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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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SILZ über die Mittel sind beide,, wie 'mir scheint, noch uneinig. Zuerst muß ich die Deputation' gegen den Vorwurf verwahren, als verletze sie die Parität; sie beabsichtigt ebenfalls volle Si cherstellung der evangelischen Kirche, sie will letzterer drei Con- sistorien ertheilt wissen, wahrend für die katholischen Glaubens genossen nur eins bestehen soll/ —> Ich gehe nun auf die einzel nen Äußerungen des Hm. Cultusministers ein, und verwende mich zuvörderst zu dem, was von Sr. Excellenz rücksichtlich Der obern Behörden zur Sprache gebracht wurde. Der Widerspruch, welchen man da in der Äußerung der Deputation finden will, löset sich von selbst, wenn man bedenkt, daß die Behörden einen doppelten Zweck haben sollen, Dämlich einen praktischen Wirkungskreis und einen moralischen Einfluß. Bei Ermange lung deß ersteren wird her letztere fehlen, und je mehr man den praktischen Wirkungskreis zu erweitern beabsichtigt,, desto grel ler wird der Nachtheil der nicht zweckmäßigen Zusammensetzung sich Herausstellen. Ihre Organe sollen nach beiden Vorschlägen die Kirchen- und Schulrathr und die Dekane sein. Will aber, die Regierung die Mitglieder der oberen Behörde Behufs der unmittelbaren Aufsichtsführung im Lande.Herumreisen lassen, so halte ich dieß schon darum für unausführbar , weil die Mitglie-. der zugleich angestellte Geistliche der Residenz sein sollen. Jede concurrente Aufsichtsführung Hat sich bisher als nachtheklig be wiesen. Eben so wenig vermag ich der Ansicht meinen Beifall zu schenken, daß man den evangelischen Kirchcnrath nicht als Vertreter feiner Kirche anerkennen will. Allerdings aber ist er dazu berufen- die Interessen der letzteren zu wahren. — Ob gleich ich nicht in Abrede stellen will, daß die von der 2. Kam mer vorgeschlagene Bildung des Kirchenraches die gehegten Be sorgnisse für die Freiheit und Selbstständigkeit der protestanti schen Kirche beseitigen möchte, so wird doch derselbe Zweck auch durch den Vorschlag der Deputation erreicht. — Der Hr. Cul- tusminister hat unter andern Bedenken gegen den Vorschlag der Deputation auch das gehegt, daß er den guten Absichten des Ministers hindernd entgegen treten und doch keinen Schutz gegen eine einseitige Richtung desselben gewahren werde. Dieß kann,ich indeß nicht zugeben, da sehr viele Geschäfte der kolle gialen Berathung unterliegen, und was den nvthigcn Schutz anlangt, so steht hier weniger eine eigentliche Controle, als vielmehr eine Ausgleichung der Ansichten in kollegialer Bera- thung in Frage. Den Einwurf, als wenn die Verantwort lichkeit des Ministers verloren gehe, hat bereits der Bericht zur Genüge widerlegt. Hat er sich in .dem Collegio der evangeli schen Staatsminister zur Minorität gehalten, so geht die Ver antwortlichkeit auf die Majorität über. Allerdings bildet es ferner ein eigenthümliches Verhaltniß, wenn der Cultusminister gegen den Ausspruch seiner Rathe an die evangelischen Minister recurrirt; dieß ist aber ssehr klar, da der, Cultusminister der Verwalter des jmis episcopnlis ist- und es don Wichtigkeit bleibt, dieß nicht in die Hand eines einzigen Mannes gelegt zu sehen. Diesem Allen beugt der Vorschlag der Deputation vor, und wird in Recursfallen häufig für den Cultusministe.r entschie den/ so wird dieß die Opposition nur noch mehr scharfem Was den Jnstanzcnzug betrifft', so werden erst durch den Vor schlag der Deputation drei Instanzen hergestellt, da die in evnn- ßellcis beauftragten Minister den König repräsentiren, und so- nachmicht für eine Instanz angesehen werden können. — Wenn man ferner die nach dem Vorschläge der Deputation von der Bildung der Mittelinstanzen gehofften Vortheile nicht zu finden glaubt, weil die Vermischung der innern und äußern Kirchen angelegenheiten in den Provincialconsistonen schade, und über haupt eine Gefchaftsüberhäufung verursache, so muß ich dage gen bemerken, daß ich gerade aus der Trennung an sich verbun dener Geschäfte einen Nachtheil befürchte;, denn die Verwaltung der inneren Angelegenheiten, getrennt von den äußeren, wird ganz erfolglos sein.; ferner wird die Vermehrung der Arbeiter mit einem zwekten geistlichen Rathe die sowenig zeitraubenden Geschäfte der innern Angelegenheiten aüfwiegen. Die Absicht der Deputation ist überhaupt nur dahin gegangen, alle wichti gen Angelegenheiten collegialisch behandelt zü sehen. Nun gebe ich zwar gern zu, daß ein geistlicher Rath in der Oberlausitz nicht hinreichend sei, aber eben darum wünscht die Deputation bei jeder Kreisdirection zwei derselben angestellt zu sehen. Ich meines Theiles lege darauf, daß sich nicht leicht 60. geeignete. Männer zu Dekanen auffinden lassen würden, keinen großen Werth. Zieht man' die in andern Län dern gemachten Erfahrungen zu Rathe, und prüft man inson derheit die in den preußischen Staaten bestehende, der von der Regierung gewünschten sehr ähnliche Einrichtung, so findet man, daß sie sich nicht bewahrt hat, wie auch in einem Auf sätze (Stück 8 — 10 der diesjährigen Kirchenzeitung ) deutlich gezeigt wird. Durch eine Trennung der inneren und äußeren kirchlichen Angelegenheiten wird letztere in die Hand der weltli chen Behörden gelegt, wenn man diesen zu viel zugesteht, oder sie bringt eine Erschwerung in den Geschäftsgang, wenn man ihnen zu wenig einraumt, und so sind die daraus entspringen den Rachtheile unverkennbar. Staatsm.D. Müller: Se. K. Hoh. haben jetzt unter an dern ein früheres Bedenken gegen den diesseitigen Plan wieder her vorgehoben, gegründet auf die Trennung der äußern und innern Angelegenheitender evangelischen Kirche. Der Aufsatz in der all gemeinen Kirchenzeitung, dessen hierbei Erwähnung geschah, über ungünstige Erfahrungen, die man in dieser Hinsicht in den könizl. preußischen Staaten gemacht, sich verbreitend- ist mir bekannt, und ich hätte gewünscht, daß sich der Verfasser genannt hatte, damit man über seine Competenz und' über die Provinz, in welcher er namentlich seine Erfahrungen gemacht habe, nähere Kenntniß erlangt hätte. Wie dem aber sei, so kann ich zu nächst nicht unbemerkt lassen, daß in dem Principe schonen wesentlicher Unterschied vorwaltet, indem bei den äußeren kirch lichen Angelegenheiten das Materielle, bei den inneren das Gei stige in Ansprache kommt, und . hiernach auch eine verschiedene Befähigung für ihre Besorgung erforderlich ist, denn hort find administrative und technische Kenntnisse und Erfahrungen, um z. B- die Nothwendigkeit und zweckmäßige Ausführung eines Baues, die Richtigkeit einer .gelegten Rechnung, dieAngemes-
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