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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 214. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ausgesetzt sein, zu lassen, weil es -och wohl rathsamer erscheine, zubor noch mehr Erfahrungen über diesen Gegenstand einzu sammeln. ». Großmann: Die zur Berathung vorliegende Consisto- rialfrage ist eine Lebensfrage für unsere Kirche. Denn sie berührt ihren Geist, ihre Grundsätze, ihre natürlichen, ihre gesetzlichen Rechte, den historischen Gang ihrer Entwickelung, ihre Verfas sung, ihreWirksamkeit, ja selb st.ihre Grundlagen auf allen Sei ten. Daß. sie schon jetzt zur Sprache kommt, düllkt mich ein vsrLyov rryorkyav, dessen Wahrnehmung mich mit Schmerz und Bedauern erfüllt. In' der Thronrede war die hoffnungsreiche Verheißung gegeben worden: „dem nicht zu verkennenden Be- dürfniß einer zeitgemäßen Umgestaltung-der evangelischen Kir chenverfassung solle abgeholfen und die Resultate der darüber ein geleiteten Berathung, sobald sie vollständig vorhanden sein würden, mit thunlichster Beschleunigung bearbeitet und wo mög lich noch den jetzt versammelten Ständen zur weitern Erwägung mitgetheilt werden." Volk und Stände waren daher zu der Er wartung berechtigt', es werde ein vollständiger Plan vorgelegt werden und dann erst auf der Grundlage desselben die ständische Berathung darüber beginnen. . Daß die Sache diesen Gang neh men mußte und keinen andern nehmen konnte, darüber sind Sie, meine hochverehrten Herren, unstreitig mit mir einverstanden. Denn unmöglich kann über ein Organ berathen werden, wenn man den Organismus nicht kennt, dessen integrirender Lheil es sein soll. Folglich kann auch jetzt, da die Vorlage des verheiße nen Planes noch zurück ist, von dem Fortbestehen und der Com- petenz der Consistorien eigentlich noch nicht die Rede sein. Auch scheint das in der Absicht E. Hi Ministern gelegen zu haben, in dem Z. 8. des Plans zur Errichtung von Kreisdirectionen-das Fortbestehen der Consistorien, wiewohl unter gewissen Modisica- tionen, unzweideutig andeutet und bestimmt.voraussetzt. Gleich wohl hat dieser Paragraph der 2. hohen Kammer Veranlassung gegeben, unerwartet des Plans einer Kirchenverfaffung, die gänzliche Aufhebung der evangelischen Consistorien nicht nur zu beantragen, sondern auch zu beschließen und die Geschäfte dersel ben so zu theilen, daß die äußern Angelegenheiten der Kirche den Kreisdirectionen, die innern dagegen, insgesammt E. H. Cult- ministerko zugewiesen'werden. In diesem Beschlüsse aber ist daß Princip einer Säcularisiru'ng der evangelischen Landeskirche unzweideutig ausgesprochen und die oberbischöfliche Negentenge- wglt zu einer Potenz gesteigert worden, die sie noch seit Menschen gedenken in keinem Staate, geschweige denn in einem christlichen, noch weniger in einem protestantischen, weder jemals gehabt, noch jetzt meines Wissens irgendwo hat. Der Beweis dieser Be hauptung ist leicht zu führen , und ich ersuche meine hochverehrten Herren um geneigtes Gehör für meine Worte. — Die Grundele mente der vorgeschlagenen Einrichtung sind folgende: 1) Tren nung der äußern und innern Kirchenangelegenheiten, 2) Wegfall der collegialifch-mündlichen Berathung, 3) Wegfall des Stimm rechts der Theologen, Geistlichen und Schulmänner in kirchlichen Angelegenheiten, 4) Wegfall aller Mittelbehörden und des ver fassungsmäßigen Jnstanzenzugs, endlich 5) Autokratie des Hrn. Cultministers in Kirchensachen. Wgs für's erste,die Trennung der äußern und innern Kir chenangelegenheiten betrifft, so hat diese zwar einigen Schein für sich; kämpft aber mit sogewaltigen Schwierigkeiten und Bedenk lichkeiten in der Ausführung , - daß sie einer Trennung des Leibes rmd der Seele vollkommen analog ist. Denn wo ist der Meister der Dialektik in aller .Welt, der die Gränzlinie zwischen Beiden ziehe, der ihr beiderseitiges Gebiet fest bestimme, der die darnach' , zu bemessenden Competenzverhältnisse vollständig in Begriffe fasse, der die Merkmale dieser Begriffe so scharf bezeichne und so bestimmt ausspreche, daß sie keinem Zweifel, keinem Widerspruch weiter in der Praxis unterliege? Wenn aber eine, genügende Ausführung dieser Trennung schon von der wissenschaftlichen Seite unmöglich "ist, ja wenn es noch ein Drittes giebt, nämlich gemischte Kirchenangelegenheiten, wo Inneres und, Aeußeres sich gegenseitig durchdringen, was wird die Folge davon in der Pra xis sein? Eine Menge Competenzstreitigkeiten zwischen dem Cultmimsterio und den Kreisdirectionen, ungefähr in derselben Maße, wie sie zwischen den Consistorien und Regierungen in einem, benachbarten Staate stattsinden, vielfache Collisionen bei der Behörden, eine Empfindlichkeit zwischen beiden, welche der gemeinsamen Sache Schaden thut, unter welcher Kirche und Schule leiden. Das hat man auch in auswärtigen Staaten wohl erkannt und demnach geeignete Maßregeln ergriffen. Zn Preußen, wo diese Trennung stattgefunden , fängt man jetzt an, wieder einzulenken und den Consistorien Manches zurückzugebrn, was früher den Regierungen zugetheilt war. In Rußland und Hannover findet diese Trennung auch statt; aber auf ganz un schädliche Weise; nämlich in einem und demselben Collegko. Die dortigen protestantischen Consistsrien haben einen weltlichen Prä sidenten für die äußern, einen geistlichen Vicepräsidenten für die innern, eine Vereinbarung zwischen beiden für die gemischten Kirchensachen. Gesetzt aber auch, wiewohl nicht zugegeben, die theoretische und 'praktische Trennung der innern und äußern Kir chensachen wäre ausführbar und machte alle Competenzstreitigkei- ren unmöglich,, wie wird dennoch die Verwaltung gehemmt wer den!. Zur Ausführung von innern Verbesserungen gehören äußere Mittel. Kann das Ministerium diese nicht bemessen, noch be herrschen, so kann es keine Theilung einer Schule, keine Aus pfarrung .und Ausschulung, die nach §. 9. des Competenzgesetzes für dasselbe gehören, keinen neuen Kirchenbau, keine Anstellung eines neuen Lehrers beschließen, ohne zuvor mit der Kreisdirection sich deshalb zu vernehmen. Wenn aber nun diese anderer Mei nung ist, den Verbesserungsplan des Ministeriums nicht für nöthig, nicht für angemessen, nicht für ausführbar erklärt-, wozu soll das führen? Wie viel Weitläuftigkeiten, Commumcate, Localrevisionen von beiden Seiten, die den Geschäftsgang auf hältlich und kostspielig machen, werden da nöthig werden. Wie lange wird's wahren, bis eine Einigung zu Stande kommt! Wie schwer wird die ost halten, wenn man sich nicht reformiren oder von gewissen, einmal angenommenen Verwaltungsmaximen nicht abgehen will! Und wer wird darunter leiden ? Kirche und Schule werden das schwer zu büßen haben! Dem Ministerio sind dann bei vielen Verbesserungen die Hände gebunden, daß es sich nicht frei bewegen kann.. Innere Kirchensachcn können zu äußern gemacht und als solche behandelt werden. Und selbst für die Verwaltung des Kirchenguts bietet eine Behörde, die für eine gemischte um des einen Kirchen - und Schulraths willen nicht gel ten kann, keine genügende Garantie dar, so lange die Kirche nicht repräsentirt ist. Stellt sich schon dieses erste Element als bedenk lich für die Selbstständigkeit des kirchlichen Gemeinwesens dar,< so ist es nicht minder ein zweites, der Wegfall der collegialisch-mündlichen Be rathung. Bureaukratisch soll Alles behandelt werden. Die Stimme Eines Kirchen - und Schulraths soll in der Regel in der Kreisdirection, die Stimme des Herrn Ministers im Ministerio entscheiden. Was heißt das anders, als den unprotestantischen Glauben an menschliche Unfehlbarkeit und Untrüglichkeit an die Spitze der heiligsten Angelegenheiten stellen? Wo sind da die Garantien gegen Jrrthümer, Mißgriffe, Uebereilungen, Ein seitigkeiten? Bedenken Sie doch, wie viel Gewicht eme öffent liche Behörde, zumal eine.so hochgestellte, wie das Cultministe- rium, auf die Consequenz ihres Verfahrens legt, wie schwer es hält, sie zu einem Widerruf zu bewegen, wie sehr das Ehrgefühl, das Bewußtsein der Amtswürde dagegen sich sträubt, wie oft der Inhaber einer solchen Stelle lieber seinen Posten .verläßt, als eines
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