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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Geschäfte noch nicht durchgehends vertrauet sind, sondern sich selbst erst in mehrere Fächer einarbciten müssen, die Subalternen sind noch nicht eingerichtet, und die Einwohner noch nicht an diese neue Behörde gewöhnt. Hierzu kommtdaß die Geschäfte der Consistorien von sehr eigenthümlicher Natur sind, so daß sich nicht leicht Männer finden werden, welche neben jenen vielen Kenntnissen in die Consistorialgebräuche eingeweihet sind. Denn Vieles ist dort nicht durch Gesetze hinlänglich bestimmt, sondern beruhet auf dem Herkommen wd ausdemnsns kor!..--- Neue Schwierigkeiten entstehen aus der Trennung des Archivs derCon- sistorien in den Thcil, welcher an das Ministerium des Cultus und den Kirchenrath, und in den, welcher an die verschiedenen Kreisdirectionen abzugeben ist. Es kann gar nicht anders kom men , als daß die Archive lückenhaft übergeben werden, und daß man Aktenstücke, die man bei der einen Behörde-braucht, bei der andern suchen muß, was viele Störungen und Communica- tionen herbeiführen wird. Setze ich mir dieses alles zusammen, so deutetchas einen bedenklichen Zustand an, der noch verschlim mert werden würde, wenn man ein neues Fach, auf welches bei dem Plane noch nicht gerechnet war, nachträglich den Kreisdirec- tionen übertragen wollte. Unsere Staatsverwaltung ist ein gro ßes Haus, in welchem viel gebauet werden soll, und neben wel chem kein anderes ist, in das man einstweilen ziehen kann. Es scheint mir nicht gerathen, überall zu,gleicher Zeit einzureißen. Man wird sich Zimmer Vorbehalten müssen, welche einstweilen noch bewohnbar bleiben, und welche erst gebauet werden, wenn die anderen vollendet sind. Spater, wenn die Kreisdirectionen in ihren Fachern einheimisch geworden sind, wird man auch besser übersehen können, welche Einrichtungen wegen der Consistorien zu treffen sind; denn ich will gar nicht verkennen, daß es mir selbst so scheint, als müsse es von Vortheil sein, daß die näm liche Behörde, welche die Gemeindeangelegenheiten beaufsichtigt, und deren Kräfte kennt, auch bestimme, wie viel denselben unbe denklich zum Zwecke der Kirchen und Schulen zugemuthet werden dürfe. Aber vor der Hand muß ich es dennoch für gut halten, daß die Consistorien fortbestehen. Jetzt, wo die Kreisdirectio nen die Rechte der Gemeinden und ihnen gegenüber die der Kir chen und Schulen noch nicht gehörig kennen, scheint es mir be denklich , die Interessen beider in eine Hand zu legen. Wir be- rathen über den Weg, der uns zur Verbesserung unserer Staats einrichtungen führen soll. Ich wünsche, daß er, wie der Weg, den Napoleon über die höchsten Schweizerischen Gebirge führte, immer nur steigen, nie einen Schritt wieder herabgehen möge, bis man dm Gipfel erreicht hat, daß also der Staat nie in den Fall kommen möge, reorganisiren zu müssen, wo er organisirt hat, und also einzmeißen, was er selbst vor Kurzem bauete. Hierzu wird nöthig sein, daß wir uns nicht fürchten, einen Um weg zu nehmen, auch jene Straße über den Simplen führt ans großen Umwegen und doch in der kürzesten Zeit zum Ziele, Bei dieser Gelegenheit muß ich erwähnen, daß ich dem Be schlüsse der 2. Kammer nicht beitreten kann, daß ein Kirchen- und Schulrath eine nur geringe Besoldung erhalten solle, Ein Mann, der nur 800 Thlr, bekommt,^ hat mit ökonomischen Sorgen zu kämpfen, kann wenig oder nichts auf seine Bibliothek verwenden und wird also iy sicher Wissenschaft Rückschritte machen. Er wird von den Superintendenten mehr bedauert als geachtet wer den. Ein geistlicher Rath in der Kreisdirection, der der Vorge setzte der Superintendenten sein soll, muß so besoldet werden, daß die Superintendenten eine solche Stelle gern annehmen, wenn man sie ihnen anvertrauen will. Ich gehe jetzt zu dem zweiten Puncte der Berathung über, der die Bildung eines evangelischen Kirchenrathes betrifft. Die beiden Kammern sind nicht nur darüber verschiede ner. Meinung, welche Stellung derselbe zum Minister des Cultus einnehmen solle, sondern auch hinsichtlich seines Geschaftskreises, z. B. ob er auch die geistlichen Stellen besetzen helfen solle. Was seine Stellung zum Minister des Cultus anlangt, so schließe ich mich dem an, was der hochverehrte Herr Staatsmini- fter darüber auseinander gesetzt hat. Ich kann es aus eigener Er fahrung bestätigen, daß ein Collegium, wenn der Präsident eine sehr große politischeUebermacht hat, weniger frei und unparteiisch berathe. Der Präsident kann dann den Widerspruch, wenn er sich bei Einzelnen zuerst regt, durch seine Autorität leichter nie derschlagen , und hat auch durch die Fragstellung zu viel in seiner Hand. — Aber was nun den Geschäftskreis des evangelischen Kirchenrathes betrifft, so soll er ein Collegium von sachverständi gen Männern sein, welches 1) in kirchlichen Angelegenheiten 'Gutachten gieht, wenn es befragt wird, 2) nach den von dem Herrn Staatsminister gethanen Aeußerungen sogar die Initia tive ergreifen, und selbst Anträge machen kann, 3) die Prüfungen ver Geistlichen besorgt. Nach dem Wunsche unserer Kammer soll es noch an der Besetzung der geistlichen Aemter Anthekl nehmen, was ihm nach dem Plane der 2. Kammer nicht zugestanden wird, sondern dem Minister des Cultus allein überlassen bleibt. Die Ansicht der 1. Kammer gründete sich vorzüglich darauf, es wären Vorkehrungen nöthig, daß der Cultusminister die große in seine Hand gelegte Macht nicht Mißbrauchen könne. Es gicbt aber einen doppelten Weg, wie er, wenn er eine Parthei begünstigen will, zu seinem Zwecke gelangen kann, Der eine führt gerade und unmittelbar zu diesem Ziele, der andere mittelbarund auf Umwegen. Nach meiner Meinung ist weniger Gefahr vorhan den, daß der Minister jemals unmittelbar und geradezu seine Macht mißbrauchen und unerwünschte Veränderungen in der Li turgie und im Dogma beschließen werde. Denn erstlich steht er, wo' es auf die Veränderung des Dogma und der Liturgie an- komM, picht allein und unabhängig da, sondern muß sich die Zustimmung der in evsnAelieiv beauftragten Minister verschaffen. . Zweitens aber ist die Kirche auch kein todter Körper. Sie besteht aus lebenden Gliedern, Sie läßt sich nicht wie ein Marmorblock von außen behauen, befeilen und formen. Sie würde sich so gleichregen und sich ihrer Haut wehren. Es würde sich ein Geschrei erheben und die Klagen würden ch diesen Kammern wiederhallen. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier vvnB. G. Teub.ner in Dresden. Verantwortliche Redaktion: v. Gretsch eh
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