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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Vertrauen, als Brennpunkt ihre? cst^'chten, als der Vertreter heiliafl^; Inrenssen bef^,ch^^ werden könnrä. ^ver auch seine Stellung nach Außen würde ihm nur gerin gen Einfluß gewähren. Beleuchtet man nämlich die sogenann ten innern Kirchenangelegenheiten genauer, so wird sich ergeben, Haß sich dieselben auf vier Hauptgegenstände rcduciren lassen: 1) Allgemeine dogmatische und liturgische Angelegenheiten. 2) Entscheidung reinkirchlicher Streitigkeiten (wie deren in Z. 9. des Gesetzes über Competenzverhältnisse einige mit erwähnt sind). 3) Beaufsichtigung der Geistlichen und Schullehrer. 4) An stellungen derselben. — Die Zahl der unter 1. erwähnten .Geschäfte dürfte bei der einfachen Liturgie und der dem eigent lichen Dogmatismus abholden Tendenz des Protestantismus wohl nur.gering sein undauch bei diesem soll demKirchcnrath nur Hie Abgabe eines Gutachtens zustehen.— Ihm bei den Geschäf ten unter 2. eine Concurrenz einzuraumen, scheint weder in dem -Plan der Regierung zu liegen, noch mit der Stellung und Zu- - sammensetzung des Kirchenraths vereinbar. — Zwar ersieht man .nicht ganz klar, ob dem evangelischen Kirchenrathe eine Theil- ria'hme bei der Aufsicht über Kirchen- und Schuldiener eingeraumt 'werden soll, da es einerseits heißt, er solle sich zu Beaufsichti- -grmg des Kirchenwesens der Decane als Organ bedienen, andrer- -seits aber diese Aufsicht den Kirchen- und Schulräthen zugeschrie- ben wird; so viel aber scheint unzweifelhaft, daß von vier ander weit eingestellten zum Theit in untergeordneten geistlichen Aem- tern stehenden Männern eine solche Aufsichtsführung selbst bloß als Superrevision in irgend einer erfolgversprechenden Weife nicht -geführt werden kann. — Was nun endlich vie Besetzung der geist lichen Stellen betrifft, so soll der evangelische Kirchenrach hierbei bloß in der Eigenschaft einer Prüfungskommission concurriren. Solche Prüfungen können aber höchstens über die wissenschaft liche Ausbildung der Candidatcn und über diese nicht immer mit -Sicherheit einiges Anhalten gewähren. Der sittliche Character, die Grundsätze und die Tüchtigkeit des Mannes lassen sich aber ,nur bei längerer Beobachtung und namentlich bei geschäftlichen Berührungen mit demselben erkennen; da aber alles dieses dem Kirchenrathe in den meisten Fallen fremd sein, dem Cultminister aber zur Seite stehen wird, so wird unter solchen Verhältnissen selbst zum Besten der Sache Letzterm allein auf die Stellenbesez- zungen ein entscheidender Einfluß verbleiben. Die Stellenbescz- zungen sind es aber gerade, bei denen sich der schädliche Einfluß 'einer möglichen einseitigen Richtung am meisten und am dauernd sten zeigen kann; und hier wenn irgendwo ist vor allem Sicherstel lung nöthig, wenn man nicht die Zufälligkeiten der Personen, sondern das Wesen der dauernden Institution im Auge behalten will. — Unmöglich wird aber bei einer so wenig in den Gang der Geschäfte eingreifenden Stellung der evangelische Kirchenrath zu irgend einer Controls tauglich sein, die nur dann möglich ist, wenn man von dem laufenden Geschäft in fortdauernder Kennt- niß bleibt; unmöglich wird eine Behörde, wie diese, je ein Ge wicht in der öffentlichen Meinung zu behaupten im Stande sein. Bedenkt mgri endlich noch, daß von den ihm zugcwiesenen Ge schäften (mit Ausnahme der Prüfung der Candidaten, zu der es aber an einer bloßen Prüfungscommission genügen würde) die meisten nur äußerst selten vorkommen dürften, da der Vorschlag zu den Predigttexten nur einmal im Jahre nöthig sein wird, Ab schaffung von Feiertagen wohl nicht so bald wieder und liturgische Veränderungen nur sehr selten zur Sprache kommen dürften und Disciplmarfragen, wo es sich um falsche Lehre han delt, auch zu den Ausnahmefällen gehören; so muß man sich, allerdings überzeugen, daß diese Behörde gewiß über lang oder kurz als ein nutzloses Glied in der Staatsmaschine wieder bei Seite geschafft werden dürste. Eine mehrere Garantie gewährte allerdings die von der' 1. Kammer beantragte Einrichtung, wonach eine kollegiale Be-' i Handlung der rein fauchen Angelegenheiten, in öftrer Instanz ! namentlich auch bei den Stellenbefetzungen stattsinden sollte. Sie würde iewp vann mehr Sicherstellung gewähren, wenn der evan gelische Kirchenrath (wie es doch nicht der Fall ist) bei Stellende-' setzungen mit seinem Gutachten gehört werden sollte. Denn bei der Beurtheilung über die persönliche Tüchtigkeit zu einem Amte ist es schwer, ja beinahe unmöglich, in einem schriftlichen Vor träge alle einschlagenden Momente geltend zu machen, nur in dem mündlichen Austausch der Meinungen kann darüber das gehörige Licht verbreitet werden. — Es ist freilich jenem Vorschlag entgeg net worden, daß er mit der Verantwortlichkeit des Eultministers und mit der Freiheit seiner amtlichen Wirksamkeit im Widerspruch stehe, und endlich daß die Räche im Mimsterio zu sehr von ihm abhängig wären, um eine selbstständige Stellung zu behaupten. Was die Verantwortlichkeit betrifft, so ist durch das dem Mini ster gegebene Recht, die ihm bedenklich scheinenden Sachen an die m evantz-elicis beauftragten Staatsminister zu bringen, jedes Bedenken beseitigt, wenn man aber die Freiheit seines amtlichen Wirkens hier in Anspruch nimmt, so ist (abgesehen davon, daß ihm noch immer der wichtigste Einfluß bleibt) hier wohl die dop pelte Stellung desselben als Verwalter des Huris eirva saora des Staats und des Huris exisvopalis des Königs, des Kirchenober hauptes, zu beachten.— In ersterer Rücksicht findet er in der verfassungsmäßigen ständischen Concurrenz seine natürliche Con- trole, in letzterer Rücksicht ermangelt es aber an einer solchen und es sürd deshalb andere Sicherstellungen höchst wünschenswerth.— In Rücksicht endlich der abhängigen Stellung der Rathe dem Minister gegenüber, so kann ein solches Verhaltniß wohl nicht ganz in Abrede gestellt werden, aber einerseits ist zu erwägen, daß schon das Bewußtsein jedes Einzelnen, daß ihm eine ent scheidende Stimme zustehe, bei der Gewissenhaftigkeit, die dem Sachsen eigen ist, gegen zu große Nachgiebigkeit sichern dürfte, andrerseits die hier in Frage kommenden geistlichen Räthe ja nicht die gewöhnlichen Rathe im Cultministerio zu sein brauchen und eben so wie bei dem evangelischen Kirchenrathe von den in avan§6- iiois beauftragten Staatsministcrn ernannt werden können, so wie es überhaupt angemessen gewesen wäre, der so constituirten Behörde den Namen evangelischen Kirchenrath beizulegen. Auch dürste es zu Rechtfertigung der hier entwickelten Ansicht dienen, daß in Administrativjustizsachen eine der vorgcschlagenen ganz analoge Zusammensetzung der höchsten Behörde zur Sprache ge kommen ist, ohne daß man darin einen Anstand gefunden hätte. Fast noch wichtiger sind aber die Gründe, welche L. für den Plan der 1. Kammer in Bezug auf die Einrich tung bei der Mittelinstanz sprechen dürsten. Wie nothwendig eine specielle Aufsichtsführung gerade in Bezug auf das Kirchen- und Schulwesen sei, hat die Deputation schon in ihrem früheren Berichte dargelegt. Sie glaubte aber, daß Ein Kirchen - und Schulrath bei der Größe der erblandischcn Kreisdirectionsbezirke nicht damit durcbzukvmmen vermögen werde. Diese Behaup tung rechtfertigt sich vollkommen durch näheres Eingehen in die Zahlen. — Denn es hatte bisher der Kirchen - und Schulrath in der Obcrlausitz zu inspiciren: 99 evangelische Pfarrparochien mit 206,129 Einwohnern. Künftig würde derselbe zu inspiciren haben: 117 Pfarrparochien mit 232,146 Einwohnern, dagegen der zu Dresden: 197 Pfarrparochien mit 369,181 Einwohnern, der zu- Leipzig: 280 Pfarrparochien mit 327,784 Einwohnern, der zu Zwickau: 249 Pfarrparochien mit 395,120 Einwohnern. So daß also die drei erbländischen Kirchen - und Schulräthe zwei- bis dreimal so viel zu thun hätten, als gegenwärtig der Kirchen- und Schulrath in der Oberlausitz, der nur mit Mühe auszukom men vermag. — Auf die Aufsichtsführung durch die Decane dürfte deshalb wenig zu rechnen seiy, weil, wenn es jetzt schon schwer fällt, 23 tüchtige Männer zu den Superintendentenstellen zu finden, dieß bei 60 Dekanen noch in ungleich größerm Maße
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