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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 207. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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vorgeschlagen und die diesseitige Kammer erklärt sich damit ein verstanden. Man geht nun auf die Tagesordnung, die Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes, über. Dem in letzter Sitzung gefaßten Beschlüsse gemäß, beginnt die heutige Berathung mit dem Anträge des Abg. v. Mayer, und man fin det für gut, da er 2 verschiedene Anträge enthalt, diese zu trennen. Zn Bezug auf den ersten Antrag, daß das Gesuch an Se. Maj. den König und an Se. könkgl. Hoheit, den Prinzen Mit regenten gerichtet werde, einen Minister zum außerordentlichen Dienste nicht auf den Normaletat zu bringen, bemerkt Referent: Es wird daraus wohl nicht folgen - daß er auch von dem jetzigen Etat entnommen werde, und es würde sich also Vorerstfragen, was die Meinung des Abg. fei, ob von diesen 50M Thlr. jetzt gleich'4000 Thlr. wegfallen sollen. Abg. v. Kiesenw etter: So wie der Antrag lautet, scheint er ein Antrag in die Schrift zu sein. - Abg. Clauß: Den Antrag des Abg. v. May er habe ich einmal so verstanden , daß er als Principfrage sich lediglich auf den künftighin geltenden Normaletat beziehe, und dann, daß es ein collectiver Antrag sei, indem ec die sämmtlichen hier in Frage kommenden Anstellungen betreffe; in diesem Sinne werde ich nach erfolgter Unterstützung darüber mich zu äußern, Gelegenheit nehmen. Abg. v. Mayer: Wenn ein Zweifel darüber sein soll, was ich mit dem Anträge beabsichtige, so bemerke ich, daß ich nur verstanden habe, es möge der Antrag in die Schrift ausge nommen werden, daß kein Minister zum außerordentlichen Dienste auf den Normalctat gebracht werde. Dreß schließt aber nicht aus, daß nicht noch ein Antrag von Kammermitgliedern für die gegenwärtige Position des Effectiv - Etats wegen des außerordentlichen Ministers ausgehcn könne, und es würde dießfalls spater darüber zu debattiren sein; aber da ich einmal den Ausdruck: „Normaletat" angenommen habe, so kann ich dem Anträge keine weitere Ausdehnung geben, als die schrift liche Fassung desselben besagt. Referent: Ich fetze voraus, daß über den Antrag in die Schrift zuletzt abgcstimmt wird, und zuerst die Positionen durchgcgangen werden, und in so fern hielt ich doch für nöthig, die Meinung des Abg. v. Mayer zu hören. Viceprasident: Allerdings ist dieß auch meine Meinung, daß über einen Antrag in die Schrift zuletzt abgestimmt werde, und habe den Antrag für einen solchen gehalten, welcher in die Schrift kommen soll. Es ist bereits auch schon darüber gespro chen worden, und wenn ein Antrag auf die Position selbst nicht gestellt wird, so würde ich über das Ganze abstimmen lassen. Abg. v. Mayer: Wenn zuvor die Abstimmung über die Bewilligung erfolgen soll, so ändert sich die Sache; ich glaubte, über meinen Antrag in die Schrift werde zunächst abgestimmt werden. Soll aber jetzt der Effectiv- Etat zuerst zur Abstim mung gelangen, so muß ich mir freilich erlauben, den Antrag ! zu stellen , büß voll her geforderten Summe 4000 Thlr. wegen des Staatsministers zum außerordentlichen Dienste, und 1500 Thlr. für den zweiten Ministerialrath gestrichen werden. Abg. Axt: Ich würde doch wünschen, daß dieser Antrag erst zur Unterstützung käme und dann zur Abstimmung. Ich halte es für eine rein formelle Sache, ob er in die Schrift oder in das Budjet kommen soll^. und da die Kammer sich dafür zu erklären scheint, so wäre ich der Meinung, daß zuletzt über die Positionen abgestimmt werde. Der Vicepräskdent: Die Regel ist, daß zuerst über die Position und dann über den Antrag in die Schrift abge stimmt werde, und ich sehe keinen Grund ein, warum wir die Ordnung verlassen sollen. Abg. Axt: Ich darf nur auf den Fall aufmerksam machen, daß, wenn die Kammer nicht bekstimmt, so könnte man sich vielleicht bei der Position anders erklären. Wenn sich die Kammer entscheidet, sie wünsche nicht, daß ein solcher künftig angestellt werde, so kann sie sich dann noch immer entscheiden, o§ er auf den gegenwärtigen Etat kommen soll. Ahg. Roux: Bei Erinnerungen gegen den Etat ist auf Unterstützung gedrungen worden, und das Nämliche ist nöthig in Bezug auf die Schrift. Auf jeden Fall würde der Antrag des Abg. v. Mayer zur Unterstützung gebracht werden müssen. Ich finde allerdings keinen wesentlichen Unterschied in beiden Anträgen; der eine betrifft ein reines Monitum, der andere ist ein Antrag in die Schrift. Staatsminkster v. Könneritz: Ich erlaube mir die Be» merkung zu machen, daß der Antrag des Abg. v. Maytr vor ausgehen müsse, und ich muß dem Abg. Axt bckstimmen; denn gesetzt, der Antrag würde nicht angenommen, so müßten ja die 5000 Thlr. stehen bleiben; denn es ist jetzt, ganz etwas beson deres, daß der außerordentliche Minister nicht 5000 Thaler erhalt. Der Vicep ra sideut: Ich habe nur das Bedenken, daß, wenn jetzt nur 1000 Thlr. für den außerordentlichen Minister zugesichert würden, so müssen die 4000 Thlr. eben falls weg. Staatsminister v. Könneritz: Das ist nur etwas Tran sitorisches. Abg. v. Mayer: Ich werde vielleicht deutlicher sein, wenn ich erkläre, es möge mein Antrag als ein Bewilligungsgegenstand betrachtet und die Kammer veranlaßt werden, sich darüber aus zusprechen, ob sie bewillige, daß der Minister zum außerordent lichen Dienste auf den Normaletat gehracht werde. Abg. Clauß: Es würde mir wünschenswert!) erscheinen, um über die specielle, bei bewandter Sachlage nicht einmal erfor derliche Abstimmung ganz hinwegzukommen, von der hohen Staatsregierung eine Erklärung zu vernehmen, daß man für die nächste Finanzperiode die gedachte Budjetpvsition gar nicht in Anspruch nehme. Staatsmknisterv. Minden au: Ich erlaube mir, dke.Frage des Abg. Clauß mit Folgendem zu beantworten. . Wie schon frü her bemerkt wurde, ist diese Einrichtung, vermöge der die fragliche
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