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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Die positive Verantwortlichkeit eines kirchlichen Vorstandes gegen die Kirche selbst ist demnach zu ihrem Fortbestehen wesent lich und unentbehrlich; denn da sie sich vom Staate das Recht einer freien Religionsübung erworben, in jedem Falle aber es von ihm erhalten hat, so kann sie auch von ihm fordern, daß dieses Recht geachtet werde ; sie kann es von ihrem eigenen Bi- fchoffe fordern, daß er dem innern Kirchenregimente nach der bestehenden kanonischen Verfassung vorstehe, und das Beste der Kirche befördere. Nun ist aber nach protestantischen Grundsä tzen die Kirche dem Staate gegenüber keine physische Person, sondern nur eine moralische, der Souveränität des, Staates unterworfene, weil sie keine vollziehende Gewalt besitzt, son dern sogar die höchste KirchcNgewalt in die. Hände des Landes herrn niedergelegt hat. Die Verantwortlichkeit eines Vorstan des gegen sie kann daher nur moralis ch e r Natur sein,. weil die Kirche keine Zwangsverbindlkchkeit aufzulegen vermag. —- Die moralische Verantwortlichkeit in Kirchensachen aber kann nur dann Vertrauen einflößen, wenn sie sich auf eine durch aus freie und selbstständige Berathüng erfahrener Beamten stützt, welche die Rechte und Bedürfnisse ihrer Kirche kennen; es muß daher, wie es in jedem protestantischen Lande der Fall ist, zur Bewahrung der Kirchenvcrfassung eine berathende Behörde vorhanden sein, welche der Kirche dafür verantwort lich ist, daß sie Alles gethan hat, was in ihren Kräften stand, durch den von ihr zu ertheilenden Rath für das Beste der Kirche zu wirken. Das ist die Lücke in der neuen Gestaltung unseres protestantischen Kirchenwesens, die man bisher schmerzlich ge fühlt hat, und über die sich mehrere Geistliche des Landes in, einer langen Reihe von Flugschriften mit Recht ausgesprochen haben. ' - ' Dieses Verhaltniß genauer zu bestimmen, und der evangelischen Landeskirche eine gewisse Garantie ihrer Selbststän digkeit zu sichern, kommt unsere verehrte Deputation auf den Vorschlag dreier Landesconsistorien in den Erblanden zurück, ge gen die sich in der 2. Kammer mehrere Widersprüche erhoben haben. Es sind auch mir in dieser Beziehung zwei Bedenklich keiten beigegangen. Die erste betrifft nur zwei Sätze des anderweiten Berichtes, welche leicht könnten mißverstanden werden. Zuerst wird geäußert < der Protestantismus habe eine dem eigentlichen Dogmatismus abholde Tendenz. Nun ist aber der eigentliche Dogmatismus nichts anderes, als dasjenige Princip, welches die moralischen Rcligionslehren .auf ein festes System dogmatischer Glaubenslehren gründet. Diesem ist aber unsere Kirche keinesweges abhold; sie dringt überall auf klare und gewisse Glaubenslehren aus der Schrift, Geschichte und Vernunft; eine Religion ohne Glau ben ist ihr wie ein Himmel ohne Sterne, und diese hat sie nie als das Ziel ihres Strebens betrachtet. — Die Stelle kann da her nur von dem un eigentlichen Dogmati sm verstanden werden, welcher eigentlich „Dogmaticism" heißt, mit dem Skepticism und Mysticism auf gleicher Linie steht, und nur Lehrmeinungen enthalt, auf die wir allerdings nur einen , sehr geringen Wetth setzen. Die zweite Stelle be ¬ zieht sich auf den Mangel an tüchtigen Männern zu den künftig zu errichtenden Dekanatsstellen. Dieses Urtheil halte ich aller dings für zu streng, da sich in den Erblanden so viele gelehrte und würdige Geistliche finden, als in irgend einem andern pro testantischen Lande, namentlich in-der classischen Literatur und Exegese, die doch die Basis aller theologischen Gelehrsamkeit ist. Wenn es daher bisher zuweilen an Männern gefehlt haben soll,, welche einer Superintendentur gehörig vorzustehen vermöchten; so kann sich das- nur auf die vielen mit einem solchen Amte ver bundenen Canzlei- und Actengefchäfre beziehen. Da aber diese Geschäfte sich schon sehr vermindert haben und künftig noch mehr vermindern werden, so wird sich diese Beschwerde von se.lbst erledigen. ' Viel größer ist meine Bedenklichkeit gegen.die Errich tung von drei geistlich - weltlichen Mittclbehörden oder Const- storien, die in den Erblanden, und zwar in,-er Mitte der Kreis- directionen ihren Sitz haben sollen. Ich gehe hier nicht auf finanzielle Gründe ein, da es bei einer Angelegenheit von dieser Wichtigkeit wohl nicht darauf ankommen kann, vb der Staat tausend oder einige tausend Thaler mehr auf eine Behörde ver wendet, die für, das Land so wichtig ist und doch zuletzt in die ser oder jener Form errichtet.werden muß. Drei Consistorien scheinen mir vielmehr nur darum unrarhlich, weil sie für die Selbstständigkeit her evangelischen Kir chenverfassung, wie sie in Sachsen seit Jahr hunderten bestehet, überall nicht die Garan tie darzubieten scheinen, die wir suchen. Es scheint mir nämlich, daß sie zunächst außer Stand sein werden, die d og m aLisch e Gru nd e i nh eit des öffent lichen Religionsunterrichtes in Lehre und Schrift zu erhalten, welche schon Augustin in die treffliche Regel zusammenfaßt: „im Notchwendigen Einheit, im Zweifelhaften Freiheit, in Beiden die Liebe." Daß mit diesem Principe die dem Protestantifm so nöthige Fortbildung der Glaubenslehren bestehen könne, leuchtet von selbst ein. Da gegen würde es sehr schwerffein, in drei Consistorien Einheit im Wesentlichen nur bei der Einführung eines Katechismus oder eines Lehrbuches der Religion in den Gymnasien zu finden. — Wie jetzt die Sachen stehen, ist mir hier eine Spaltung, die von den nachtheiligsten Folgen sein würde, sehr wahrscheinlich. Sie kann nur vermieden werden durch die Errichtung einer Behörde, die der Wissenschaft mächtig ist und die allgemeinen Geistcsbedülfniffe gehörig zu überschauen vermag. Noch mehr würde man bei drei Consistorien die liturgischeEin- heit vermissen, wenn sich über Gesangbücher, Agenden, Ge betbücher und andere gottesdienstliche Gebräuche Zwiste erheben sollten, zu welchen vielleicht der Saame schon jetzt in den ver schiedenen Sprengel« ausgestreuet ist. Man denke nur an die StreitigkeiteU über die Einführung der allgemeinen Beichte, die vor 40 Jahren ganz Holstein in Bewegung gesetzt haben, oder an die neuesten Zwiste protestantischer Consistorialsprengel in Preußen über das Brotbrechen beim Abendmahle, v-er an die verschiedenen Ansichten geistlicher Provrncralbehörden von der
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