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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 214. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Betheiligte concmrrrten, und sonach erstere nach §. 14. des vor liegenden Planes in der Regel collegialisch zu behandeln sein würden. Keinem Zweifel unterliege es, daß ein Kreis -,. Kir chen-und Schulrqth ausgezeichnete Talente, vielseitige Bil dung besitzen müsse; wenn aber der geehrte Sprecher auch Gym- nafialkenntnkß von ihm verlange, so beruhe dieß auf einem Irr- thume, da hie Beaufsichtigung der Gelehrtenschulen dem Mini- sterio selbst Vorbehalten bleiben solle» Das dritte Bedenken bilde der angebliche Wegfall des Stimmrechts der Wissenschaft. Nun sei es zwar richtig, daß der evangelische Kirchenrath nur zu berathen, nicht zu beschlie ßen habe; allein es gelte in den innern Angelegenheiten der Kirche nicht einem Beschlüsse, sondern mehr einem Austausche der Ideen, um das Recht« zu finden, und gerade hier werde man sich leichter vereinigen, denn es traten keine speckellen In teressen, keine Betheiligten heraus. Es sollte ferner aller dings der' Kirchenrath zwar zunächst aus Geistlichen der Resi denz bestehen, jedoch in wichtigen Fallen ein Mitglied der theo logischen Facultat zugezogen werden; auch werde das Cultmi- nisteriüm, wo es nöthig.erscheine, besonders wenn der Kirchen rath unter sich getheiltcr Ansicht fei, es nicht verabsäumen, ausgezeichnete Theologen aus den übrigen Theilen des Landes einzuberufen. Auch das vierte Bedenken, daß es an Mittelbehörden für die inneren Kirchenangelegenheiten mangle, theile er nicht. Die erste Instanz bildeten die Dekane und Kircheninspectoren, dann gehe die Sache an das Cultministerium, welchem der Kir chenrath zur Seite stehe; über ihn aber entscheide der Beschluß der in svkwgol. beauftragten Minister, an welche der Cultmi- nister in wichtigen Fallen ohnehin durch ein Regulativ gebunden sei. Wenn der geehrte Sprecher daran zweifle, daß der Kreis- Kirchen- und Schulrath mit Revisionen der Schulen und Pa- rochien eines Regierungsbezirkes nicht aufkommen könne, so würde dieß zwar begründet sein, wenn jener Beamte wirklich die Schulen und Parochien einzeln revidiren müsse, allein dieß liege nicht in der Absicht des Planes. Die an die Stells der Superintendenten tretenden Dekane würden eine weit kräftigere Aufsicht führen, als lene, weil sie kleinere Bezirke zugetheilt erhielten, und sonach blieben dem geistlichen Rathe nur einzelne Schulen und Parochien zu revidiren übrig, um sich von der Zu verlässigkeit der Anzeigen der Dekane zu überzeugen, wozu es ihm an Zeit und Gelegenheit nicht mangeln werde. Die von dem geehrten Sprecher zunächst aufgestellten sieben Momente seien gegen die Kirchenverfassung im Allgemeinen gerichtet. Sie vextheidigten das Collegialsystem, wahrend in der protestanti schen Kirche ein Epkscopal- und Territorialsystem bestehe, von welchem man nicht abgehen könne. Diesem letztem Systeme aber sei der Vorschlag der Regierung ganz angemessen; denn wäre der Landesherr der protestantischen Confession zugethan, so würde er selbst in höchster Instanz entscheiden, und eine Be-! Horde vorher mit ihrem Rathe hören, ganz so, wie man es eben beantrage. Er vermöge nun zwar nicht sofort auf das Einzelne der Vorschläge des geehrten Sprechers einzugehen, sie seien, aber in der Hauptsache dahin gerichtet, die Consistorien im Wesentlichen, also für die innern so wie für die äußern Ange legenheiten beizubehalten. Er selbst habe bemerkt, daß sie nun nach Wegfall der Processualien nur noch etwa den dritten Thekl ihrer Geschäfte behalten würden, und da erscheine es denn doch nicht rathsam, für eine so wenig umfassende Competenz zwei kostspielige Consistorien beizubehalten. Bei dem Fortbestehen eines einzigen aber werde dessen Entfernung für die Bethek- ligten hinsichtlich der äußeren Angelegenheiten sehr beschwer lich sein. O. Großmann: Ich habe dem Mknisterko keinesweges einen Vorwurf machen wollen, weil die Hoffnung, welche die Thronrede rücksichtlich der protestantischen Kirchenverfassung er-. regt hat, noch nicht in Erfüllung gegangen ist. Ich habe nur,, mit Bedauern mich darüber ausgesprochen, daß ich die jetzige Berathung für einen Vorgriff halten muß, indem man sich - über Ernzelnheiten bespricht, ohne das Ganze zu kennen. Was-, nun aber die Hauptsache,. nämlich den Vorwurf, als hatte ich die ganze Sache aus dem Standpunkte des Collegialsystems be- - trachtet, betrifft, so muß ich dem widersprechen. Meine Ueberzeu- gung streitet allerdings für dasselbe, allein-heute und hier habe ich mich ausdrücklich und absichtlich auf den Territorialstandpunct, gestellt, und nur gewarnt, daß sowohl die Regierung, als auch die Vertreter des Volkes ihren eigenen Standpunkt nicht verkennen mögen. Denn mit einer Säcularisirung der Kirche vertragt sich kein System des Kirchenrechts, weil alle deren Be stand voraussetzen. v. Deutlich: Es ist gewiß für fides Mitglied der pro testantischen Kirche ein erhabenes Gefühl, zu hören, mit wel cher Warme die geehrten Redner, und an ihrer Spitze der hoch- gestellte Hr. Referent, für die Aufrechthaltung der Grundpfei ler dieser Kirche sich ausgesprochen haben. Wer von uns wäre nicht von der Wichtigkeit der Sache durchdrungen? Es ist für uns die heiligste Pflicht, den vorliegenden Gegenstand mit der größten Vorsicht und mit der größten Sorgfalt zu berathen. Ich fühle mich gedrungen, auch meine Ansicht über diese hoch-, wichtige Angelegenheit auszusprechen. Unsere Diskussion be wegt sich um zwei Punkte. Der eine betrifft die Bildung von . Provincialbehörden, der anvere die Bildung einer Centralbe hörde in oder unter dem Cultusministcrio. Ueber den ersten Gegenstand befinde ich mich im Klaren ; es gilt die Erhaltung der Consistorialverfassung in und durch die Krcisdirectionen. Was aber den zweiten anlangt, so ist er mir wenigstens noch nicht so deutlich, um darüber ein festes und sicheres Unheil säl- „ len zu können.— Was nun zuvörderst die Bildung von.Pro-.. vincialbehörden anlangt, so erkläre ich mich gegen eine.gänzliche,^ Trennung der innern und äußern Kirchenangelegcnheiten,^ Es > genügt nicht, daß beide im Cultusministcrio vereinigt find; Henn. > die kirchlichen Angelegenheiten sind von so cigcnthümli'cher Be schaffenheit, es hängen die innern mit den äußern so-innig Zu-,, sammen, daß ich glaube, es werde eine Trennung beider Gat-.
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