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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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hier ein Hausler, welcher sich darüber beschwert hat, daß man ihm die Auflegung eines Ziegeldaches angesonnen habe, und man war sehr zweifelhaft, ob eine allgemeine Verordnung bestünde oder nicht, und obwohl die Deputation die Sache wenigstens empfohlen wissen wollte, so erklärte sich doch die Kammer dafür, daß der Gegenstand sich nicht zur Empfehlung an die Negie rung eigne, weil die Kammer nicht im Stande fei, über die Verhältnisse des Einzelnen sich zu entscheiden. Noch weniger würde also eine Jntercession in einem rein privatrechtlichen Ver hältnisse möglich sein. Abg. Haußner r Man hat hier meiner Ansicht nach ins Auge zu fassen, daß ein llocuinovluin publicum zum Grunde! liegt, und in einem solchen Falle kann die Exemtion gegen den § sofort gebraucht werden, welcher verpflichtet ist, und Gleiches steht dem gegenseitig Berechtigten zu. Ich sollte also meinen, daß sich die Deputation allerdings darüber entscheiden könne, ob diese Verpflichtung noch bestehe; der Abg. Roux hat zwar widersprochen und behauptet, es sei keine Resolutivbedingung vorhanden, aber es scheint doch eine solche da zu sein. Wenn ich sage: „ich verkaufe dir mein Haus um so viel, und wenn du das Geld nicht bikmen 1 Jahre zahlst, ist der Kauf null und nichtig" so steht dieser Fall dem vorliegenden gleich, denn hier heißt es: wir wollen das Geld nicht mehr geben, also kann den Leuten rechtlich auch nicht mehr angesonnen werden, als daß sie ihre früheren Dienste leisten, und da der Deputation Juri sten beiwohnten, so konnte sie recht gut aussprechen, daß, wenn der Staat das Geld will, er den Rechtsweg zu betreten habe. — k daß dergleichen Petitionen gar nicht vorgekommen sind, oder sind sie vorgekommen, so wurden sie von der Deputation an die Kammer gebracht. Viceprasidentr Mir scheint die ganze Sache auf die Frage hinauszugehen: sind die Petenten berechtigt, von dem I Vertrage wieder abzugehen oder nicht. Mit der Beantwor- S tung dieser Frage können wir uns aber nicht abgeben, wenn l wir nicht mit der Sache genau bekannt sind. Nun aber sind ! die Worte des Recesses zweifelhaft, die Sache betrifft ein strei- Itiges Recht, und es würde also der Rechtsweg zu betreten fein, was aber nicht in das Finanzministerium, sondern in das Justiz ministerium einschlägt. Weder formell noch materiell kann ich ! die Petition für begründet halten. Uebrigens muß ich noch erwähnen, was ein Abg. vor mir sprach, daß mehrere Prasta- tionen in dem Rcceffe ausgenommen sind, welche die Sache zweifelhaft machen, und übrigens auch,, ungeachtet eines neuen Gesetzes, überhaupt da die Leistungen fortbestehen, wo sie ein mal hergebracht sind. Referent: Meine Herren! es ist viel für und gegen die Sache gesprochen worden, ich kann mich aber nicht von den ge- gentheiligen Gründen überzeugen. Es wurde zunächst die Kammer darauf hingewiesen, ob Jemand einem Privatmann zu einem Vergleiche rathen würde. Ich sage, Jeder wird es thun, der bei einem Processe betheiligt ist, welcher daraus ent stehen könnte. Glaubt er zur Mitleidenheit gezogen zu werden, so wird es allerdings in feiner Competenz liegen, einen Vergleich anzurathen. Das Staatsvcrmögen und dessen Bewahrer,. die Stände, scheinen mir hier in einem ähnlichen Falle sich zu be- Abg. v. Mayer: Ich glaube, daß die Kammer sich un möglich für die Sache interessiren kany; haben die Petenten ein Recht, so werden sie Recht finden, haben sie keins, so kann sich die Kammer nicht für sie verwenden. Uebrigens kann man un möglich Jemanden zu einem Vergleiche zwingen, auch den Staat nicht, welcher hier wie eine Privatperson erscheint. Die Kammer kann sich doch nicht aufden Scandpunct eines Schiedsrichters stel len, das würde sie aber thun , wenn sie sich hier cinmischen wollte. Nach §. 49. der Verfassungsurkunde haben die, welche sich ver letzt glauben, den Rechtsweg zu betreten, und wäre die Sache so klar, wie der Referent meint, so würde die Sache schon vom Finanzminister beseitigt worden sein. Ich mag nicht weiter darauf eingchen, aber so viel ist gewiß, daß in Bezug auf die Quantität die Sache jedenfalls zweifelhaft ist. Wäre die Sache nicht schon Lei der höchsten Behörde gewesen, so hätte ich ge- glqubt, man könnte sie zur Kenntnißnahme an die Regierung abgeben; da aber Ließ bereits geschehen ist, so kann man nichts thun, als das Gesuch den Petenten zurückzugeben. Abg. Sachße: Der Abg. v. Mayer würde Recht haben, wenn die Deputation zu einem bestimmten Anträge an die Kam mer provocirte; das ist aber nicht der Fall; sie beantragt bloß die Empfehlung der Sache. Die Abweisung der Petenten hat die Deputation nicht bevorworten können, und was die Besorg nisi betrifft, daß dann unzählige Petitionen an die Kammer ge langen würden, so glaube ich das nicht, und ich kann bemerken, S finden. Von einem Abgeordneten wurde bemerkt, daß sich eine » Menge verschiedener Prastationen herausgestellt hatten, die frü- i her die Petenten zu leisten gehabt hatten; ich bemerke aber, daß I nach der Fassung des Berichtes, welchen ich vvrgetragen habe, i und aus der Fassung des Recesses selbst hervorgeht, daß haupt- ö sächlich die ganze Summe zur Besoldung von zwei Personen S ausgesetzt und späterhin blos als Anhängsel hinzugefügt wurde, die betreffenden Gemeinden sollten dagegen auch von Jagddien sten befreit bleiben. In dieser Beziehung ist die Sache offen- ! bar klar, und das Gesetz, welches hier angezogcn werden muß, I spricht sich deutlich darüber aus, daß Acquivalentgelder für die ! Unterhaltung vormaliger Wildzaune erlassen sein sollen. Ein anderer Abgeordneter glaubte, die Kammer dürfte nur intcrce- diren, wenn von einem gesetz- und ordnungswidrigen Verfah ren der Beamten die Rede sei. Ich glaube aber, wenn ein solches unglückliches Verhältniß eintreten sollte, so würde die Kammer eine ganz andere Stellung einnehmen müssen; hier handelt es sich nicht um einen solchen Fall, sondern um eine ! Petition, und ich glaube nicht, daß der Kammer die Befugniß bestritten werden könne, sich in solchen Fällen, wo das Recht auf der Hand zu liegen scheint, für ein solches zu verwenden. Der Abgeordnete glaubt, es müßten unter diesen Umständen allemal die Petenten auf den Rechtsweg verwiesen werden. Un ter solchen Voraussetzungen bitte ich Sie, mm. HH-, mir zu sagen, was von dem Petitionsrechre noch übrig bleiben soll?
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