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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 214. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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gen hie Ueberzeugung von der Richtigkeit der Lehre bei der großen Ueberzahl der Bekenner unserer Kirche gebildet haben, haß sie ohne einen in Betracht kommenden Widerspruch angenommen wird. Eine Veränderung im Lehrbegriffe Muß erst statt finden, wenn ein allgemeines Bedürfniß dazu vorhanden ist. Hierzu ge hört sehr viel, und hierdurch ist unser Dogma vor voreiliger Zwei felsucht hinreichend geschützt, ohne daß der Weg zur Vervoll kommnung unserer Erkenntniß abgeschnitten ist. Von welchen Lehrendieses gelte, dieses zu beurtheilen ist eben dieSache tzeS Kirchenraths ünd.der Staatsregierung. Und so ist es bis jetzt üüch gehalten worden. Die Teufelsbeschwörungen bei der Taufe sind z. B. hinweggelassen worden, als die allgemeine Ueberzeu- güng sich so weit geändert hatte, daß die Ansicht vieler Geistlichen von ihrer Nutzlosigkeit dadurch .eine sichere Bestätigung erhielt,— Uv» muß ich gestehen, daß, wenn der evangelische Kirchenrath Md die Staatsregierung verbunden wären, , von diesen Grund sätzen äuszu'gehen, ich-eine Repräsentativ:, der Kirche durch Sy noden und durch eine Generalsynode, welche von so vielen Stim men gefordert wird, für unnöthig halten müßte. Ja, ich möchte behaupten, d.aß, wenn die Mitglieder einer Generalsynode, im Gefühle'der ihnen übertragenen Kraft der Vertretung der Kirche, -sich einbilden'sollten, sich mehr erlauben und rascher zu Werke - gehen zu dürfen, unsere kirchlicheGesellschaft nicht dabei gewinnen würde. Dieses hindert mich aber nicht, anzuerkennen, daß es sehr , nützlich sein werde, Presbyterien, das heißt Kirchenvorstände den > einzelnen Gemeinden ernennen zu lassen, welche aber nur für das Kirchenvermögen Md die Verbesserung der Kirchen und Schul anstalten zu sorgen haben, Wünschenswerth ist es, daß den Ge meinden hinsichtlich der Liturgie so wenig, als möglich, Zwang . auferlegt werde: Es kommt nichts darauf an, welche Kleidungen die Geistlichen haben, welche Gebete die Gemeinden zu gebrauchen und welche Lieder sie zu singen wünschen. So geschähe es, als die allgemeine Beichte an die Stelle der besonderen trat. Sogar die Ueberzeugung des Einzelnen mußte hierbei so viel, als möglich, beachtet werden, es mußte ihm die Gelegenheit gelassen werden, allein die Privatbekchte beizubehalten, und wenn eine ganze Ge meinde zu dieser Einrichtung wieder zurückkehren möchte, so darf dem nichts entgegen stehen. Eben so muß es in allen andern Stücken gehalten werden. Die Verbesserungen müssen bei den einzelnen Gemeinden ihren Anfang nehmen können. Das gute Beispiel findet Nachahmung, und so werden bald gewisse Ver besserungen allgemein werden. Die Erhaltung der Einheit der Liturgie kann ich daher durchaus nicht als etwas Wünschens- werthes ansehen, ich muß sie im Gegentheile für sehr nachtheilig halten; und erkläre mich daher dagegen, daß dem evangelischen Kircheyrathe aufgetragen werde, für die Einheit des Dogma, der Liturgie und des kirchlichen Lebens in einem andern Sinne zu sor gen, als ich so eben angedeutet Habel Ferner hat der verehrte Oberhofprediger geäußert, daß der evangelische Kirchenrath ein Verzeichniß aller Geistlichen und Schullehrer nach ihrer wissenschaftlichen und moralischen Wür digkeit entwerfen und fortführen solle. Eine solche Maßregel würde ich für höchst bedenklich halten. Was gehört dazu, um über den moralischen Werth eines Menschen abzuurtheilen! Auf welche Data soll sich ein solches Urtheil des evangelischen Kirchen raths gründen? Anschwärzungen, von welchen die Geistliche nichts erfahren, steht Ihor und Thür offen! Ich würde mehr empfehlen , daß in die Tabellen, statt eines solchen Urtheils, die unzweifelhaften Data selbst eingetragen würden, auf welche dasselbe zu gründen ist, z. B. die Cenfuren, die Jeder bei den be standenen Prüfungen erhält, die Processe, in die er verwickelt wird u. s. w. Ordnungsstrafen zu verfügen, ist wohl auch die- ,sim Collegio fremd. Wichtig aber ist.es, daß demselben zu stehe, die Initiative zu ergreifen und auf zweckmäßige kirchliche Einrichtungen anzutragen, was noch nicht in dem Gesetzent würfe steht, was aber mündlich von dem Herrn Staatsmknkster geäußert worden ist, und endlich , daß ihm die Prüfungen der Geistlichen übertragen werden. V. v.Ammon: Es sei mir erlaubt, Einiges Wenige auf die so eben ausgesprochenen Ansichten, insoweit sie meine früheren Aeußerungen betreffen, zu erwkedern. WaS zuvör- derst den Weberschen Hauptantrag anlangt, so vermag ich mich nicht für das einstweilige Fortbestehen der bisherigen Consistorien zu erklären, denn die Geschäfte möchten zwischen einer aufhö renden und einer erst noch zu bildenden Behörde keinesweges in guten Händen seim Desgleichen vermag ich mich nicht für eine Erweiterung des Rechtes der Gemeinden bei der Wahl ihrer Seel sorger zu erklären. Ein voturo oegmivum steht ihnen bereits zu, was aber die positive Mitwirkung anlangt, so lehrt die Er fahrung, in wie große Verlegenheiten Behörden von denjenigen Gemeinden oftmals gesetzt wordemsind, welchen man jene Mit wirkung eingeräumt hatte. Wie sollte aber auch eine Gemeinde im Stande sein, die Fähigkeiten dessen, der für das Heil ihrer Seele sorgen soll, gehörig zu würdigen? Wenn ferner Herr 0. Weber in der Sorge für Einheit des Dogmas ein Hinderniß des Fortschreitens in der theologischen Bildung zu erkennen glaubt, so hat er Mich ganz mißverstanden. Ich habe mich schon neulich auf die Worte Augustins bezogen: iooecsssa- riis uuitas, io ckubös llüerias, ioornnibusearitas. Sowenig ein Körper Leben gewinnt ohne concentrirte Einheit des Orga- nism, eben so wenig kann eine Kirche bestehen ohne praktische Convergenz der Haupldogmcn. Die Lehre, welche daS Wesen des Glaubens ausmacht, muß daher nothwendig feststehen; sie immer auf das Ungewisse zu stellen, hieße die Kirche untergra ben. Auf die liturgische Einheit legen zwar unsere Symbole kein großes Gewicht, das Volk hingegen urtheilt hierüber anders, und da gerade von ihm Streitigkeiten über diesen Gegenstand am häufigsten ausgehen; so muß auch in dieser Beziehung eine Oberbehörde vorhanden sein, welche provinzielle Abweichungen, einem Geiste und Endzwecke unterordnet. Ganz besonders verkannt hat mich der geehrte Redner bei meinem Vorschläge zur Vorbereitung einer Promvtionsordnung für Kirchen- und Schul lehrer und Candidaten. Ich wünsche nichts Inquisitorisches, nur eine Zusammenstellung des Ergebnisses der Prüfungen und der von den Superintendenten eingereichten Conduitenlisten, aus welchen sich die Fähigkeit und Würdigkeit der Competenten wahrnehmen läßt. Das protestantische Oberconflstorium in
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