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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ten, lasse auch ich, als ein leeres Zrsvamen äs kutmo um so mehr auf sich beruhen , da es ohnehin bei der zahlreichen Classe tüchtiger Theologen unseres Vaterlandes praktisch nicht einmal begründet ist. Einen vierten Grund hatte unsere Deputation aus der Kostenersparniß entlehnt. Dagegen must ich bemerken, daß ein großer Theil der von unsrer Deputation angenommenen Ge haltsansatze in der Ausführung noch sehr problematisch erscheint, und daher schon an sich als Grundlage einer Berechnung nicht dienen möchte. Dann wird aber auch die hohe Kammer Mir bei stimmen, daß in einer so hochwichtigen Angelegenheit der Mehraufwand von einigen tausend Lhalern nicht in die Waag schale gelegt werden darf, wenn es gilt, das Beßre ins Leben einzuführen. ' Einen fünften Grund endlich für Annahme des Deputa tionsgutachtens hatte der hochgestellte Referent bei der früheren Debatte darin gefunden, daß auf diesem Wege allein eine Ver einigung beider Kammern möglich sei und ich zweifle nicht, daß gerade dieser Grund eine große Zahl der Mitglieder unsrer Kam mer zur Annahme des Deputationsgutachtens bestimmt hat.- Sind aber, meine Herren, die Erwartungen der Kammer jemals getauscht worden, so ist dieß hier der Fall gewesen. , Nicht nur die Deputation der 2. Kammer hat sich bei nochmaliger Bera-i thung des tz, 8, auf das Entschiedenste für den Gesetzentwurf ausgesprochen, sondern es ist auch die 2. Kammer selbst ein stimmig dieser Ansicht beigetreten, Wen darum kann ich die vorhin von Sr. kömgl-Hoheit angcheulkte Hoffnung nicht Hei len, daß auch jetzt noch ein Zurücktritt dex2. Kammer zu erwarten stehe, wenn nur die Majorität der 1. Kammer bei ihrer früheren Meinung beharre. Ich darf vielmehr glauben, daß heute, wo es sich um eine Vereinigung mit der 2. Kammer handelt, auch die Majorität u n se x e r Kammer, aus demselben Grunde, der früher ihre entgegengesetzte Entschließung gesesict zu haben sscheint, zu der Annahme des 8. des Gesetzentwurfes zurüAkehren werde, damit wir nicht in den schmerzlichen Fall kommen, über dem Streben nach dem vermeintlich Bessern dasuns gebotene Gute zu verlieren, v-Carlowitz; Es ist nicht meine Absicht, denimDepu- tationsberichte ausführlich entwickelten Gründen neue hinzuzu fü gen; es sei mir vielmehr erlaubt, auf die von einigen geehrten Rednern vor mir gemachten Einwürfe Einiges zu crwiedern. Zuvörderst kommt es darauf an, einen Vorwurf- zu entfernen, als sei die Deputation mit sich selbst in Widerspruch gerqthen. Ein Widerspruch ist es nicht, wenn sie sagt, eine Behörde werde den ihr angewiesenen Geschgftskxeis nicht erfüllen, sonach keinen Nutzen bringen uyd deshalb abgeschafft werden müssen. — Soll ferner eine Mttelbehörde da,. w,o es nöthig erscheint, von selbst austxeten, so muß sie zuvörderst unabhängig dastehen, und dieß wird durch den von der Deputation porgeschlagenm Plan voll kommen erreicht, Die Deputation will die Mitglieder von den in kMngelieis beauftragten Staatsministern Ws der gesummten Geistlichkeit des Landes gewählt wissen, mdxß nach dem Plqn hex Regierung die Wahl dem Cultminister überWn blxsbt.und ihn auf die Geistlichen -ex Residenz beschrankt. Eher glaube ich . daß- die theologische Fakultät" den Anforderungen entsprechen, würde. Dem Kirchenrathe, sagt man, solle sein Beruf Achtung verschaffen, nun so muß man ihn auch so züsammensetzen, daß . er geeignet ist, seinen Beruf zu erfüllen, ihm die nöthigen Mittel dazu anweistn. ' Keineswegs mag ich glauben, daß sich die evan gelische Kirche durch den Vorschlag der Negierung über die geheg ten Besorgnisse beruhigt fühlen dürfte, da ja der Cultminister das. Gutachten des Kirchenrathes zu beachten nicht genöthfgt ist, son dern an die evangelischen Staatsminister recurriren kann. Man beruft sich hierbei auf die Aeußerung eines dem geistlichen Stande angehörenden gewiß sehr ehrenwerthen Mitgliedes der jenseitigen Kammer, allein dieses nimmt seine Stellung daselbst nicht als Vertreter der protestantischen Kirche ein, sondern ist von den Städten gewählt. Die Vertreter der Kirche befinden sich in der I. Kammer, - von ihnen hat erst Herr v. v. Ammon gesprochen; er scheint aber von seiner frühem Meinung abgewichen zu sein, hat auch einen dem Plane der Regierung nicht allenthalben ent sprechenden Vorschlag gethan. — Ich komme nun auf das -em evangelischen Kirchenrathe zugestandene Recht der Beschwerde. Davon ist nun zwar früher keine Rede gewesen, allein wenn die Sache zur Entscheidung der evangelischen Minister gebracht wird, so geht die Verantwortlichkeit des Cultministers wiederum verlo ren, auf die man einen so entschiedenen Werth legte. Um letztere ungeschwächt zu erhalten, will man keinem Ministerio eine kolle giale Entschließung gestalten, indem dieß den konstitutionellen Grundsätzen widerspreche. Gesetzt, dieß wäre der Fall, so würde es dürch die Wichtigkeit der Sache, durch die Nothwen- digkeit einer Garantie für die evangelische Kirche gerechtfertigt werden, wenn ein Cultminister geistliche und Schulstellen nach einer einseitigen Ansicht vergiebt, so bleibt seine Verantwortlich keit eine geringe Compensation für so großen Nachtheil, und wie man überhaupt jemanden wegen seiner Ansichten nicht wohl zur Verantwortung ziehen kann, so werden selbst nach der Ent fernung des Ministers die von ihm eingesetzte Kirchen- und Schul diener noch fortwirken. Uebrigens hat man hinsichtlich der Ad- ' ministrativjustiz eine collegiale Ministerinstanz für zulässig gehal ten, und eine Inkonsequenz würde darin liegen, wenn man das jenige, für welches man sich dort erklärte, hier als derVerfassung zuwiderlaufend betrachten wolle, — Die Besorgniß ferner, daß, wenn bei Annahme des Planes der Deplst.in Recursfallen häufig für den Minister entschieden werden sollte, Jndifferentismus ent stehe, theile ich nicht, wohl aber befürchte ich dieß bei einer dem Minister entfernt stehenden Behörde, — Was nun die Mittelbe hörden anlangt, so ist es keineswegs dje Absicht der Deputation, wie man behaupten will, Vorschriften über das Speciellp der Ge schäftsführung zu geben. Wenn man meint, die Einheit erfor dere die Errichtung einer Centralmittelbehürde, so gebrich dieß in sofern zu, als von einer Centralbehörde die Rede ist, aber war um es auch eine Mittelbehörde sein müsse, ist mir nicht einleuch tend. Wenn man ferner zur Führung einer hinreichenden Auf sicht und Leitung der speeiellm kirchlichen Angelegenheiten zwei geistliche Räche bei jeder-Kreisdr'rection für unzureichend-erachtet, so kann dieß bei einem Einzigen noch weit weniger der Fall sein,
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