die Staats regierung berücksichtigen, und er wünsche also, daß man auf die sen spcciellen Punkt nicht weiter eingchen möchte. Abg. Lehmann erklärt sich damit einverstanden, und es bemerkt Vicepräsident, daß man nun die Berathung über die eingegangenen Petitionen beendigt habe, und demnach zu einem anderweiten Gegenstand übergehen könne. Es erfolgt nun das Verlesen des Berichtes der 4. Deputa tion über die Beschwerde Christoph Martins zu Crumher- mersdorf. Als Referent verliesst Abg. Sachße den Bericht, und es wird dieser bei der nächsten Sitzung in Berathung kommen. Nachdem noch der Bericht der nämlichen Deputation über die Beschwerde der Dorfschaften Hirschfeld, Lautershofen, Lau tersbach und Haar wegen fortdauernder Belastung mit Aequiva- lentgeldern für ehemalige Jagddienste, Wolfsjagddienste und Heckenzäune von dem Abg. Runde, als Referent, verlesen und gleichfalls auf die nächste Tagesordnung gesetzt worden war, ge langt man zum letzten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, der Berathung des Berichtes der 4. Deputation über die von Waldbesitzern zu Wildenau und Wernesgrün eingerekchte Peti tion um Wegfall der baaren Vergütung an die zum Forstschutz re- quirirten Commandos. - Referent in der Sache war Abg. Runde; der von ihm über diesen Gegenstand verfaßte Bericht enthielt im Wesentlichen Folgendes: Mehrere Besitzer von Waldgrundstücken in den Dörfern Wildenau und Wernesgrün schildern in der in Frage stehenden Petition den großen Verlust, welchen sie durch die mit offener Gewalt ausgeführten Holzentwendungen von Seiten der über völkerten und verarmten Dörfer Rothenkirchen und Rodewisch erleiden. — Das einzige wirksame Hilfsmittel gegen diese ge waltsamen Plünderungen habe ein Militaircommando gewahrt, das indeß bald nach seinem Eintreffen wieder abberufen worden sei. — Nach einem aus der hohen Landesdirektion auf ein Gesuch um einen wiederholten derartigen Forstschutz erlassenen Bescheid sek ihnen ein solches Militaircommando, jedoch nur unter der Be dingung zugesichert worden, in so fern sich Petenten dazu verste hen wollten, für jeden Commandirten, außer der freien Bekö stigung , überdieß- noch monatlich 2 Thlr. 10 Gr. 6 Pf. zu bezahlen, indem das königl. Kriegsministerium sich dahin erklärt habe, nur gegen eine solche Vergütung an die Regimentswirth- schaftscvmmissionen hinführo Commandos verabfolgen zu lassen, welche, ohne Bedarf für den eigentlichen Dienst, Klos zu Privat zwecken auf den Etatpräsent gehalten werden müßten. — Die Petenten erblicken in diesem Ansinnen einen Aufwand, der sich bald sehr hoch belaufen, und ihre Kräfte übersteigen würde. Sie sind zwar erbötig, die commandirten Mannschaften zu beköstigen, glauben aber im Uebrigen, daß der Staat die Verbindlichkeit habe, ihnen gegen offene Gewalt den Schutz zu gewähren, den der 24. tz. der Verfassungsurkunde allen Staatsbürgern zusichert, und finden sich dadurch bewogen, die Verwendung der Stände um Bewirkung einer Verordnung nachzusuchen, in Folge deren solchen Waldbesitzörn, die gezwungen sind, um einen derartigen Forstschutz einzukommen, dergleichen Milktaircommandos zwar gegen Verabreichung der Kost, jedoch sonst ohne weitere Geldver gütung bewilligt werden mögen. Die Deputation der 2. Kammer glaubte daher zunächst er wägen zu müssen: I) ob ein solcher Forstschutz überhaupt noth wendig , 2) ob der Staat dazu verbindlich, 3) ob dessen Leistung der Bestimmung des Militairs nicht entgegen, und 4) ob aus einer solchen Verordnung, wie oben erbeten, wohl Mißbrauch zu besorgen sei. Mehrfache den Mitgliedern der Deputation nur zu wohl bekannte Thatsachen liefern zu der von den Petenten ge machten Schilderung Belege derselben Art. Die Verwüstungen, denen die Privathölzer besonders in der Nähe von Städten durch Schwärme von Holzdieben ausgesetzt sind; die Frechheit, womit förmlich organisirte Banden den Widerstand der rechtmäßigen EiHenthümer verhöhnen und solche durch Mißhandlungen ein- schuchtern; der schwache, unzureichende Schutz endlich, welchen die richterliche Gewalt und die policeilichen Anstalten des Landes gegen diesen Unfug därbieten, alle diese Umstände haben an ein zelnen Orten einen Zustand herbeigeführt, der im schreiendsten Widerspruche mit aller Ordnung, Sicherheit und mit den natür lichsten Grundbedingungen eines gesitteten Socialverbandes stehet und faktisch beurkundet, daß im Wege der Gesetzgebung selbst das verschärfte Mandat vom 27. November 1822 den vielfältigen Klagen über Holzdiebstahle nicht abgeholfen hat. Sehr richtig gradukrt zwar dasselbe die Strafen gegen die JncUlpaten, je nachdem solche das Holz bloß aus Armuth entwenden, oder schamlos stehlen, oder als gefährliche Holzdiebe sich mit gewaff- netör Hand ihrer Verhaftung widersetzen.' Allein die Art der
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