Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 214. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Münzen ist hier mit eitteMMmMen .ZZeispiele vorangegan- gen, welches, nachdem es rn einer Steihevon Jahren fegenSvoll gewirkt hat, auch von uns geprüft und nachgeahmt zu werden verdient. Schon jetzt sieht man bei Anstellungen und Beförde rungen auf die wissenschaftliche und sittliche Qualifikation; und sollte auch hier und da ein Mißbrauch vorfallen,, so hebt das den rechten Gebrauch nicht auf. Gleiches Mißverständniß waltet ob, in Betreff der Ordnungsstrafen, welche nicht disciplinellrr Natur find, sondern nur zur'Beförderung der Geschäfte bei Ver säumnissen in den Anzeigen rc. der Geistlichen führen sollen. — Da ich nun einmal die mir gemachten Einwürfe beantworte, so komme ich zuletzt noch auf die Neulich vom Hr. v.Carlowr'tz aus gesprochene Behauptung, daß ich eine Aenderung meiner Ansich ten seit der letztem Berathung vorgcnommen hätte. Dieß ist keineswegs der Fall, sondern ich habe schon damals für ein Hauptconsistorium gestimmt; und wenn ich mich früher ge gen die Regierung, jetzt aber fü r sie erkläre, so ist die Ursache hiervon darin zu suchen, daß sich dem vorgeschlagenen neuen Kirchenrath ein größerer Wirkungskreis aufzuschließen sei. Für den bloßen Schatten eines Collegii habe ich nicht gestimmt und werde ich nicht stimmen. v. W eder: Um die Kammer nicht durch eine lange Er wiederung aUfzuhalten, so sei es mir erlaubt, nur zwei vom Hrn. v. v. Ammon herausgehobene Punkte zu beantworten. Er sagt, die Gemeinden wären nicht im Stande, die Würdig keit der anzustellenden Geistlichen zu prüfen und zu beurtheilen. Allein das sollen sie auch nicht. Sie sollen nach meiner Mei-, nung nur aus drei Vorgeschlagenen denjenigen erwählen, der ihre besondern Bedürfnisse am. meisten befriedigt. Jede Ge meinde hat ihre besondern, Bedürfnisse und jeder Geistlichebesou-. dere Eigenschaften. "Ein Geistlicher, der in einer andern Ge meinde sehr nützlich, wirken würde, stiftet oft in der einen wenig Nutzen. Es ist daher sehr wünschenswerth, daß diese Eigen schaften zu jenen eigrnthümlichen Bedürfnissen passen. Das Bedenken, daß die Gemeinden Unwürdige bekommen würden, findet nicht statt. Denn unter den drei ihnen vorgeschlagenen Geistlichen darf kein Unwürdiger sein. Uebrigens habe ich mich selbst überzeugt, daß, wenn Landleute mir einen Prediger als sehr vorzüglich rühmten, er dann auch wirklich gewiß zu schä tzende Vorzüge hatte. Es würde aber vielleicht allerdings be denklich sein, den Gemeinden das voium mit voller Kraft wieder zu geben, bevor eine zweckmäßige Landgemeinde ordnung ekngeführt worden ist. Wenn aber verhindert wird, daß einige Schreier in einer Gemeinde einen zu großen Einfluß ausüben, wenn unter der Aufsicht der Obrigkeit ungefähr so berathen und abgestkmmt würde, wie in den Kammern, und wenn die Gemeinden vor der Berathung durch eine eindringliche Rede auf die Wichtigkeit des Geschäfts aufmerksam gemacht würden, so befürchte ich keinen Nachthekl. Ich hoffe daher, daß die Staatsregierung ihr? Absicht sobald ass möglich ausfüh ren werde, und eben deswegen muß sch wünschen, daß die Ver gebung der geistlichen Aemter in den Händen des Ministern bleibe, denn ich fürchte sehr, daß, wenn sie einmal indissHande eines Collegii übergegangen wäre, die Gemeinden jenen größern Anthekl an der Besetzung niemals erhalten möchten. Ein zweiter Punkt, auf welchen der geehrte Oberhofpredk- ger v. v. Ammon aufmerksam machte , war, das Dogma einer jeden Kirche müsse bis zu eimm gewissen Puncte unrrschütterlich fest ffehen. Damit bin ich einverstanden, aber die Gränze laßt sich nur nicht bestimmen, bis zu welcher die Lehrsätze so fest stehen und von wo an sie einer Berichtigung fähig sind, und deswegen ist es mißlich, hie feststehenden Dogmen aufzustellen. Denn die, weiche rer erwähnte, .daß es einen Gott gebe, - daß die Seele frei und unsterblich sei, sind nicht Dogmen der Lutheri schen Kirche, sondern Dogmen jeder Christlichen Kirche, ja sogar vieler andern Religionen. Staatsmknister v. Mül ter r Der geehrte Hr, V, Weher scheine gegen die Bildung von Kreishehörden M Wesentlichen kein Bedenken zu hegens nur wolle er den Zeitpunkt, wenn die geistlichen Angelegenheiten ihnen überwiesen werden sollten, so lange hinausgeschoben sehen, bis die Kreisdirectionen sich in ihren übrigen Geschäftskreis völlig eingearbeitet haben würden. Nun bestimme aber der vorliegende Plan für Errichtung von Kreisdirectionen keineswegs, wann jede Bestimmung desselben in Erfüllung gehen solle. Sache der Regierung bleihe es, den Zeitpunkt ins Auge zu fassen, welchen sie für geeignet erachte, die Consistorien aufzuheben und ihre Geschäfte, sso weit sie den Provinzialbehörden überwiesen werden sollten, an diese zu brin gen. Das dem Weberschen Antrag zum Grunde liegende Be denken, als würden die Kreisdirectionen zu sehr mit Geschäften überhäuft werden, sie auch den kirchlichen Angelegenheiten nicht gewachsen sein, theile er nicht, wenn man ihnen nur nicht etwa noch die iNnern Angelegenheiten aufbürden wolle, denn eine Belästigung könne daraus, daß man ihnen die Aufsichts führung über die Geistlichen und Schullehrer übertrage, nicht entstehen, indem ihnen theils durch die Dekane hie Materialien zugingen, theils ohnehin die Mitglieder der Kreisdirectionen ge« nöthigt sein würden, von Zeit zu Zeit in ihrem Bezirke Reifen zu unternehmen. Bei dieser Gelegenheit habe Per geehrte Sprecher der 2. Kammer den Vorwurf gemacht, als wolle sie die geistlichen Räthe nur mit 800 Lhlr. besoldet wissen. Allein dieser Vorschlag sei von der Deputation der 1, Kammer ausge gangen , und beziehe sich überhaupt nur auf Pen zweiten der in jedem Kreise angestellten Räthe, Was nun hen zweiten Ge genstand, die Bildung von Centralbehörden anlange, so sei der geehrte Sprecher mit dem Plane der Regierung im Allgemei nen einverstanden, und wünsche nur hinsichtlich der Stellenbe setzung eine eingreifende Mitwirkung der Gemeinden. Letzteres fetze aber die Organisation von Kirchenvorständm voraus, Has dießfalisige Gesetz liege nun zwar zur Begutachtung für. hie Stände schon bereit, indeß habe di? 1. Kammer beschlos sen, dieses Gesetz für dieses Kal npch ausgesetzt sein zu las sen , und die 2. Kammer wünsche ristr einen einzelnen Kegen-' stand herausgehoben zu sehen. Ungewiß fei es noch / wie die Vereinigung über diesen Punct ausfallen werde; die Regierung sei indeß damst einverstanden, den Gegenstand für jetzt noch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder