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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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bringen, es wegnehme. Nun aber scheint mir richtig, daß dieser Gegenstand em allgemein policer'licher sei; der Staat, .welcher selbst die besten Mittel in Händen hat, seine Walder zu .schützen, sieht selbst ein, daß er nicht im Stande ist, seinen Waldern durch die gewöhnlichen Mittel Schutz zu.gewahren, sondern, muß Militair dazu commandiren, und man kann also nicht sagen, daß der Privatmann diesen Schutz gewähren könne, vnd eine Unterlassungssünde sei, wenn er ihn nicht leiste. Wenn also jeder um den Militairschutz nachsuchen und dafür bezahlen solle, scheint mir hart. Wie ich gesagt, wenn Gesetze und policeiliche Maßregeln nicht hinrekchen, so muß der Staat mit andern Mitteln einschreiten, und ich glaube, daß es nur da durch geschehen könne, wenn Militair - Commando's angewen det würden. Ob dadurch eine Erhöhung des Budgets bewirkt wird, lasse ich oahingestellt, wenn es aber ist, kann das Land wohl unbedingt zu einer solchen, allen Unterthanen nützlichen Maßregel etwas bewilligen. Ohne Militair sehe ich nicht ein, wie der Forstschutz möglich werden soll; allein ich glaube, daß Licht gerade aus das Gesuch jedes Einzelnen die Sache zu stellen sek, sondern würde für zweckmaß'g halten, daß, wenn sich der gleichen Calamitäten in einem Amtsbezirke Herausstellen, sich zunächst an den Bezirksamtmann oder an die Kreisdirection zu wenden und von diesen zu beurtheilen sei, ob ein Militair-Com- mando nothwendig werde; wenn es aber von diesem für noth- wendig erachtet und darüber Bericht an die Dberbehörde erstat tet wird, so möchten dann in ganze Bezirke dergleichen Com- mandos vertheilt werden. Abg. Adler: Daß es eine allgemeine Sache sei, hatsich mehrfach dargelegt, und es wird aus dieser Rücksicht allerdings der Schutz durch Militaircommandos unentgeldlich erfolgen müs sen; wenn man angeführt hat, daß der Privatmann aus eignen Mitteln den Forstschutz zu leisten habe, so muß ich mir doch die Frage erlauben, wer die Stadtthore von Dresden zu bewahren hat, ob das nicht der Stadt Dresden zugehöre? Vicepräsident: Das ist kein Gegenstand, der hierher gehört. Abg. Meisel: Der Ansicht bin ich auch, übrigens glaube ich nicht, daß die Thorwachen zum Schutz der Stadt Dresden aufgestellt sind, sondern aus ganz andern Gründen. Abg. Sachße: Die Deputation hat nicht den Forstschutz überhaupt in Anspruch genommen, sondern nur subsidia risch, wenn die Mittel des Eigenthümers nicht ausreichen. Es liegt auch im Interesse des Staates, die Forsten der Privaten zu schützen; denn noch immer nehmen sie einen großen Theil des Landes ein. Der Hauptschaden besteht aber nicht in der Ent wendung der Stamme, sondern in der Art der Entwendung, daß solche gestohlen werden, welche sich in Anwachs befinden, vnd es wird dadurch bewirkt, daß auch andere Baume wegge schlagen werden müssen. Durch solche Holzdiebstahle werden ganze Flachen des Holzbodens unbrauchbar gemacht, und es muß im Interesse des Staates liegen, die Privaten nicht in die Nothwendkgkeit zu setzen, ihre Walder aözutreiben, und man kann also nicht sagen, daß es bloß im Interesse der Privaten liege. Ferner bemerke ich, daß der Antrag der Deputation nur auf temporären Schutz geht und nicht auf fortdauernden. ' Der Private ist oft nicht im Stande, die Holzdiebe zu fangen, und wenn er auf der einen Seite einen solchen auch fängt, so wird auf der andern Sekte noch fortwährend gestohlen. Hierzu kommt, daß die Holzdiebe auch größere Furcht vor dem Militair haben, und doch ist auch das Militair unter gewissen Umständen verant wortlich , wenn es sich Gewalt erlaubt. Abg. Axt: Ich habe mich für den Grundsatz der De putation ausgesprochen und wiederhole das. Ich erkenne die Verbindlichkeit des Staates nach tz. 26. der Verfassungsur kunde durchaus an; daß Modifikationen dabei gemacht wer den müssen, ist freilich keinem Zweifel unterworfen, und die Deputation hat selbst eine Modifikation gemacht, in dem sie nur auf temporären Forstschutz und bei erwiesenem Be dürfnisse darauf antragt: Dazu, glaube ich, ist auch der Staat verpflichtet, und diese Verpflichtung kann er nur durch strenge Strafen oder Verhütungsmaßregeln lösen. Daß das Erste nicht ausgereicht hat, ist klar, indem schon gesagt wurde, die Holz diebe machten sich aus der Gefangniß - und Zuchthausstrafe und den Kosten nichts, entweder weil sie es im Gefangniß besser Här ten, oder die Kosten durch ein.desto größeres Stehlen wieder her einbrachten. Es bleibt also nur das Zweite übrig, und daß die ses durch jedes Mittel zu erreichen gesucht werden müsse, bin ich überzeugt. Sobald nachgewiesen ist, daß in einer Gegend die Sicherheit in der Maße gefährdet wird, daß sie Bandenweise zu diesem Verbrechen hinausziehen, so glaube ich, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Staat seinen Arm leihen müsse. Wenn man anführen wollte, daß vielleicht die Forsteigenthümer selbst Schuld waren, so kann das nicht in Anregung kommen, wenn einmal solche Mißbrauche da sind; ich glaube aber auch, daß diese mehr in der Eigenthümlichkeit der Gegenden liegen, wo nahrungslose Menschen auf einem kleinen Flachenraume zusam- mengedrangt sind und nichts verdienen können. Daher erwarte ich auch in diesen Gegenden eine ganz besondere Abhilfe von der Einrichtung eines allgemeinen Landarbeitshauses; nur dann wird die Sache etwas beseitigt werden, ganz und gar wird man es wohl schwerlich beseitigen können, aber es wird doch den groben Excessen vorgebeugt. Abg. Roux: Soviel ich abzunehmen Gelegenheit gehabt habe, stimmt das, was die Majorität der Deputation vorschlagt, ganz mit dem überein, was bereits im Sinne der Staatsregierung liegt. Es ist vom königl. Commiffar ausgesprochen worden, daß man Seiten des Ministeriums und der Landcsdirection von 'dem Grundsätze ausgehe, daß da, wo ein Privatmann dienö- thige Sicherheit nicht gewahren könne, der Staat Hilfe leiste, daß diese Hilfe auf das bereitwilligste gewährt werde, und der Staatsbehörde zur Freude gereiche, wo es nothwendig sei, diese Hilfe eintreten zu lassen. Ich glaube also, in dieser Hinsicht be dürfe es eigentlich eines Antrags nicht, inzwischen finde ich aber auch nicht bedenklich, sich der Majorität der Deputation anzu schließen. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Der Redner, welcher so eben gesprochen, hat sehr richtig bemerkt, daß in Hin sicht des Grundsatzes eine vollkommene Uebereinstimmung vor- 2
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