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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Zuvörderst wird das über die letzte Session aufgenommene Protokoll verlesen, genehmigt und durch v. Ziegler und v. Hartitzsch mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist nichts e'mgegangen und man kann daher sofort zur Tagesordnung schrkritu, auf welcher sich-als erster Gegenstand der Schluß der anderweiten Berathung über das Staatsdienergesetz befindet. Referent v. Carlowitz beginnt seinen Vortrag mit Verle- d'aß aus den oben angedeuteten Gründen auch hier die Fassung der 1. Kammer der des Entwurfs vorzuziehen sei, so empfiehlt sie, jedoch nicht einmüthig, der Kammer, auf Ihrem gefaßten Beschlüsse zu beharren, nur hat sie bti nochmaliger Prüfung es der Deutlichkeit entsprechend erkannt, wenn statt der Worte „und wo" das Wort „insofern" gesetzt würde. ,< Die Kammer folgt einstimmig dem Rathe ihrer,De putation. . . . , Bei tz. 51. bemerkt die Deputation: sung des Z. 47. Die Deputation begutachtet hierzu: Wegen des beibehaltenen einmonatlichen Gehaltsabzugs wird, wie nach dem frühem Vorschläge der Deputation so nach dem Beschlüsse der 2. Kammer, das Verhälmiß der bereits ange stellten Diener ein anderes und die Zahl 10 in die Zahl 5 umge- wandclt werden müssen, - Staatsminister v. Könnerktz: Die in der 2. Kammer über diesen Z. entstandenen Zweifel machen wohl eine andere Fas sung desselben wünschenswerth. Was zuvörderst dieUeberschrift anlangt, so scheint selbige, da sie nicht von der Anwendung des ganzen Gesetzes, sondern nur von der des vorhergehenden Z. auf die bereits angestellten Diener handelt, nicht recht zu passen, weshalb der Z. 47. angemessener mit „Fortsetzung^ zu überschrei ben sein dürfte. Ferner erledigt sich der Schlußsatz durch die bei tzZ. 41. und 42. getroffenen Bestimmungen vollkommen, Aus diesen Gründen schlage ich für den ganzen §. folgende Redaction vor: „Fortsetzung. — Die bei Erlassung gegenwärtigen Gesetzes bereits angestellten oder in Wartegeld gesetzten, oder mit Pension entlassenen Staatsdiener, letztere insofern sie überhaupt den Ab zügen unterworfen sind (§. 46.) haben, so lange sie in ihrcrgegen- wartigen Stelle oder Bezügen bleiben, 5 Jahre hindurch nur nach den halben Sätzen beizutragen, wenn sie nach der zeitherigen Verfassung Besoldungsabzüge zur Armenhaus -Haupt - und zur Prämien-Kasse zu entrichten gehabt haben." Diese Fassung findet ohne eine Gegenerinnerung einstim mige Genehmigung. DietzZ.48. und 49. werden einstimmig genehmiget. Zu 50. lautet das Deputationsgutachtenr Die 1. Kammer glaubte, es trüge dazu bei, den Gesetzent wurf übersichtlicher zu machen, wenn sie nach dem Vorschläge ihrer Deputation in diesen §. zusammenfasse, was irgend über die Statthaftigkeit einer rechtlichen Ausführung zu erwähnen sei, Sie beschloß daher folgende dem Sinne des Gesetzes keineswegs entgegenlaufende Wortstellung: „Gegen die Entschließungen und Verfügungen der Behörden, welche in diesem Gesetze ihrer Beurtheilung überlassen sind und wo die rechtliche Ausführung nicht ausdrücklich vorbehalten ist, findet eine rechtliche Klage gegen den Fiscus und die Staats behörde nicht statt." . Die jenseitige Deputation hat mit Berücksichtigung ihrer Anträge bei §. 29, dem Entwürfe den Vorzug zugestqnden, und es ist ihr die 2. Kammer beigetreten; da indeß die Deputation auch in Bezug auf Z. 29. der verehrten Kammer den Anschluß an 2. widerrathen hat, und da sie noch immer der UeherzeugWg ist, Die Deputat, bemerkte in ihrem frühem Berichte, daß der in diesem §. enthaltene Grundsatz durch die Bestimmung im Z. 47., die sich auf bereits angestellte Diener bezieht, eine Ausnahme leide, und daß es deshalb angemessen sei, vor den Worten „keine Anwendung" die Worte einzuschalten: „dafern dießnichtindiesenr Gesetze ausdrücklich bemerkt ist." Die 1. Kammer konnte nun zwar, da sie Z. 47. in Wegfall zu bringen beschloß, auf diese Bemerkung keine Rücksicht nehmen, dafern sie aber jenen Z. wieder hcrzustel- len gemeint sein sollte, empfiehlt ihr die Deputation die Annah me dieses seine Rechtfertigung in sich selbst tragenden Zusatzes um so mehr, als sich die 2. Kammer nicht gegen ihn erklärt hat, son dern ihn übersehen zu haben scheint. Der §. wird' mit dem von der Deputation vorgeschlagenen Zusatz einstimmig angenommen, und ist somit die Durch- gehung des Staatsdienergesetzes beendigt. ' , Der zweire auf der Tagesordnung sich befindende Gegen stand enthält die Berathung über den anderweiten Bericht der I. Deputation, das Dekret und den Plan wegen Errichtung der Kreisdlrectionen betreffend.,, . Prinz Johann, als Zn der Sache ernannter Keftrent, tragt zuvörderst den Bericht vor, wie folgt: Auf anderweiten Bericht ihrer 1. Deputation hat die 2. Kammer das Decret und den Plan, die Errichtung von Kreisdi- rectionen betreffend, in ihrer 168. öffentlichen Sitzung und der folgenden (s. dies, in Nr. 254. u. 255. d.Bl.) nochmals in Be rathung gezogen und das Resultat der 1. Kammer mittelst Pro- tocollextractes mitgetheilt, welche darüber das Gutachten ihrer 1. Deputation erfordert hat. — Besteht nun gleichwohl in allen Puncten bis auf den 8. ß,, welcher die Regulirung der Verhält nisse der kirchlichen Behörden betrifft, vollkommene Ueberein- stimmung, so glaubte die 1. Deputation doch nach mißlunge nem Versuche, mit der betreffenden Deputation der 2. Kammer eine Vereinigung zu Stande zu bringen, und bei der Wichtig keit des Gegenstandes ihre Ansichten ihrer verehrten Kammer in einem anderweiten Berichte darlegen zu müssen. — Zuvörderst erlaubt sich die Deputation zu bemerken, daß in 2 Punkten auch bei dem 8. tz. beide Kammern übereinstimmende Beschlüsse ge» süßt haben: 1) über Beibehaltung des katholischen Consistorir unter verminderter Besetzung desselben und Uebertragung einer ! Mitaufsicht über die katholischen Schulen an die Kreisdirectio- nen; 2) darüber, daß zu Veränderung in der Consistorialver- fassung ^>er Protestanten die ausdrückliche Zustimmung der Stände erforderlich sei. (Fortsetzung folgt.) Druck Mb Papier vonB. G, Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion r v, Gretschel.
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