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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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94 evangelische Kirchspiele mit 123 Geistlichen und 207 Schulen, worunter 2 Gelehrtenschulen sind, mit 248 Lehrern beaufsichti gen soll. Die Oberlausitz hat manche treffliche Einrichtung; allein der Aeußerung, die man hin und wieder vernimmt, als ob die dortige Kirchenverfassung dem übrigen Theile des Königreichs zum Muster dienen könnte, muß ich widersprechen; denn in ihr war das Kirchliche mit dem Weltlichen so vermischt worden, daß das letztere meistens mehrere Berücksichtigung fand. Ich übergehe dasjenige Anführen in dem Deputations berichte , was mit der vorseienden Lebensfrage: ob die Ange legenheiten der evangelischen Kirche künftig durch eine ausschließ lich damit beschäftigte Centralmittelbehörde berathen und beauf sichtigt werden sollen? nicht in unmittelbarer Verbindung steht, halte mich jedoch in Betreff der Acußerung: „wie, wenn es jetzt schon schwer falle, 23 tüchtige Männer zu den Superinten dentenstellen (es sind deren eigentlich mit Inbegriff der 3 geistli chen Inspektoren und des Pfarrers zu St. Afra 27) zu finden, dies bei 60 Dekanen noch in ungleich größerer Maße der Fall sein werde" zu der Ergegnung verpflichtet, daß dieß auf einem Mißverständnisse beruhen müsse, und es auch sehr zu bedauern sein würde, w/nn die für die Ausbildung tüchtiger Kirchendie ner getroffenen Veranstaltungen nicht den Erfolg gehabt hätten, daß unter einer Anzahl von mehr als 1000 angestelltrn Geistli chen , mit Inbegriff der in der Oberlausitz angestelltrn, nicht 60 zu einem derartigen aufsehenden Beamten geeignete Männer zu finden waren. Nein, zur Ehre der protestantischen Sächsi schen Geistlichkeit glaube ich das Gegentheil und soviel versichern zu dürfen, daß in manchen Bezirken eher die Verlegenheit, einem Dekane gleich befähigte Amtsgenossen unterordnen zu müssen, eintreten werde. — Nach einer nochmaligen Prüfung des von der Deputation für ihre Ansicht Angeführten habe ich mich den noch nicht von der Ueberzeugung trennen können, daß die Orga nisation eines evangelischen Kirchenraths nach den angegebenen Grundzügen, d. h. als eine berathende und aufsehende Mittelbehörde für die inneren Angelegenheiten der evange lischen Kirche, verbunden mit der Einrichtung, daß in jeder Kreisdirection die äußeren Angelegenheiten der evangelischen Kirche nebstdem gcsammten Volksschulwesen, mit Ausnahme der Einführung neuer Lehrbücher für den Religionsunterricht in den Volksschulen, unter Mitwirkung eines Kreis-Kirchen- und Schulraths besorgt werden, und die Disciplinaraufsicht auf die Geistlichen von beiden Behörden, wenn schon vom evangelischen Kirchenrath nur im Allgemeinen, geführt werde, diese aber in diesen Geschäftsbeziehungen dem Cultusministerio untergeordnet sind, den Vorzug vor dem Vorschläge der geehrten Deputation verdiene. Ich kann cs nicht läugnen, daß diese Ueberzeugung sich noch mehr in mir hat befestigen müssen, seitdem die 2. hohe Kammer am 19. December vor. Jahrs sich einhellig dafür erklärt hat, zumal sie auf triftigen Gründen, wie es mir scheint, beruht. Denn 1) möchte es die Würde der evangelischen Kirche, da die religiöse Gesellschaft, die Kirche , unter allen im Staats gebiete anerkannten Verbindungen, vermöge ihres hohen Zwecks die erste ist, erheischen, daß ihre inncrn Angelegenheiten, .von deren Gedeihen ihr Leben selbst bedingt ist, durch eine ausschließ lich damit beschäftigte und zweckmäßig organisirte Behörde, in welcher daher das geistliche Element überwiegend sein muß, be rathen und beaufsichtigt werden. In dem Cultusministerium selbst kann aber eine Behörde dafür in angemessener Weise nicht gebildet werden, weil, wie oben bemerkt worden ist, dieses zugleich eine Staatsbehörde ist, dann eine solche Einrichtung seine Verantwortlichkeit in dieser Beziehung aufheben uud end lich den Jnstanzenzug stören würde; 2) erfordert eine solche Ein richtung die Rücksicht auf die Selbstständigkeit der evangelischen Kirche, welche die geehrte Deputation selbst nach früheren Aeuße- rungen gesichert wissen will, und sie wird daher 3) den evange lischen Glaubensgenossen, welche hinsichtlich der dem Eultus- minister gegebenen Befugnisse Besorgnissen Eingang versteckte« ten, Beruhigung verschaffen, indem so dieser Minister nach un ten durch den evangelischen Kirchenrath, nach oben durch die in svanZeUcis beauftragten Minister in seinem Wirken, hinsicht lich der evangelischen Kirche in angemessener Weise controlrrt werden kann. Sie gewährt aber auch 4) wieder dem Cultus ministerium einen sichern Stützpunkt für seine Entschließungen in Sachen der evangelischen Kirche, sowie 5) die nöthige Ein heit, damit das ganze in dogmatischer und liturgischer Hinsicht zusammengehalten werde, und sie erfordert 6) damit diesen Um- stand ich wenigstens nicht zu übergehen scheine, einen, wie die Deputation selbst erwähnt, geringeren Aufwand, als der von der Deputation vorgeschlagene. Eine ähnliche Berücksichtigung hat man ferner 7) zur Zeit nicht nur in allen protestantischen deutschen Staaten, sondern auch auswärts, neuerlich in Ruß land, durch Errichtung besonderer Behörden in den Provinzen, wo evangelische Glaubensgenossen in bedeutender Anzahl sich be finden, der evangelischen Kirche gewidmet, und wenn in Sach sen zuerst bei einer neuen Organisation der Behörden die Inter essen der evangelischen Kirche gehörig nicht beachtet erschienen, so würde dieß im In- und Auslande um so auffälliger sein, als das katholisch-geistliche Consistorium, dessen von beiden Kam mern beschlossene Beibehaltung übrigens auch mir den bestehen den Verhältnissen angemessen scheint, künftig, wenn in Folge des Gesetzes über pripilegirte Gerichtsstände mehrere Besorgun gen aus seinem bisherigen Geschäftskreise, wie er in der dem Mandate vom 19. Febr. 1827 angefügten Ueberschrift angege ben ist, in Zukunft ausscheiden, und wenn man ferner, daß dieses Consistorium in Betreff derDisciplinargewalt über Geist liche sehr beschränkt ist, in Erwägung zieht, im Wesentlichen nur eine berarhende und aufsehende Mittelbehörde für die in- nern Angelegenheiten der katholischen Kirche in den Kreislan den wird, wie Ihre geehrte Deputation in ihrem früheren Be richte sud 6.c. selbst anerkannt hat, und demungeachtet bleibt. Ich empfehle Ihnen daher den diesseitigen Plan zur Annahme, und sollte ich mich ja, was ich zur Zeit nicht fürchte, zu einer irrigen Ansicht hingeneigt haben, so darf ich jedenfalls den Vor wurf des Egoismus nicht fürchten. Referent: Ich freue mich, daß die Deputation mit der Regierung hinsichtlich des" Zweckes gleiche Ansicht theilt, nm über
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