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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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3154 nicht der Gegenstand Zum Budget zu verweisen sein möchte. Fin- spruch zu nehmen habe. Aus diesem tz. läßt sich durchaus nicht det man noch für gut, einen Antrag zu stellen, so bin ich damit j deduciren, daß die Forsteigenthümer einen besondem Schutz in Fall ist. Unnütze Furcht und Eigennutz haben beigetragen, daß Abg. Puttri ch: Der sichtigere Forstschutz hinsichtlich der : handett sei. Im Factischen und einzelnen Falle kann sich freilich Äs Frage Herausstellen, ob sich der Fall zum Einschreiten des Staates eigne; allein das gehört nicht hieher; es handelt sich hier lediglich um den Grundsatz. Da aber eine vollständige Ueberein- ckunft stattsindet, so kommt es nur darauf an, daß der Staats- -regierung die Mittel gewahrt werden, um diesen Zweck zu reali- siren, und es würde also nöihig fein, dem Grundsätze gemäß zu handeln. Deshalb-stelle ich der geehrten Kammer anheim, ob eine Erfahrung aus meiner Gegend anführen, wo sich, seitdem ein Förster bei uns angestellt ist, dieseFälle sehr vermindert haben; denn dieser Mann geht ohne Weiteres hin und zeigt die Holz frevler an. Vice Präsident: Es ist allerdings wahr, daß tz. 26. der Verfassungsurkunde sagt: „Die Rechte der Landeseinwoh ¬ ner stehen für alle in gleicher Maße unter dem Schutze der Ver fassung." Allein dieser Schutz besteht doch blvs darin, daß durch die Gesetzgebung das Eigenthum sicher gestellt und daß die Gesetze auch executirt werden; aber daraus geht nicht hervor, daß dieser Schutz noch weiter ausgedehnt werden soll; denn. dann hätte jeder Feldbcsitzer gleichsam das Recht, daß. er einen solchen Militairschutz verlangen könnte j und sich auf h. 26. be ziehen ; indem er sagen könnte, daß jeder gleiches Recht in An- nun frage ich aber, wo der Beweis vorliegt, daß gegen solche i Banden Untersuchungen ftattgefunden haben. Haben diese noch nicht stattgefunden, so kann man auch nicht sagen, daß die Ge setze- so wenig wirkten, und daß solche Beeinträchtigungen des Eigenthums nicht durch den Privatschutz vermieden werden könn- s ten. Uebrigens stellt sich die Sache sehr precar dar, wenn, wie - gesagt worden, ein Privatmann so viel Militair zum Forstschutz - braucht. Aber ausgemacht ist es, und es stellt sich in der Wirk-, lichkekt als begründet dar, daß ost die Mittel vernachlässigt wer den, wodurch man den nöthigen Schutz seinen Waldungen ge wahren kann. Es giebt Communen, welche 600 bis 800 Acker Holz haben, und da geben sie einem Tagelöhner wöchentlich 6 bis 8 Groschen, der nun die Walder schützen soll. Das ist aber un möglich; denn bei Tage hat er seine Arbeit, weil er von den . 8 Gr. nicht leben kann, und so stellt sich häufig der Fall heraus, ' daß es an den Eigentümern selbst liegt, wenn so viel Holzge- einverstanden, der aber in so fern nicht nöthig ist, als die Regie- Anspruch nehmen können. Mir scheint, als wenn der Antrag rung diesen Grundsatz schon befolgt. Die Präjudicialfrage würde der Deputation zu weit gehe; denn ein Bedarf wird immer vor- aber-immer die sein, daß diese Mittel gewahrt werben. Händen sein, wenn auch das Eigenthum nur wenig von den aber-immer die sein, daß diese Mittel gewahrt werben. Abg. Haußn er: Ich habe bei Berathung über die Abkür- Privaten geschützt wird. Daher glaube ich, daß man den An- zung des Landtags mich schon dem Grundsätze angeschlossm, wel- trag auf diesen Fall nicht ausdehnen könne, sondern darauf zu chen die Minorität ausgesprochen hat. Ich glaube, daß die beschränken sei, wenn die Eingriffe in das Eigenthum den Cha- Staatsregkerung das-Eigenthum im Allgemeinen schützen muß, ratter einer Störung der öffentlichen Sicherheit annehmen, abernicht, daß sie jedes einzelne Privateigenthum schützen könne. Dann würde der Staat eingreifen müssen, aber weiter zu ge- -Wohin soll dieser Grundsatz führen? Wenn die Forsteigenthümer auf Kosten des Allgemeinen, dazu könnte ich meine Austim klagen , sie hatten keine'Mkttel', so glaube ich, daß dich nicht der Eng nicht geben. Fall ist. Unnütze Furcht und Eigennutz haben beigetragen, daß Abg. Puttri ch: Der strengere Forstschutz hinsichtlich der nichts gegen die Holzdiebe geschehen ist; denn die Untersuchungs- Staatswaldungen, der anjetzt statt findet, muß, .wie ich be- kosten werden dem angerechnet, welchem der Grund und Boden schon früher bemerkt, sehr auf die Privatwaldungen zurück- gehort , wo der Holzdiebstahl begangen wurde. Man kennt diese» dort nicht zugslassen wird, fallt in die letztem Holzdiebe genau; sie sind aber weder bei der Dbrigkeit angezeigt So viel mir bekannt, ist zur Bewerkstelligung worden, noch ist sonst etwas gegen sie erfolgt. Die Deputation Forstschutzes in Staatswaldungen auch Militair beordert; ! könnte denn dieses nicht mit angewiesen werden, daß es, sobald es, einen Forstfrevel oder eine Entwendung in den Privatwal- dungen, durch welche es oft hindurch muß, gewahrt, 'dleß eben- f falls anzelgt? Staatsminkster v. Zezsch w itz: Ich muß hierauf bemcr- kcn, daß in Bezug auf den Kostenpunkt die königl. Waldungen, f wie Privatwaldungen betrachtet, und von dem Nutzen, welchen die Staatswaldungen einbringen, das abgezogen wird, was für die Commandirten bezahlt wurde. Uebrigens würde eine Instruction, daß der für Forstschutz in Staatssorsten Comman- dirre zugleich über angranzende Privatwaldungen Aufsicht füh- ' ren soll, zu vielen Mißverständnissen Anlaß geben; dann wie kann der Soldat in einer Privatwaldung wissen, ob der, welcher das Holz im Walde nimmt, ein Holzdieb ist, oder ob er selbst Cigenthümer, oder es gekauft hat. ES würde das nicht § lucht zu ermitteln sein, wenn nicht Jeder, der Holz fallt oder stöhlen wird, obschon ich nicht leugne, daß auch Fälle vorkom-! absahrt, eine Legitimation bei sich führte. men, wo der Eingriff in die Holzungen sehr groß ist und ihm « Abg. Meisel: Ich bin mit dem Grundsätze einverstanden, ' vorgebeugt werden muß. Indessen muß ich bemerken, daß sich lw lchen.der Hr. Negierungscommissar ausgesprochen hat, und ' dieser Uebelstand gewiß mindern würde, wenn Forstleute ange-« glaube auch, daß die Meinung, welche ich ausgesprochen, nicht stellt würden , die man hinlänglich salarirte. Ich kann das als cntgegenstehe. Der Hr. Regierungscommiffar hat gesagt, daß, sobald anerkannt worden, es seien policeillche Maßregelst zur Abwendung eines allgemeinen UebelS erforderlich, das Ministe rium des Innern Militair requirireu werde. Dadurch ist aber nicht ausgeschlossen, daß, wenn es-reine Pripatfache bleibt, dieftrhalb kein Schritt weiter gethan werde; und nun scheint mir, daß es auch im vorliegenden Fall nicht anders sei. Etwas
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