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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 207. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Abg. Atenstädt: Ich sollte glauben, daß der Antrag, welchen ich gestellt habe, wirklich nothwendig erscheine, und dieses sich wirklich bewiesen habe. Daß aber auch der Antrag dem Be schlüsse, welcher von der Kammer gefaßt wurde, nicht entgegen sei, wird sich bald zeigen, wenn man meinen Antrag mit jenem Beschlüsse vergleicht. Jener Beschluß war allgemeiner Natur, und mein Antrag ist speciell. Hat die Deputation über den be sagten Gegenstand schon bcrathen, so wird ihr auch bald möglich sein, darüber ein Gutachten mitzutheilen. Sollte aber erst in der Deputation eine allgemeine Berathung gepflogen,, wieder ein königl. Commissar gehört werden, so fürchte ich, daß der-Bericht erst erscheint, wenn wir mit dem gesummten Budjet fertig sind. Gleichwohl glaube ich, daß sich die Sache besonders heraus ge hoben, leicht abmachen laßt, und ich würde daher nochmals dar auf antragen, daß dieser Gegenstand bald in Berathung gezogen würde. Abg. Clauß: DieBesorgniß des Nedners vor mir wünschte ich vorläufig beschwichtigen zu können, indem ick meine Ueber- zeugung nochmals dahin ausspreche, daß, wenn auch der Regie rung eine von den bewilligten Positionen unter gewissen Voraus setzungen abweichende Verwendung gestattet werden sollte, dieß in manchen Fallen gewiß sehr nützlich sein dürfte; in der Haupt sache aber bei der verfassungsgemaßen Verantwortlichkeit der Minister, um deswillen hier kein Mißbrauch zu befürchten sein würde, weil der nächsten Ständeversammlung doch jedenfalls ein Rechenschaftsbericht vorzulegen ist. Staatsminister v. Zeschau: Von Seiten des Ministeriums kann es ebenfalls nur gewünscht werden, daß dieser Gegenstand so bald, als möglich, in Nichtigkeit gebracht werde. In Hinsicht des großen Einflusses aber, welchen dieseFrage aufdie vorliegende Position wegen der Feuerungsmaterialien haben soll, kann ich doch nicht der Ansicht des Abg. Atenstadt beistimmen, und sollte also meinen, da ausgesprochen wurde, daß dieser Punct so bald, als möglich, in Berathung komme, daß man sich nicht aufhaltcn lassen könne, wenigstens diesen Thcil des Budjets zu beschließen. Abg. v. Kiesenwetter: Die Kammer debattirt jetzt über i zwei verschiedene Anträge, einmal über die Position in Bezug des Feuerungsmaterials, und das anderemal über den Antrag des Abg. Atenstädt, auf Vorlegung eines Deputationsberichtes über den vierten Punct im Decrete. Dieser Antrag ist noch nicht unterstützt. Ich halte aber für wünschenswert!), daß er unter stützt werde und daß auf diese Weise die Sache bald in Berathung komme. Nun habe ich das einzige Bedenken, daß der vor hin gefaßte Beschluß dem Anträge entgegenstehe. Was aber den Antrag in Beziehung auf das Fcucrungsmatcn'al betrifft, so ist mir nicht klar, was dann geschehen soll, wenn wir jetzt nur 300 Thlr. bewilligen und das nicht hinreicht. Soll nicht eingc- heizt werden, oder wie soll das Fehlende herbeigcschafft werden? Abg. Sachße: Ich kann mir nicht vorstellcn, daß die Kammer gehindert werde, sich über einzelne Positionen zu ent schließen; denn wenn sich auch die Kammer über den vierten Punct bestimmt, so folgt doch daraus nicht, daß das, was an einem Orte erspart wird, auf einen andern übergehen kann, son dern setzt die Nachweisung voraus, ob das, was in einem Mi- z nisterium erspart worden, für ein anderes Ministerium verwen det werden konnte. Abg. v. der Planitz trägt auf Abstimmung an. Referent: Ich kann mich auch nicht mit der Ansicht ein verstehen, daß, wenn eine veränderte Fassung im Decrete ange nommen sei, man bei der Berathung anders verfahren müsse wie jetzt. Ich glaube, mit derselben Gewissenhaftigkeit hat man auch dann die Positionen zu prüfen, und in sofern glaube ich, kann die Beschlußnahme unmöglich Einfluß auf die einzelnen Po sitionen haben. Viccprasident: Tritt die Kammer der Ansicht des Abg. Atenstädt bei, die 500 Thlr. Feuerungsmaterkgl auf 300 Lhlr, herabzusetzen? 'Sie wird mit 35 Stimmen verneint. In Betreff der 88 Thlr. für Feuerwächterlöhne äußert der stellvertretende Secr. Nostitz und Jänckendorf: Ich mache doch darauf aufmerksam, daß Vorsicht auf Feuer bei solchen Ge bäuden besonders nothwendig sei, welche viele Staatspapiere enthalten, und ich halte dafür, daß 88 Thlr. gar nicht viel sind. Staatsmim'ster v. Ze schau: Die Regierung würde, wenn diese 88 Thlr. gestrichen werden sollten, kn die Lage kommen, sie aus der Position für das Canzleipersonal bestreiten zumüssen; 'denn es ist äußerst 'nothwendig, daß für solche öffentliche Ge bäude eine besondere Feueraufflcht und besondere Feuerlöschappa- rate gehalten werden. Diese Nothwendigkeit tritt auch nament lich bei diesem Hause ein, und ist auch in früherer Zeit immer an-' erkannt worden. Daher ist wünschenswert!), daß man diese Summe nicht abschneide, da die Sache so klar ist und die Regie rung es gar nicht anders machen kann, Abg. Atenstädt: Ich habe geglaubt, weil sich das Ge- sammtmi'm'sterium im Schlosse befindet, und dieses schon Feuer wächter hat, so würden diese es übernehmen können; allein wenn man glaubt, daß es nöthig ist, so kann.ich mein Bedenken fallen lassen. Staatsminister v. Ze schau: Es scheint, als wenn die Bemerkung des Abg. Atenstädt sich durch den Umstand erledigt, daß das Gesammtministerium ein besonderes Gebäude auf der Schloßgaffe ist, und der Aufwand für dasselbe aus einem be sonder» Fonds bestritten wird. Damit erledigt sich dieser Antrag. Abg. Roux verlangt hierauf noch das Wort, und äußert: Die Redacrionsdeputation hat sich dahin vereinigt, das Tn-pu- tationsgutachten so drucken zu lassen, daß es in die Sammlung der Beilagen gesetzt wird, und es würde sich die Frage Heraus stellen, ob es in der Sammlung der Beilagen zu den Protocol len gedruckt werden solle, welche sich in dem verkäuflichen Theile der Landtagsacten befinden? Slaatsminister v. Zeschau: Ich glaube, es findet hier bei gar kein Bedenken statt; im Gegcnthci! kann der Regierung nur wünschenswert!) erscheinen, daß dieser Gegenstand zur öffentlichen Kenntniß komme, weil sie sich bewußt ist, daß sich nicht ein Gegenstand darunter befinde, über den sie nicht die freiesten Mittheilungen machen könnte. Da die Zeit bereits sehr weit vorgerückt war, erklärt der Vicep rasident, daß hier die Berathung abgebrochen und
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