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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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werden; wenn aber von Stiftungen die Rede sei, so bemerke er. daß auch bei den evangelischen Schulen dieser Fall eintrete und überhaupt-solle nur der Grundsatz festgehalten werden, daß man aus Staatsmitteln keinen großem Beitrag den katholischen Schulen gewähre, als den protestantischen auch zu Theil werde. Abg. Secr. Bergmann: AlsDeputationsmitgliedmüsse er dem Abg. v. Mayer beitreten; der Zweck.der Deputation gehe nur dahin, eine Gleichheit in den Grundsätzen herbei zu führen, und darauf anzutragen, daß bei dem Schulgesetze darauf Rück sicht genommen werde. In wie fern sich das Verhältniß beim Budget herausstelle, sei eine ganz andere Frage. Nach diesen Erläuterungen Seiten der Deputationsmitglie der erklärt sich die Kammer ein stimm ig dafür, daß der Ge genstand theils beim Budget, - theils beim Schulgesetze mit be- rathen werden sollte. , Bei tz, 7. e. bemerkt Abg. Atenstädt, daß auch hier die Betrage zu diesen Besoldungen aus landesherrlichen Fonds be stritten würden; nur scheine ihm das mit dem Gesetze in Bezug auf die Befreiung von indirekten Abgaben im Widerspruche zu stehen. Man habe sich gegen die Befreiung entschieden, und es sei doch eine wahre Befreiung, wenn die Abgabe, welche Jemand bezahle, wieder zurückgegeben werde. Er erlaube sich also die Frage: ob schon Bestimmungen darüber getroffen seien, oder ob die Deputation geglaubt habe, daß dieses erle digt sei? Staatsminister y. Müller halt dafür, daß dieser Punct als erledigt zu betrachten .sei, und im wfe fern eine Befreiung der katholischen Geistlichen ferner statt finde, werde ebenfalls beim Budget zur Sprache kommen. Abg., Secr. Bergmann bemerkt gleichfalls, daß man der 1. Kammer darin beigestkmmt habe, daß man abwarten müsse und sehen, wie sich die künftige Einrichtung gestalte, und dieser Punct zur Zeit nicht zu einem speciellen Anträge sich eig nen dürfte. Abg. Atenstädt erklärt sein Bedenken für gehoben, und es wird nun einstimmig dem Depmätionsgutachten beige stimmt. In Bezug auf 1. c. Z., 2. und 6. bemerkt Abg., Secr. Bergmann, daß, so viel er sich erinnere, bei der Berathung über die Abkürzung des Landtages die Abstimmung dahin gegan gen sei , den Gegenstand aufzuschieben. Staatsminister v. Müller äußert, daß der Antrag der Deputation dahin gegangen sei, noch im Laufe des gegenwärti gen Landtages den Gegenstand an die Kammer gelangen zu lassen; die 1. Kammer habe aber nachher beschlossen, den Antrag nicht in dieser bestimmten Maße an die Staatsregierung bringen zu wollen. Abg. Axt: Damals sei vom Hrn. Cultusminister erwähnt worden, es fehlten nur noch Nachrichten vpm Auslande. Es habe das eine gewisse Unruhe erregt, und wenn diesseits nichts geschehe, um diese Erkundigungen in Bezug auf das Ausland zu erlangen, so^önnte auch bei der künftigen Ständeversammlung die nämliche Bemerkung Platz greifen, und er wolle daher bei dieser höchst wichtigen Sache den Hrn. Cultusminister ersuchen, daß diese Sache wegen nicht eingegangener Nachrichten nicht über den nächsten Landtag hinausgeschoben werde. Staatsminister v. Müller: Er könne dem Abgeordneten die Beruhigung geben, daß mit auswärtigen Regierungen be reits Unterhandlungen gepflogen worden seien, und dem Cul« tusministerio müsse selbst daran liegen, dieses Regulativ bald herausgeben zu können. Es bestimme die Stellung des Cul- tusministerii zu den katholischen Behörden näher, und er glaube, die bestimmte Erklärung abgeben zu können, daß es der näch sten Ständeversammlung vorgelegt werden könne. Abg. Atenstädt: Dadurch, daß dieser Gegenstand aus gesetzt bleibe, gewinne der Umstand unter 6. doch größere Wich tigkeit, und es sei nickt zu wünschen, daß er so lange ausge setzt bleibe, als bis das Regulativ erscheine. Er sehe auch kei nen Grund ein, warum nicht von der Staatsbehörde eingegrif fen werden könne, und er-sehe nicht ein , wie sich eine Behörde ein Prädicat anmaßen könne, was nur dem Regenten zukomme. Er mache ferner aufmerksam, daß das Mandat von 1832 aus drücklich sage , daß alle Amtsausfertigungen unter dem Siegel der Landesregierung erlassen werden sollten. Nun sei das Vica- riat nichts, als eine Behörde, es führe auch dessenungeachtet ein eignes Siegel, mit der Umschrift: „Katholisches Vicariat im Königreiche Sachsen", aber am wenigsten könne sich der Vorstand der katholischen Geistlichkeit „von Gottes Gnaden" schreiben, denn das Mandat von 1827 schreibe ausdrücklich vor, daß das katholische Vicariat den Unterthanen- und Diensteid zu leisten habe; wie sich aber ein Beamter, welcher den Untertha nen- und Diensteid abgelegt habe, den Titel: „von Gottes Gnaden" anmaßen dürfe, könne er nicht begreifen, und er stelle daher den Antrag, daß dieses Verhältniß auf den Grund des Mandats vom 20. Marz 1831 regulirt werde. Hierauf wird 1. c., 2. und 6. einstimmig angenom men, bei 1. ä. dem Gutachten der Deputation nicht beigetre- tett, sondern der Antrag des Abg. Atenstädt, nachdem er zahlreiche Unterstützung gefunden hatte, einstimmig ange nommen. Abg. Roux fügt hierauf in Betreff des Deputationsgut achtens noch eine kleine Berichtigung bei, und es wird nach 2 Uhr nun die Sitzung beendigt. Zweihundert und vierzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 11. März 1834. Fortsetzung der Berathung über den anderweiten Bericht der I. Deputation, das Decret u. den Plan wegen Errichtung vonKreisdirectionen betreffend- Die Sitzung beginnt nach 9 Uhr unter Vorsitz des von seiner Reise zurückgekehrten Präsidenten v. Gersdorf. Das über die letzte Session aufgenommene Protokoll wird verlesen, geneh» mrgt und durch v. Baumann und Bürgermeister Hü bl er mit vollzogen.
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