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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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SE vtrWdmßW^«'tzH«ti.MäMrchkerdy^'MchbetZi, Äämmer,! ttalbehöMe, nachdem ÄörDlage unserer Deputation, wäre nm der Schatten «wer Behörde. Die Zusammensetzung einer solchen Ctntralbehorde würde aber auch, wollte man den Rathen eine, andere, als eine berathende Stimme einraumen, gegen die Verantwortlichkeit des Ministers und somit gegen die Vorschriften unserer Decfassungsurkunde streiten, ein^ Streit, der meiner Ueberzeugüng nach durch die in Beziehung auf die ministerielle Verantwortlichkeit von unserer verehrten Deputa tion aufgestellte Distinktion zwischen der Verwaltung des jüs circa sscra und des jus e^iscopale keinesweges geschlichtet er- scheint. — Ein z w e i t e r Einwand unserer Deputation geht dahin, daß nach dem Gesetzentwürfe die innern und äußern Angelegen heiten der Kirche zu sehr getrennt seien. Auch dem muß ich wi dersprechen. In der obersten, wie in der untern Behörde sind innere und äußere Angelegenheiten vereinigt. Durch welche Organe die oberste Behörde diese Angelegenheiten in der Mittel instanz versorgen laßt, ob dieß durch eine und dieselbe, oder durch zwei einander eoordinirte Behörden geschieht, ist für das materielle Interesse der Kirche wohl ziemlich glerchgiltig. Es darfauch hierbei nicht übersehen werden, daß, wenn« man der äußeren Angelegenheiten unserer Kirche gedenkt, nicht vön einer Gesammtheit, bei deren pekuniären Verhältnissen nicht von einem GesammtverMögen, nicht von dem Vermögen einer Lan deskirche, sondern^ von-dem Vermögen der einzelnen Kirchen des Landes , vom Parochial-Kirchenvermögen die Rede ist, und Vie jenseitige Deputation hat" in ihrem Nachberichte die Vorteile sehr gut entwickelt, welche aus der vom Gesetzgeber beabsichtig ten Modalität der Verwaltung und Beaufsichtigung dieses Ver mögens hervorgehen: Die Vereinigung der- inneren Angelegen heiten unserer Protestant. Kirche aber in einer Central-Mittelbe hürde halte ich für die größte Wohlthat, die dem protestanti schen Sachsen zü Theil werden kann, eine Wohlthat, die durch Zersplitterung in mehrere Behörden des Landes gänzlich verloren gehen würde. Aus voller Ucberzeugung stimme ich der jenseiti gen Deputation bei - wenn sie in der Errichtung des evangeli schen Kirchenrathes eine neue feste Grundlage für dir Unäbhän- gigkeit unserer Kirche findet. ' : Ein drit ter, namentlich gegen die von VerNeglerung be stimmte Verweisung der äußern kirchlichen Angelegenheiten an die- Kreisdr'rectionen, gerichteter Grund, ist geschöpft aus der Unzureichenheit eines einzigen, bei jeder Kreisdirection anzu stellenden Kirchen - und Schulrathes, aus der angeblichen Un möglichkeit, daß ein Mann, für die ihm übertragene Aufsichts führung, bei'der Größe des seiner Wirksamkeit anvertrauten Kreises ausrer'chen könne. Man hat sich dabei auf das Beispiel der. Lausitz bezogen. Dagegen ist aber denn doch zu erinnern, jdaß man hier.dr'e Wirksamkeit von sechzig, nach dem Plane der Regierung aNzustelleNden Dekanen und das gemeinsame Züsam- lmenwirken dieser mit den Kreis- Kirchen- und Schülräthen wicht sm Anschlag gebracht hat : eine Einrichtung - deren auch die Lausitz bisher entbehrte. Den Einwand, daß es schwer sein Mrfte , d dm skaglichen Dekanaten tüchtige Män am leichtesten zu erreichen sein würde. . Bürgermeister H übler: Ich habe Mich bereits, als der vorliegende Gegenstand auf den ersten Bericht Unserer Deputa tion rn dieser Kammer berathen wurde, gegen die Ansichten un serer Deputation Und für den Gesetzentwurf ausgesprochen. Nach der sorgfältigsten Prüfung der immittelst in der 2. Kammer hierüber statt gefundenen Verhandlungen und des neuerlichen Berichtes unserer verehrten Deputation muß ich an meiner frü heren Atisicht unverändert festhalten, und mich, so viel die Negulirung der Verhältnisse unserer kirchlichen Behörden betrifft, nochmals für Annahme des 8. tz. des Gesetzentwurfes erklären, für welche sich nunmehr auch die 2. Kammer ausgesprochen hat. Zur größten Freude müßte es mir gereichen, diese meine An sicht sö eben durch das gewichtige Wort des hochgeehrten Spre chers vor mir unterstützt Und mit eben so großem Scharfsinn« als Gelehrsamkeit entwickelt zu sehen. Erwäge ich die Gründe, welche nach der Meinung unserer . Deputation dem Gesetzentwürfe entgegenstehen sollen, so sind es hauptsächlich fünf. Der Hr. Staatsminister hat sie vorhin so erschöpfend beleuchtet,, daß mir dem nur Weniges noch hin zuzufügen gestatjet ist. Es soll erstens,, was die für die inneren Angelegenhei ten der Kirche vorgeschlageue Centralbehörde, unter dem Namen eines evangelischen Kirchenrathes. anlangt, diese Behörde einer innern., Achtung gebietenden Zusammensetzung, einer äußeren unabhängigen Stellung entbehren.; Da frage ich nun, wenn die Behauptung an sich wahr wäre , ob die Zwecke eines größe ren Einflusses besser durch den Vorschlag unserer Deput. erreicht werden? Und das muß ich auf das Bestimmteste leugnen. Denn hängt mehr oder minder jene einflußreiche Stellung des Kirchenrathes nach Innen, und nach Außen von der Stellung dieser hohen Behörde zu der Person des Cultusministers ab, so bedarf es wahrlich keines Beweises, daß diese Behörde, in das Cultusministerium, unter den Vorsitz des Ministers, verpflanzt, unendlich abhängiger von Letzterem sein wird, als wenn sie nach dem Gesetzentwürfe eine eigene, mit dem Culkusminister in kei ner. so unmittelbaren Berührung stehende Behörde bleibt. Wer je praktisch den Einfluß kennen gelernt hat, den jeder Vorsiz- zende ganz unwillkührlich auf die Männer ausübt, die be.ra- thend ihm zur Seite stehen, der wird an der Wahrheit mei ner Behauptung nicht zweifeln können. Bemerkenswerth bleibt es dabei in der Lhat, daß der hochgestellte Mann, welcher ge genwärtig diesem Ministcrio vorsteht, mit edler Freimüthigkeit die hohe Kammer wiederholt auf jenes Mißverhältniß aufmerk sam gemacht hat, und daß die Majorität unserer Kammer, die bei jeder anderen Gelegenheit — ich erinnere an unsere letzte Sitzung, an die Berathung über Unterstützung armer gebrechli-, cher Kinder der Staatsdiener — dem ministeriellen Einflüsse überall Schranken zu fetzen bemüht ist, gerade hier, wo. es sich um die lheuersten Interessen der protestantischen Kirche handelt, diesem Einflüsse, gegen die Mahnung des Ministers, offene Schranken gelassen.. Wahrlich, mnr. HH., die. kirchlich« Cen-
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